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Montabaur

, Nr. 49/91

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PREIS: 70,00 DM.

Der Verkauf der Abonnements beginnt am Freitag, 13. Dezem­ber 19918.00 Uhr beiderVerbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, / imm er 206, Tfel. 126.107 (Frau Probst).

Früher eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden! Bitte haben Sie hierfür Verständnis!

Übrigens:

Ein Abonnement (Theaterabonnement, Konzertabonnement, Kombi-Abonnement) eignet sich auch gut als

Aktionsbündnis

gegen Ausländer/innen-Feinlichkeit Dasnächste'Reffen des Aktionsbündnis findet am 7. Dez. 1991, um 16.00 Uhr wieder im Kreishaus Montabaur (Sitzungssaal I) statt. Themen sind neben der Vorbereitung der Aktionen auch erste Gespräche mit Ausländer/innen-Vertretungen. Während der Sitzung wird ein Kamerateam des Südwestfunk Fernsehens anwesend sein. Alle Jugendverbände und sonstige interessierte Jugendliche sind herzlich eingeladen.

Kontakt: Jörg Karpinski, Wirges, Tbl 02602/80384.

Geschenk

für viele

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Für diesen Fall bieten wir wieder den dekorativen GESCHENKUMSCHLAG zum Preis von 1,60 DM.

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»Kleinkunst im Dorf«

Oberelbert, Saal »Zur Dorfschänke«

Samstag und Sonntag, 7J8. Dez. 1991, jeweils 20.00 Uhr

Herbert Knebels Affentheater Musik & Comedy-Show

HERBERT KNEBELS

Affentheater

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» WIR PRÄSENTIEREN EUCH EINEN !«

USSER NEUESTES PROGRAMM (DAS DRITTE)

Feinsinnigen Humor sucht man in HERBERT KNEBELS AFFENTHETER vergeblich. Auch die Liebhaber des gesell­schaftskritischen Schmunzelkabaretts kommen hier nicht auf ihre Kosten. Diese vier rotzfrechen Ruhrpöttler kämpfen nicht mit dem eleganten Florett. Ihre Waffe ist der schwere Säbel, mit dem sie alles niedermähen, was sich ihnen bei ihrem komödian­tisch-kabarettistischen Walkürenritt in den Weg stellt.

Wegen der erwartet großen Kartennachfrage können sich die Knebel-Fans den Abend zum Schieflachen aussuchen: das Af­fentheater spielt am Samstagund Sonntag jeweilsum 20.00 Uhr in der »Dorf schänke« Oberelbert.

Karten sind noch bei folgenden Stellen für 9,00 DM zu bekom­men:

Gasthaus »Zur Dorfschänke«, Oberelbert

Gemeindeverwaltung und Ortsbürgermeister Oberelbert

Naturkostladen, Montabaur

Gaststätte Rumpelstilzchen, Montabaur

Laß leben, Wirges

Buchhandlung Adam, Bad Ems.

Für die Samstagvorstellung sind Karten nur im Vorverkauf zu bekommen. Am Sonntag Einlaß an der Abendkasse für 12,00 DM.

Infos bei Karl Jung, TteL 02608/661 oder Uli Schmidt, Tbl 02608/636.

Veranstalter sind die Kleinkunstbühne Mons Tabor und die Ortsgemeinde Oberelbert.

Vorschau

SAMSTAG, 18. Januar 1992:

M amm a Grappa, Frauenkabarett, Montabaur

SPD-Bürgersprechstunde

Sie haben Probleme mit einer Behörde, wollen die Sozialdemo­kraten für ein wichtiges Anliegen gewinnen oder Kritik an einer politischen Entscheidung »abladen« - nicht nur dann sind sie willkommen in der Sprechstunde des SPD-Landtagsabgeordne- ten Harald Schweitzer am Samstag, 7. Dez. im SPD-Bürgerbüro in Wirges (gegenüber Kirche). In der Zeit von 16 bis 17 Uhr ist der Abgeordnete auch telefonisch zu erreichen: 02602/7400.

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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Koblenzer Straße« der Stadt Monta­baur.

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Die vom Stadtrat Montabaur am 01. Okt. 1991 als Satzung be­schlossene Bebauungsplanänderung »Koblenzer Straße« wur­de der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 06. Nov. 1991 (Az. 6A660, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauuungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, / imm er 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00) von jeder­mann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder denMangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädig un gsansprüche wird hingewiesen..

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des