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Montabaur

Aus dem Stadtrat

Stellungnahme der Stadt Montabaur zum rauraplanerischen Verfahren zur Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Kdln Rhein/Main

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 1. Oktober 1991 starid u.a. auch die Beratung und Beschlußfassung über die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme der Stadt Monta­baur zur Neubaustrecke Köln - Rhein/Main auf der Tagesord­nung. Bevor Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die Stellungnah­me der Stadt Montabaur zur Abstimmung stellte, nahmen die einzelnen Fraktionen nochmals Stellung zu der geplanten Neu­baustrecke Köln - Rhein/Main.

Für die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Dr. Hermann Ja- coby, daß diese sich der Auffassung der Landesregierung an­schließe, die eine baldige Realisierung der Neubaustrecke Köln- Rhein/Main durch den Westerwald bejahe. In der Zustimmung zur geplanten Neubaustrecke auf der Linie Montabaur-Süd se­he die CDU-Fraktion keinen Widerspruch zur Resolution des Stadtrates vom 26. J anuar 1989. Zur Begründungführte Dr. J a- coby aus, daß im Jahre 1985 der Bundesverkehrswegeplan auf­gestellt wurde, in dem ein Korridor zwischen der A 3 und der A 61 für die geplante Neubaustrecke der Bundesbahn eingetra­gen worden sei, und am 20. Dezember 1989 das Bundeskabinett beschlossen habe, eine Linie in enger Anlehnung an die A 3 der weiteren Planung zugrunde zu legen.

Diesem Beschluß habe der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juni 1990 zugestimmt. Wegen der verkehrspolitischen Bedeu­tung dieser Neubaustrecke für Rheinland-Pfalz, so Dr. Jacoby, habe die SPD-geführte Regierung eine alsbaldige Verwirkli­chung der Schnellbahn durch Westerwald und Taunus in die Ko­alitionsvereinbarungen für die 12. Wahlperiode aufgenommen, insbesondere auch zur Entlastung der Fernstraßen und des Luftverkehrs.

Hinsichtlich des z.Zt. stattfindenden Raumordnungsverfahren erläuterte Dr. J acoby, daß hier fest gestellt werde, ob die vorgese­hene Streckenf ührungmit den Zielen der Raumordungund Lan­desplanung .vereinbar sei. Untersuchung9objekt seien hierbei Aspekte der Landschaftspflege, des Naturschutzes, der Erho­lung, Siedlung und Verkehr.

In diesem Verfahren sei die Stadt Montabaur Verfahrensbetei­ligte bei der Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung und der Frage, ob die geplante Neubaustrecke mit den Zielen der Flächennutzung, Bauleitplanung bestehender und aufzustel­lender Bebauungspläne vereinbar sei. Bezüglich der Resolution vom 26. Januar 1989 teilte der CDU-Sprecher mit, daß diese von dem damaligen Wissensstand und dem damaligen Willen der Landesregierung ausging. Dies bedeutete seinerzeit, so Dr. Ja­coby,

1. die Präferenz eines Anschlusses des Oberzentrum Koblenz an das europäische Schienennetz NordSüd/West-Ost aus Verkehrs- und wirtschaftspolitischen Gründen.

2. Die damals vorgesehene Linienführung im Stadtgebiet und im Naturpark Nassau wäre mit hoher Belastung für Menschen, Landschaft und Stadtentwicklung verbunden gewesen.

3. Die Zerstörung der erschlossenen Industriegebiete der Stadt Montabaur.

Somit sei die Resolution vom 26. Januar 1989 aufgrund der Rechtslage des Raumordnungsverfahrens gegenstandslos, je­doch nicht wirkungslos und auch nicht wertlos. Auch hätten Verhandlungen im Vorfeld dazu geführt, daß die vorgelegte Li­nie konkretisiert wurde und die Linie Montabaur-Süd so verlau­fe, daß auch diese mit dennoch aufzunehmenden Nachbesserun­gen hinnehmbar sei. D ie Linie M ontabaur-N ord sei rundweg ab­zulehnen und in keiner Weise diskussionsfähig.

Es gilt nun nach den Worten Dr. Jacobys in der Stellungnahme der Stadt Montabaur

1. zur geplanten Neubau strecke, unter Abwägung der Varian­te Nord und Süd Stellung zu nehmen und der Variante Süd zuzu stimmen;

2. Verbesserungen hinsichtlich der Gradienten zu erreichen, d.h. Verlängerung der Tunnelstrecken, Lärmschutz und Bahnstromleitungen;

3. den unverzichtbaren Haltepunkt Montabaur zu konkreti­sieren;

4. ein umfassendes Verkehrskonzept für die Anbindung des Standortbahnhofes Montabaur zu entwickeln.

Abschließend erklärte Ratsmitglied Dr. Jacoby, daß die CDU- Fraktion der Stellungnahme der Stadt Montabaur zustimmen

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werde, deim ein »Nein« würde bedeuten, daß sich die Stadt Mon­tabaur ausgrenzt, sich selbst ins Abseits stellt und damit auf je­de Möglichkeit der Einflußnahme in der wichtigen Phase zwi­schen raumplanerischen Entscheid und Planfeststellungsbe­schluß verzichten würde.

Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer bezieht im Namen dev SPD- Fraktion zur Neubaustrecke Köln - Rhein/Main Stellung. Zu Be­ginn seiner Stellungnahme bemerkte Ratsmitglied Bächer, daß die Haltung des Stadtrates - untermauert durch zwei Resolutio­nen - eigentlich feststehe, Grundlage dieser Beschlüsse seien sei­nerseits die starken Eingriffe in Natur und Naherholungsgebie­te sowie die Wohnwertbeeinträchtigung der an dieser Strecken­führung wohnenden Menschen gewesen.

Auch die Vision eines Haltepunktes Montabaur bzw. die endgül­tige Festlegung der Bundesregierung, hätten an diesen Vorga­ben bis heute nichts geändert. Die Festlegung der Bundesregie­rung, sowie die Aussage »wir süid z war im Grunde dagegen, aber wir bekommen sie trotzdem und müssen nun das Beste daraus machen« als Argumentation zu benutzen, sich für diese TVasse zu entscheiden, bezeichnete SPD-Sprecher Bächer als »einen krampfhaften Versuch, ein Umfallen als Standfestigkeit zu rechtfertigen«. Damit würden sich diejenigen aus den seinerzeit gemachten Aussagen winden, die den Bürger damals weis ge­macht hätten, daß sie sich gegen eine Trassenführung wehren würden.

Ratsmitglied Bächer stellte heraus, daß die SPD-Fraktion nach wie vor gegen den B au dieser B ahn, nicht jedoch gegen die B ahn als Verkehrsmittel als solches ist. Auch sei bekannt, daß die Um­welt noch mehr Abgase und Straßen, sowie Belastungen durch den Individual- und Güterverkehr nicht vertrage und nach bes­seren Wegen gesucht werden müsse.

Hier bietet sich dieB ahn als ein weniger umweit belastendes Ver­kehrsmittel an, und daher spreche vieles dafür, dieses Verkehrs­mittel zu forcieren, auszubauen und noch besser nutzbar zu ma­chen. Dies könne jedoch nicht mit der Bahn gemacht werden, dessen Trassenplanung in der heutigen Diskussion stehe. Für diesen Standpunkt der SPD-Fraktion wurden von Karl-Heinz Bächer folgende wesentliche Kriterien herausgestellt:

1. In den Unterlagen der Deutschen Bundesbalm zur Neu­baustrecke werden für eine Wirtschaftlichkeit dieser Bahn bestimmte Zahlen vorgegeben. Bei eingehender Beschäfti­gung mit diesen Bedarfszahlen müsse man zu dem Schluß gelangen, daß sich ein Bahnhof Montabaur nicht lange hal­ten werde.

2. Vorrangiges Ziel müsse es sein, den Straßengüterverkehr, einer der Hauptverursacher der Luftverschmutzung, auf die Schiene zu verlegen. Aber gerade diese Neubaustrecke sei dafür nicht konzipiert.

3. Eine unbedingte Notwendigkeit sei auch die Erschließung der Fläche durch die Bahn. Aber gerade das Gegenteil sei der Fall, die Bahn ziehe sich zunehmend aus der Fläche zu­rück. Die dafür notwendigen Gelder würden in Projekte umgeschichtet, die wie diese Schnellbalm Milliardenbeträ­ge verschlingen.

4. Die Bahn werde mit ihren gegenwärtig 44 Milliarden DM Schulden in nicht allzu ferner Zukunft eine Änderung ihrer Struktur herbeiführen, die auf eine veränderte privatwirt­schaftlich ausgerichtete Untemehmensform zielt. Dann werde sich der Aspekt Wirt schaftlichkeit noch st ärker aus­wirken und auf ein »Aus« für den Bahnhof Montabaur hin­auslaufen.

5. Die Fahrgäste müßten erst einmal zum Bahnhof Monta­baur kommen. Dies werde überwiegend mit eigenem Pkw geschehen. Die notwendigen Verkehrswege hierfür seien bislangnicht vorhanden. Der damit verbundene Neu- bzw. Ausbau der Verkehrswege sei keine Entlastung für den Raum Montabaur.

6. Beförderungszeiten von 20 Minuten nach Frankfurt und40 Minuten nach Köhi würden sich auf den Raum Montabaur zweifellos in einen ungeahnten Druck auf Bauland und Baulandpreise auswirken.

7. Negative Auswir kungen auf die Bauleitplanung seien vor­programmiert; denn heute schon bereitet die Ausweisung von Neubaugebieten Schwierigkeiten, wenn man eine Aus­einanderziehung vermeiden wolle.

Zu den Planungsunterlagen selbst erklärte Karl-Heinz Bächer, daß diese nicht geeignet seien, die Notwendigkeit der Maßnah­me ausreichend zu begründen. Diese seien teilweise ohne Aussa­gekraft und enthielten keine schlüssigen Auskünfte über die Einteilung der einzelnen Gebiete in Schadensklassen.