Montabaur
Nr. 42/91
m
Kleiderkammer und G eräteprüfdienst. 80,00 DM
Fahrzeugwart. 80,00 DM
Pumpen-ZSchlauchreparatur. 80,00 DM
Atemschutz . 160,00 DM
f) den Feuerwehrangehörigen für die Bedienung,
Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel. 60,00 DM
g) den Feuerwehr-Angehörigen für Alarm- und
Einsatzplanung. 60,00 DM
h) den Jugendfeuerwehrwart. 60,00 DM
(3) Sofern die Entschädigungssätze nach der Feuerwehr-Ent- schädigungs-Verordnung geändert werden, verändern sich die Beträge um den gleichen von-Hundertsatz. Der sich hierbei ergebende neue Gesamtbetrag ist auf volle 60 Pfennig aufzurunden.
(4) a) Die Wehrführer oder Vertreter erhalten für die Tfeilnah
me an Dienstversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 DM
(4) b) Erfolgt die Fahrt zur Sitzung mit eigenem Pkw, so wird eine Kilometerpauschale gezahlt, die sich aus der Landesverordnung über die Entschädigung von Wegstrecken, die mit eigenem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden (LVO zu § GLRKG), für anerkannte privateigene Kraftfahrzeuge ergibt.
(6) Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses erhalten für jede Tfeilnahme an einer Sitzung des Feuerwehraus- schusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 DM. Die . Regelung des Abs. 4 b) gilt entsprechend.«
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. März 1991 in Kraft. Verbandsgemeinde Montabaur 10. Oktober 1991
(Siegel) (Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Montabaur vom 19. Dez. 1983
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24, 25, 67 Abs. 1, 86 Abs. 2, 86 und 92 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite419), BS 2020-1, in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom 18. Sept. 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 1991, die folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke vom 19. Dez. 1983 beschlossen:
§1
Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Montabaur vom 19. Dezember 1983 wird wie folgt geändert:
1. § 11 (2) erhält folgende Fassung:
•>§11
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Kassenführung (2) Der Wirtschaftsplan ist vom Werkleiter aufzustellen undvor Beginn des Wirtschaftsjahres über den zuständigen Beigeordneten nach Beratung im Werksausschuß dem Verbandsgemein- derat zur Feststellung vorzulegen.«
2. § 12 erhält folgende Neufassung:
••§12
Jahresabschluß
Der Werkleiter hat den Jahresabschluß, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind vom Werkleiter unter Angabe des Datums zu
unterzeichnen und über den Beigeordneten dem Werksausschuß vorzulegen.«
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft. 5430 Montabaur, 15. Oktober 1991
Verbandsgemeinde Montabaur (S.) (Dr. Possel-Dölken)
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der K 82 zwischenMoschheimundNiederahrvonBau-kmO.O + 00,00 bis Bau-km 0,9 + 66,30; betroffen sind die Gemeinden und Gemarkungen Moschheim (Flur 9), Niederahr (Flure 24 und 30) und B o- den (Flur 21), Verbandsgemeinden Wirges, Wallmerod und Montabaur, Westerwaldkreis.
Anhörungsverfahren;
1. Die Erörterung beginnt am Dienstag, dem 05. November 1991,09.30 Uhr in dem Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1,5431 Wallmerod.
2. Die Tfeilnahme am Tfermin ist jedem, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und daß das Anhörungsverfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.
3. Die durch die Tfeilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 26. Sept. 1991
Neben Punkt 1 der Tagesordnung »Stellungnahme der Verbandsgemeinde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens für die Bahnneubaustrecke Köln-Rhein/Main«, über welche in der vorhergehenden Ausgabe des Wochenblattes ausführlich berichtet wurde, stand auch die Nachwahl von Ausschußmit- gliedem auf der Tagesordnung.
Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig, als Nachfolger für Reiner Schlemmer, zum Mitglied des/der
a) Haupt- und Finanzausschusses
Melf Schaerffenberg (Vertreter: Willi Wirges)
b) Werksausschusses Paul Widner
c) Rechnungsprüfungsausschusses Harald Ferdinand
d) Bewertungskommission Karl Bechtle
e) Vereins Haus der Jugend Uli Schmidt.
Zum Mitglied der Bewertungskommission für den Wettbewerb zur Gestaltung, Instandhaltung,Pflege und Verschönerungvon erhaltenswerten Gebäuden und Hofanlagen wählte der Verbandsgemeinderat einstimmig Bärbel Ploch als Nachfolgerin für Paul Widner.
Zum Mitglied des Umweltbeirates wurde Gerhard Spahl, Neuhäusel, als Nachfolger für Helmut Marx einstimmig gewählt.

