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Montabaur

Nr. 42/91

m

Kleiderkammer und G eräteprüfdienst. 80,00 DM

Fahrzeugwart. 80,00 DM

Pumpen-ZSchlauchreparatur. 80,00 DM

Atemschutz . 160,00 DM

f) den Feuerwehrangehörigen für die Bedienung,

Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel. 60,00 DM

g) den Feuerwehr-Angehörigen für Alarm- und

Einsatzplanung. 60,00 DM

h) den Jugendfeuerwehrwart. 60,00 DM

(3) Sofern die Entschädigungssätze nach der Feuerwehr-Ent- schädigungs-Verordnung geändert werden, verändern sich die Beträge um den gleichen von-Hundertsatz. Der sich hierbei er­gebende neue Gesamtbetrag ist auf volle 60 Pfennig aufzurun­den.

(4) a) Die Wehrführer oder Vertreter erhalten für die Tfeilnah­

me an Dienstversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 DM

(4) b) Erfolgt die Fahrt zur Sitzung mit eigenem Pkw, so wird eine Kilometerpauschale gezahlt, die sich aus der Lan­desverordnung über die Entschädigung von Weg­strecken, die mit eigenem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden (LVO zu § GLRKG), für anerkannte privateige­ne Kraftfahrzeuge ergibt.

(6) Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses erhalten für jede Tfeilnahme an einer Sitzung des Feuerwehraus- schusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 DM. Die . Regelung des Abs. 4 b) gilt entsprechend.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. März 1991 in Kraft. Verbandsgemeinde Montabaur 10. Oktober 1991

(Siegel) (Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung

zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeinde­werke Montabaur vom 19. Dez. 1983

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24, 25, 67 Abs. 1, 86 Abs. 2, 86 und 92 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (Gesetz- und Verord­nungsblatt, Seite419), BS 2020-1, in Verbindung mit der Eigen­betriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom 18. Sept. 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 1991, die folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke vom 19. Dez. 1983 beschlossen:

§1

Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Montabaur vom 19. Dezember 1983 wird wie folgt geändert:

1. § 11 (2) erhält folgende Fassung:

>§11

Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Kassenführung (2) Der Wirtschaftsplan ist vom Werkleiter aufzustellen undvor Beginn des Wirtschaftsjahres über den zuständigen Beigeord­neten nach Beratung im Werksausschuß dem Verbandsgemein- derat zur Feststellung vorzulegen.«

2. § 12 erhält folgende Neufassung:

§12

Jahresabschluß

Der Werkleiter hat den Jahresabschluß, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind vom Werkleiter unter Angabe des Datums zu

unterzeichnen und über den Beigeordneten dem Werksaus­schuß vorzulegen.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft. 5430 Montabaur, 15. Oktober 1991

Verbandsgemeinde Montabaur (S.) (Dr. Possel-Dölken)

Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der K 82 zwischenMoschheimundNiederahrvonBau-kmO.O + 00,00 bis Bau-km 0,9 + 66,30; betroffen sind die Gemeinden und Gemar­kungen Moschheim (Flur 9), Niederahr (Flure 24 und 30) und B o- den (Flur 21), Verbandsgemeinden Wirges, Wallmerod und Mon­tabaur, Westerwaldkreis.

Anhörungsverfahren;

1. Die Erörterung beginnt am Dienstag, dem 05. November 1991,09.30 Uhr in dem Sitzungssaal der Verbandsgemein­deverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1,5431 Wallme­rod.

2. Die Tfeilnahme am Tfermin ist jedem, der sich von dem ge­planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Ver­tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Voll­macht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhö­rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und daß das Anhörungsverfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.

3. Die durch die Tfeilnahme am Erörterungstermin entstehen­den Kosten können nicht erstattet werden.

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 26. Sept. 1991

Neben Punkt 1 der Tagesordnung »Stellungnahme der Ver­bandsgemeinde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens für die Bahnneubaustrecke Köln-Rhein/Main«, über welche in der vorhergehenden Ausgabe des Wochenblattes ausführlich berichtet wurde, stand auch die Nachwahl von Ausschußmit- gliedem auf der Tagesordnung.

Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig, als Nachfolger für Reiner Schlemmer, zum Mitglied des/der

a) Haupt- und Finanzausschusses

Melf Schaerffenberg (Vertreter: Willi Wirges)

b) Werksausschusses Paul Widner

c) Rechnungsprüfungsausschusses Harald Ferdinand

d) Bewertungskommission Karl Bechtle

e) Vereins Haus der Jugend Uli Schmidt.

Zum Mitglied der Bewertungskommission für den Wettbewerb zur Gestaltung, Instandhaltung,Pflege und Verschönerungvon erhaltenswerten Gebäuden und Hofanlagen wählte der Ver­bandsgemeinderat einstimmig Bärbel Ploch als Nachfolgerin für Paul Widner.

Zum Mitglied des Umweltbeirates wurde Gerhard Spahl, Neu­häusel, als Nachfolger für Helmut Marx einstimmig gewählt.