Montabaur
Auch bemängelte Ratsmitglied Bächer, daß die vorangegangenen Untersuchungen teils nur nach Karte, teils nur unvollstän- digund teils über zu kurze Zeiträume gefertigt worden seien und die Zugrundelegung einer ganzen Vegetationsperiode ganz fehle.
Auch seien die Unterlagen für die Bürger von vornherein unbrauchbar, da wohl kaum ein Bürger sich den Luxus erlauben könne, über mehrere läge hinweg in der Verwaltung die Unterlagen zu studieren, wobei darüber hinaus noch begleitende Literatur notwendig sei, um die Zusammenhänge zu erkennen. Abschließend faßte Karl-Heinz B ächer die wesentlichen Aussagen seiner Stellungnahme nochmals zusammen:
1. Die SPD befürworte den Ausbau der Bahn im allgemeinen als umweit verträgliches Verkehrsmittel für den Personen- und Güterverkehr.
2. Die im Raumordnungsverfahren befindliche Bahntrasse entspreche nicht den Anforderungen an eine Bahn, die wir benötigten.
3. Die SPD-Fraktion lehne heute wie schon früher geplante Schnellbahn ab.
4. Die SPD-Fraktion stelle ausdrücklich fest, daß für sie kein Anlaß gegeben sei, die vom Stadtrat gefaßten Resolutionsbeschlüsse in Frage stellen.
5. Die SPD-Fraktion klinke sich nicht aus dem Raumordnungsverfahren und dem kommenden Planfeststellungsverfahren aus.
In der Stadtratssitzung am 1. Oktober 1991 beantragte daher die SPD-Fraktion:
1. Der Stadtrat lehnt aufgrund der von der Deutschen Bundesbahn vorgelegten Unterlagen die Schnellbahntrasse durch den Westerwald ab und verweist auf die gefaßten Resolutionsbeschlüsse.
2. Der Stadtrat lehnt die Planungsunterlagen in der vorgelegten Form ab und fordert:
a) die Vervollständigung der Planunterlagen, damit diese zu realistischen Aussagen führen,
b) daß der vervollständigten Planung Alternativpläne zur Seite gestellt werden, diese sich nicht nur auf eine Hochgeschwindigkeitstrasse beschränken, sondern eine Flächenerschließung durch die Bahn zum Inhalt haben muß,
c) eine volle Einbindung des schienengebundenen Güterverkehrs und des schienengebundenen ÖPNV in die Planung.
d) Das Verfahren solange auszusetzen, bis die geforderten Unterlagen vorliegen.
Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich im Stadtrat abgelehnt.
Ratsmitglied Paul Heinz Schweizer (FWG) verwies zunächst auf die Stellungnahme der CDU-Fraktion, die in wesentlichen Punkten mit dem Standpunkt der FWG zur Neubaustrecke übereinstimme. Wichtig für die Umwelt verträglichkeit sei es jedoch, daß der geplante Tünnel nicht in Eigendorf, sondern bei E schelbach ende und eine Tieferlegung der Gradien te in den Au- bachwiesen vorgenommen werde, damit der Lärmpegel nicht über die Stadt hinweggeht. A bschließend erklärte Ratsmitglied Schweizer, daß die Fraktion der FWG der Stellungnahme der Stadt M ontabaur zur Neubaustrecke Köln - Rhein/Main zustimmen werde.
Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) bemängelte, daß die Stellungnahme im großen und ganzen nicht konkret genug sei. So fehle z.B. der Hinweis auf eine Wohnwertminderung im privaten Bereichundkonkrete Angaben bezüglich Schallschutzmaßnahmen. Auch vermisse er die Forderung, daß man generell auf die Möglichkeit einer Klage verzichten wolle. Abschließend erklärte Ratsmitglied Lorenz, daß er, unabhängig von seiner Auffassung für oder gegen diese Bahn, der Stellungnahme in der jetzigen Form nicht zustimmen werde.
Ratsmitglied Hugo Kochern (FDP) stimmt im wesentlichen der Stellungnahme der Stadt Montabaur zu und wies darauf hin, daß man als ergänzenden Punkt die Erdverkabelung als Alternative zur 110 k v-Leistungin die Stellungnahme der Stadt Montabaur aufnehmen solle.
Nach den Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen stimmte der Stadtrat mehrheitlich der Stellungnahme der Stadt Montabaur zur N eubaustrecke Köln - Rhein/M ain zu. Die Stellungnahme der Stadt Montabaur in der vom Stadtrat beschlossenen Fassung ist nachfolgend abgedruckt.
