Montabaur
III. TVasse »Montabaur Süd»
3.1 Grundsätzliches
Zunächst kann festgestellt werden, daß die gegen die Trasse »Nord« vorgetragenenen schwerwiegenden Bedenken gegenüber der TVasse »Süd« nicht bestehen. Auf Einzelheiten wird bei der Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten unter Punkt VI eingegangen. Dennoch ergeben sich auch bei der Trasse »Süd« folgende zu berücksichtigende Forderungen:
3.2 Erhöhter Lärmschutz für Montabaur-Elgendorf
Die TVasse »Süd« berührt in ganz erheblichem Maße den Stadtteil Eigendorf. Die TVasse verläuft direkt an der bebauten Ortslage vorbei, was zwangsläufig dazu führen muß, daß ein ausreichender Lärmschutz vorgesehen wird.
3.3 Verlegung der L 313 im Bereich MontBbaur-Eschelbach Für die L 313 im Bereich der Autobahnbrücke sollte eine geänderte Trassenführung vorgesehen werden. Der derzeitige Verlauf der L 313 stellt sich so dar, daß er aus RichtungMontabaur kommend zunächst ansteigt, um sich dann unterhalb der Autobahnbrücke abzusenken. Auf dem »Hochpunkt« der L 313 ergibt sich eine längsseitige Berührung mit dem Aubach. Die NBS in ihrer jetzigen Trassenführung würde dazu führen, daß der Aubach verlegt oder überbaut werden müßte mit einer gleichzeitigen Verlegung der L 313.
Das führt zu einer vermeidbaren, einschneidenden Beeinträch- tigungdes Aubachtales und zu einer weitgehenden Vernichtung des dortigen ökologisch wichtigen Waldbestandes. Die Höhenlage der NBS zwischen Eigendorf und Eschelbach ist zwingend zu überarbeiten. Dabei muß für die Straße zwischen Eigendorf und Eschelbach ein angemessener Ersatz erreicht werden.
Daher wird vorgeschlagen, die Trassenführung der L 313 so abzusenken, daß sie unterhalb der NBS geführt wird. Hierdurch würde einerseits erreicht, daß der Aubach in seinem jetzigen Verlauf nicht verändert wird. Andererseits könnte es bei dem jetzigen Straßen verlauf bleiben; auf die in den Planunterlagen aufgezeigte Verschwenkung der L 313 könnte somit verzichtet werden.
Dies hätte den entscheidenden Vorteil, daß zum einen ein wesentlicher Beitrag zur Schonung und dem Erhalt des Gewässersystems des Aubaches mit seinen bachbegleitenden Gehölzen geleistet würde. Gleichzeitig würde das Landschaftsbild deutlich geringer beeinträchtigt und der Flächenverbrauch für den Straßenbau verringert.
Alternativ zur Absenkungder L 313 ist die Absenkung der NBS mit Unterführungen unter der Verbindungsstraße Eigendorf /Eschelbach und unter der L 313 sowie mit TUnnelbau in diesem Bereich zu fordern.
3.4 Höhenveränderung im Bereich des vorgesehenen Haltepunktes Montabaur
Die Planunterlagen sehen im Bereich des Haltepunktes Montabaur eine Dammaufschüttung in einer Höhe von 14 Meter vor. Das bedeutet, daß sich die Höhensituation des gesamten Aubachtales in ganz erheblichem Maße verändert.
Dies hat nicht nur entscheidenden Einfluß auf da s Landschaftsbild, das maßgeblich beeinträchtigt wird. Von besonderer Bedeutungist jedoch auch die Tatsache, daß diese Maßnahme Einfluß hat auf sämtliche in diesem Bereich noch durchzuführenden städtebaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen. Durch eine tiefer zu legende Gradiente der NBS und damit ei- nemmöglichen Wegfall des Dammes, könnte nicht nur ein besseres Landschaftsbild erreicht werden; auch der zwischen dem Stadtgebiet und dem Haltepunkt liegende Bereich könnte wegen der geringeren, einzusparenden Böschungsflächen einer anderen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Ziel dieser Überlegungen ist es insbesondere auch, durch eine Reduzierung der Anschüttungen eine verkehrsgerechte Anbindung des Haltepunktes zum Stadtgebiet sicherzustellen, sowie auch eine verkehrsgerechte Verbindung zum übrigen klassifizierten Straßennetz nicht in Frage zu stellen.
Für das Gebiet zwischen dem Stadtteil Eschelbach, der BAB A 3, der B 256 und dem Stadtkern Montabaur einschließlich Bahnhof und neuem Haltepunkt, ist ein konkretes Plankonzept für die NBS, die Verlegung der Bahnstrecke Siershahn - Limburg, für die Anbindung des Haltepunktes Montabaur an das überörtliche und das örtliche Straßennetz, sowie für die Höhenquerschnitte und die Einbindung des Aubachtales zu entwickeln. Dabei ist auch eine angemessene Ersatzlösung für das von der NBS betroffene Amateurtheater »Oase« im gegenseitigen Einvernehmen unverzichtbar.
