Montabaur
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Nr. 42/91
Das bedeutet, daß für die Einwohner des Stadtteiles Eigendorf höhere Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten sind, als sie in der Schallprognose aufgezeigt sind. Hier ist es unabdingbar, daß für den Stadtteil Eigendorf Lämrschützmaßnahmen vorgesehen werden. Der Trassenver lauf zwischen dem Stadtteil Eschelbach und der Stadt Montabaur mit einer Überquerung der BAB A 3 ist unter keinen Umständen hinnehmbar; denn
- das ca. 500 m lange Brückenbauwerk über die A 3 wird das Landschaftsbild im Aubachtal vor dem Schloß bergund dem denkmalwerten Stadt- und Landschaftsbild mit Schloß Montabaur einschneidend verändern und zerstören,
- durch die Höhenlage des Brückenbauwerkes und der Bahntrasse werden stark erhöhte, vermeidbare Lärmbelästigungen - vor allem für den Stadtteil Eschelbach - eintreten
2.2 Zerschneidung der Industriegebietes »Alter Galgen der Stadt Montabaur
Die Planungsvariante »Nord« zerschneidet in eklatanter Weise das für die Stadt Montabaur und die Region wichtige Industriegebiet »Alter Galgen«. Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur haben auf der Grundlage von Bauleitplänen dort ein Industriegebiet geschaffen, dem für Montabaur und seine Region eine besondere wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung zukommt.
Die Stadt Montabaur ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald als Mittelzentrum ausgewiesen und gleichzeitig mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausgestattet. Der Regionale Raumordnungsplan als Instrument raumordnerischer und landesplanerischer Zielsetzungen bringt somit durch diese Ausweisung zum Ausdruck, daß die Stadt eben in diesen Funktionen auch Struktur- und insbesondere arbeitsmarktpolitische Verpflichtungen hat, gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Montabaur konnte dieser Verpflichtungnur durch die Ausweisung des Gebietes im Gemarkungsbereich »Alter Galgen« nachkommen. Denn nur für dieses Gebiet waren die Voraussetzungen gegeben, die an ein Industriegebiet entsprechend den Grundsätzen der Bauleitplanung und den Erfordernissen der Erschließung zu stellen sind. Es war für die Stadt und Ver- bandsgemeinde Montabaur von lebenswichtiger Bedeutung, in direkter Anbindung an die Femstraßen und die Autobahn Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen und zu erschließen, die für den Arbeitsmarkt und die Finanzkraft der Stadt und Verbandsgemeinde von existentieller Bedeutung sind. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Trasse »Nord« zunichte gemacht.
Denn, die Trassenführung würde bewirken, daß so strukturell- und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe wie
- Cohline
- Winkenbach
- Zühlke
- Haushaltsprodukte
- Aldi-Zentrallager
durchschnitten würden, so daß Betriebs Verlegungen unabdingbar wären. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß die Stadt Montabaur nicht über entsprechende Flächen verfügt, die diesen Betrieben als Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden könnten. Das hätte nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffenen Betriebe; entscheidend ist auch, daß hierdurch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs- und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung in erheblichem Mäße zurückgeworfen würde.
Hinzu kommt, daß mit der Durchschneidung des Gebietes auch die vorhandenen und mit erheblichen finanziellen Mitteln erstellten Erschließungsstraßen ihre Funktion verlieren würden. Die unmittelbar neben der geplanten Bahn trasse verbleibenden Gewerbeflächen wären in ihrer Nutzung erheblich eingeschränkt und zum Tteil wertlos. Die mit der Vernichtung des Industriegebietes Montabaur verbundenen Entschädigungsforderungen der Stadt und der betroffenen Gewerbebetriebe sind offenbar bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation für die Bundesbahn nicht berücksichtigt worden. Daher sind schon aus diesem Grunde bei der Trasse »Nord« keine »Minderkosten« von 100 Mio. DM gegenüber der Trasse »Süd« möglich.
Die mit der NBS laut eigenen Vorgaben der Deutschen Bundesbahn verbundenen positiven siedlungs- und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen dürfen auf keinen Fall im Raum M onta- baur mit einer Trassenführung und einem Haltepunkt bei der Variante »Nord« verbunden sein, die zu einer erheblichen Zerstörung und Beeinträchtigung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie gewerblicher Entwicklungsflächen führen.
Das wäre schon in der Grundlagenbewertung widersinnig und unvertretbar. Die Aussage auf Blatt A 6, daß Wohn- und Produktionsstandorte von Emmissionen kaum betroffen und in ihrer Struktur nicht verändert werden, ist für die Variante »Montabaur - Nord« eindeutig falsch und unhaltbar. Solche Standorte würden in Montabaur nicht nur betroffen, sondern in einschneidender Wirkung vernichtet. Dieser schwerwiegende Eingriff in die Wirtschaftsstruktur der Stadt Montabaur ist nicht ausgleichbar.