_ Nr. 42/91
Stellungnahme der Stadt im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens für die Bahn-Neubaustrecke (NBS) Köln - Rhein/Main (rheinland-pfälzischer Planungsabschnitt)
Die Stadt Montabaur nimmt im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur geplanten NBS wie folgt Stellung:
Allgemeine Feststellungen
1. Die Stadt Montabaur hat sich in den vergangenen Jahren in Übereinstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen die seinerzeit von der Deutschen Bundesbahn vorgestellte Planungeiner Schnellbahnverbindungdurch den Westerwald ausgesprochen. Sie hat hierbei zum Ausdruck gebracht, daß zwar eine Schnellbahnverbindung zwischen Köln und Frankfurt aus übergeordneten verkehrspolitischen Gründen für wichtig und sinnvoll angesehen werde. Die Stadt hat jedoch die Forderung der Landesregierung Rheinland-Pfalz und des Landtages des Landes Rheinland-Pfalz nach einer direkten Anbindung der Stadt Koblenz mit einem Haltepunkt unterstützt, da hierin die Verkehrs- und wirtschaftspolitisch vernünftigste und beste Lösung gesehen wurde.
Hierbei ging es der Stadt auch darum, den Raum Montabaur über einen Haltepunkt Koblenz verkehrsgünstig anzubinden und somit strukturelle und wirtschaftliche Verbesserungen für den Raum Montabaur zu erreichen.
2. In einer Grundsatzentscheidung vom Dezember 1989 hat sich jedoch die Bundesregierung gegen den Standpunkt des Landes Rheinland-Pfalz für einen rechtsrheinischen Verlauf der NBS und damit auch für eine Streckenführung durch den Westerwald ausgesprochen. Nach Abschluß der Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz über Maßnahmen zur VerknüpfungbestehenderEisenbahnverkehrswege mit der NBS hat schließlich auch der Landtag Rheinland-Pfalz im Juni 1990 dieser Entscheidung zugestimmt.
Auf dieser Grundlage hat die Oberste Landesplanungsbehörde nunmehr nach den Untersuchungsgrundlagen der Deutschen Bundesbahn in ein raumplanerisches Verfahren nach § 18 LP1G eingebracht, um sie mit den Belangen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Nach den Untersuchungsgrundlagen wird die Stadt Montabaur durch die vorgelegte TVassen- planung in erheblicher und weittragender Weise betroffen.
Das Gebiet der Stadt Montabaur wird durch die Streckenführung ganz entscheidend berührt, da die NBS gerade für diesen Raum einen massiven Eingriff in den Lebensraum und die Landschaft bewirkt, sowie (ganz entscheidend bei der Tiasse »Montabaur-Nord«) die Wohn- und Lebensbedingungen einschneidend beeinflußt. Besonders hervorzuheben sind
- die Flächeninanspruchnahme
- die Zerschneidung von Gewerbe- und Industriebauflächen
- die Beeinträchtigung hochwertiger Erholungsbereiche
- die Auswirkungen auf N atur und Landschaft insbesondere während der Bauzeit
- die Zerschneidung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
- die erheblichen Folgewirkungen für die Verkehrswege in dieser Region.
3. Der Stadtrat verkenntnicht dieübergeordneteBedeutungfür die Planung einer NBS zwischen den Ballungsräumen Rhein/Fuhr und Rhein/Main; er hält aber folgende Forderungen für das weitere Planverfahren für imverzichtbar:
Trassenführung
1. Grundsätzliches
Die Bundesbahn hat für den Raum Montabaur zwei Trassenführungen entwickelt, die als »Montabaur-Nord« und »Montabaur- Süd« bezeichnet werden. Beide TTassen berühren in ganz entscheidendem Maße das Gebiet der Stadt Montabaur. Der Stadtrat spricht sich aus nachstehenden Gründen mit Nachdruck gegen die Trasse »Montabaur-Nord« aus.
2. Zur Streckenführung »Montabaur-Nord« und den Einwendungen im einzelnen.
2.1 Trasse im Bereich der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach Die Trasse führt zunächst aus Richtung Dernbach kommend in einen Tünnel, der an der L 312 endet. Die Fortführung erfolgt dann zwischen der L 312 und der Straße Elgendorf/Eschelbach durchweg höhengleich. Auf dem Lageplan LN 5 ist die Kreuzung mit der Straße Elgendorf/Eschelbach offenbar unrichtig (als Unterquerung) dargestellt; denn nach dem Höhenplan HN 5 wird hier diese Straße von der NBS vor dem folgenden Brückenbauwerk in Hochlage mit einer Brücke überquert.
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