_ Nr. 42/91
3.5 Landespflegerische Gesichtspunkte/Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Der Stadtrat verkennt nicht, daß auch durch die Variante »Süd« in erheblichem Maße in Natur und Landschaft eingegriffen wird. Soweit jedoch bei der TVasse »Süd« Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar bleiben sollten, sind angemessene Ausgleichsmaßnahmen unverzichtbar.
IV. Straßenbaukonzepte
Zur verkehrsmäßigen Andienung des Haltepunktes und NBS- Bahnhof s Montabaur im Rahmen der TVasse »Süd« ist die kurzfristige Vorlage eines Straßenbaukonzeptes erforderlich. Hierin ist aufzuzeigen, daß der Bahnhofsstandort an das vorhandene klassifizierte Straßennetz ebenso angebunden werdenkann, wie an das Stadtzentrum von Montabaur Zwingender Inhalt des Straßenbaukonzeptes muß es auch sein, von/zur BAB A 3 eine direkte verkehrsmäßige Verbindung zum Balmhof zu schaffen, ohne daß Gemeindestraßen betroffen werden. Weiterhin ist die baldige konkretere Planung von Bauabschnitten, Baustraßenkonzepten und Erdaushubdeponien unverzichtbar.
Es genügt nicht, die mit den Thnnelbaumaßnahmen verbundenen Aushubmassen größtenteils wiederverwendungsfähig zu bezeichnen; hier ist vielmehr rechtzeitig- noch vor dem Planfest- stellungsverfahren - ein Deponie- und Baustraßenkonzept vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen.
V. Bahnstromleitung
Auch die Bahnstromleitung wird insbesondere wegen ihrer zerschneidenden Wirkung auf Waldflächen zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild führen. Zwar sprechen auch die Planungsunterlagen davon, daß es Planungsabsicht ist, die Bahnstromleitung mit der NBS bzw. BAB A 3 zu bündeln. Gleichzeitig wird jedoch in den Unterlagen die Forderung erhoben, daß weitere Bündelungsmöglichkeiten zu prüfen seien. Hier ist zu fordern, die Möglichkeit der Erd Verkabelung zu untersuchen; vor allem aber ist vorrangig eine Bündelung mit vorhandenen Stromleitungen oder mit Planungen der RWE • Fernleitungen vorzunehmen.
So wird die Bahnstromleitung z.B. bei der TVasse »Süd« durch gewerbliche Entwicklungsflächen der Stadt Montabaur geführt, so daß es hierdurch zu einer vermeidbaren, wesentlichen Zerschneidung des Gebietes sowie einer Landschaftsbeeinträchtigung kommt.
Auf keinen Fall hinzunehmen ist die Führung der B ahn stromlei- tung entlang der BAB A 3 zwischen dem Haltepunkt/Unterwerk Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth entlang der BAB A 3; denn diese Bahnstromleitung mit hohen Strommasten beeinträchtigt in unvertretbarer Weise das Landschaftsbild unterhalb des Schloßberges Montabaur. Denn die Bundesbahn bestätigt selbst (Blatt A/22), daß von den künstlichen Bauwerken (Masten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf D auer »überprägt« wird, also bei der 110-kv- Bahnstromleitung eine besondere Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.
Diese erhebliche Beeinträchtigung ist dadurch vermeidbar, daß aus dem Raum Dernbach/Wirges dieBahnstromleitung als Stichleitung zum Unterwerk Montabaur in beiden Richtungen geführt wird und eine Bündelungmit der vorhandenen Stromlei- tungder RWE angestrebt wird. Aus landespflegerischen Gründen ist es daher geboten, daß sich die Bahnstromleitung weitgehend an vorhandenen Stromleitungen orieniert und eben eine Bündelungmit diesen vorhandenen Stromleitungen vornimmt. Im übrigen sollte untersucht und geprüft werden, ob eine B ahn- stromerzeugung und -Zuleitung über dezentrale Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung möglich ist.
VI. Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten »Nord«
und »Süd«
6.1 Wie bereits im einzelnen dargelegt, wird der TVassenverlauf »Nord« insbesondere durch folgende Merkmale gekennzeichnet.
— Kreuzung der BAB A 3 in Hochlage nördlich von Montabaur
— Durchfahrt und damit völlige Zerschneidung des Industriegebietes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur.
— Tfeilweise Verlegung der B 256 im Bereich der Hochwaldfläche Heiligenroth mit der Folge, daß die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich B 255/K 152/Industriegebiet Heiligenroth zunichte gemacht und auf unabsehbare Zeit aufgeschoben werden.
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