Im übrigen ist anzumerken, daß in Band I Blatt B 2/29 zu den wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Montabaur u. a. auch die Akademie Deutscher Genossenschaften auf Schloß Montabaur gehört sowie eine Kreisberufsschule mit der Möglichkeit der Fachoberschulreife.
2.3 Kreuzung der NBS mit der B 255
Die Planungsunterlagen sehen vor, daß die NBS im Bereich des Gemeindewaldes Heiügenroth die heutige B 255 queren muß. Um jedoch eine höhengliche Kreuzung dieser Verkehrswege zu vermeiden, sehen die Planunterlagen eine Verlegung der B 255 in westlicher Richtungum ca. 160 Meter vor. Hierdurch ergeben sich folgende Konsequenzen;
2.3.1 Z. Zt. wird das an der Kreuzung B 255/K 152/Eisenbahnstrecke Montabaur-Staffel vorhandene Brückenbauwerk verbreitert. Die Verbreiterung des Brückenbauwerkes soll sowohl der Bahnstrecke Montabaur-Staffel als auch für die kreuzungsfreie Anbindung der K 152 andieB 255 dienen. Die Bauarbeiten sind seit ca. 8 Monaten im Gange und werden - bezogen auf das Brückenbauwerk - voraussichtlich Anfang 1992 abgeschlossen sein.
Die Verbreiterung des Brückenbau werkes ist jedoch die 1. Ausbaustufe dieser kreuzungsfreien Anbindung. Würde die Trasse »Nord« verwirklicht, so kann dieses Brückenbauwerk bereits jetzt als überflüssig bezeichnet werden. Hinzu kommt, daß im Falle einer solchen Trassenführung am Kreuzungspunkt NBS/(neuverlegte) B 255 ein (neues und kostenintensives) Brückenbauwerk errichtet werden müßte.
2.3.2 In einem weiteren Ausbauabschnitt ist ebenfalls aufgrund rechtsverbindlicherBauleitplanungeinekreuzungsfreieAnbin- dungder K152 an dieB 255 vorgesehen. Über diese Verkehrsverbindungen soll auch eine verkehrsgerechte Andienung der starken Verkehrsströme zum und vom Industriegebiet Heiligenroth erfolgen.
Die NBS würde diese Planungsabsichten zunichte machen und somit in eklatanter Weise der rechtsverbindlichen Bauleitplanung widersprechen. Einzelheiten der Planungen können dem Bebauungsplan »Industriegebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth entnommen werden.
2.3.3 Vor allem ist jedoch von einschneidender und unvertretbarer Auswirkung, daß bei Fortführung der Planungsvariante »Nord« für unabsehbare Zeit die für die Kreisstadt Montabaur, für die Verbandsgemeinde Montabaur und für den Westerwaldkreis wichtige Ausbauplanung für die B 255 zwischen Montabaur, Heiligenroth und Boden auf geschoben, vereitelt und nach heutigem Stand wertlos würde, mit entsprechendem Entschädigungs- und Ausgleichsforderungen.
Diese Blockade des weiteren Ausbaus der B 255 und K 152 ist weder für den Westerwaldkreis noch vor allem für die Verbands- gemeinde und Stadt Montabaur hinnehmbar.
2.3.4 Außerdem ist hier der Variante »Nord« - trotz erheblichen Flächenbedarfs - eine schienenmäßige Verknüpfung mit der Bahnstrecke Montabaur - Limburg nicht möglich. Es wäre ein Fembahnhof »auf freiem Feld« - ohne sinnvolle Städte- und ortsplanerische Verknüpfung; zudem fehlt eine Vorstellung (im Entwurf) einer straßenmäßigen Anbindung an die B 255/Bundesautobahn A 3.
2.4 Landespflegerische Gesichtspunkte/Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Die Umweltverträglichkeit suntersuchung (UVU) weist erhebliche Lücken und M ängel auf. So ist insbesondere eine N achbesse- rungfür die Aspekte der Erd- und Gesteinsmassenproblematik, Fauna, Klima und Wasser ebenso erforderlich, wie Aussagen über nachfolgende Infrastrukturauswirkungen (Straßenbau, Erdaushubdeponien u.ä.). Außerdem ist eine Überarbeitung der UVU eine eingehende Untersuchung über eine gesamte Vegetationsperiode zugrundezulegen.
2.5 Aus allen diesen Gründen ist die Trasse »Nord« für die Stadt Montabaur unter keinen Umständen hinnehmbar und daher für das weitere Planverfahren aufzugeben.

