Montabaur
Nr. 42/91
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Bericht aus der Werksausschuß-Sitzung
Unter Vorsitz des I. Beigeordneten Heinz Reusch beschäftigte sich der Werksausschuß mit mehreren Objekten und Maßnahmen.
Kläranlage Girod
Reusch berichtete, daß das Genehmigungsverfahren läuft, nach Abschluß der Offenlage die Unterlagen der Bezirksregierung zurückgereicht und nach Prüfung der landespflegerischen Begleitpläne mit der Genehmigung gerechnet wird.
Eitelbom, In der Wässer
Zu diesem Objekt liegt bei der Bezirksregierung, weil ebenfalls ein Genehmigungsverfahren anhängigist, ein Widerspruch vor. Mit allen anderen Eigentümern sei Einigkeit erzielt worden. Deshalb gehe man davon aus, daß auch mit dem restlichen Eigentümer Einigkeit erzielt werden könne Kläranlage Aubach
Im Zusammenhang mit der Forderung der Kreismüllbeseiti- gung, nur noch Klärschlamm abzunehmen, der eine Festigkeit von 35 % hat, ist es notwendig, zwei Schlammsilos zu errichten, damit über eine mobile Schlammentwässerung die Entsorgung vorgenommen werden kann. Die Maßnahme kostet 405.000 DM, an denen sich die Verbandsgemeinde Montabaur mit 140.000 DM aufgrund ihres Anteils zu beteiligen hat. Gruppenkläranlage Daubachtal
Die Bezirksregierung hat die vorgelegte Konzeption für die Errichtung einer Kläranlage grundsätzlich gebilligt, gleichzeitig aber angeregt, noch einmal zu prüfen, ob nicht eine Verlegung der Kläranlage zweckmäßig ist.
Aus diesem Grund winden noch einmal Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Diez über eine gemein ame Kläranlage aufgenommen. Der Werksausschuß der Verbandsgemeinde Diez hat unter Abänderung der bisherigen Konzeption der Errichtung einer Kläranlage im Gelbachtal zugestimmt, so daß nunmehr für die Gemeinden Daubach, Horbach, Stahlhofen und Gackenbach aus unserem Bereich und für die Gemeinde Isselbach aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Diez eine Kläranlage im Gelbachtal gebaut werden kann. Der Werksausschuß beauftragte eine Fachbüro mit der Erstellung der genehmigungs- fähigen Planung; die bereits im Frühjahr vorgelegt werden solL Regenerierung des Tiefbrunnens Niedererbach und Bau einer Aufbereitungsanlage
In einer Ortsbesichtigung überzeugte sich der Werksausschuß von den fertiggestellten und wieder in Betrieb genommenen Anlagen in Niedererbach.
Verlegung eines Stromkabels und einer Wasserleitung im Stadtwald Montabaur
Um den Tiefbrunnen 9 anschließen zu können, ist die Verlegung einer Wasserleitung einschließlich des notwendigen Steuerkabels erforderlich; Kostenaufwand 239.000 DM. Der Auftrag wurde an die mindestbietende Firma vergeben. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen
Für den Betrieb war die Beschaffung von zwei neuen Fahrzeugen erforderlich, die der Werksausschuß vergab. - Einsparung von Trinkwasser und Förderung der Regenwassernutzung - Antrag der SPD-Fraktkm
In einer längeren Diskussion erörterte der Werksausschuß die Grundzüge der Verwaltungsvorlage. In einer weiteren Sitzung soll eine abschließende Regelung gefunden werden. Erweiterung der Kläranlage Heiligenroth Aufgrund der Geruchsprobleme im Zusammenhang mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb von Heiligenroth befaßte sich der Werksausschuß erneut mit den bestehenden Möglichkeiten. N achdem ein mit dieser Frage beauftragtes Ingenieurbüro in einer Untersuchung festgestellt hatte, daß es wenig sinnvoll ist, Maßnahmen amRÜB (Überdachung oder andere Maßnahmen), vorzunehmen, wurde beschlossen, daß der Auftrag für eine baureife Planung zur Erweiterung und Erneuerung für eine erste Ausbaustufe erteilt wird. Die Gesamtkosten werden 1,5 Mio. DM netto betragen.
Der Planungsauf trag für ein Fachbüro wurde erteilt, Planungskoten 125.000 DM.
Brunnenstraße Görgeshausen
E s wurde der Auftrag für die Erneuerung der Kanalleitung und der Wasserleitung in einem Ibilstück dieser Straße vergeben. Auftragssumme 71.600 DM plus 27.400 DM.
Verlängerte Bergstraße Eitelbom
Um die Bebauung in dieser Straße fortführen zu können, ist die Verlängerung der Leitungen erforderlich. Auftragssumme Kanal: 30.000 DM, Auftragssumme Wasser; 23.000 DM.
Aufbereitungsanlage für Hochbehälter Görgeshausen Es wurde der Auftrag zur Planung einer Aufbereitungsanlage für den Brunnen 1 und die Quelle Diezer Straße erteilt. Es wird mit Feststellungskosten von ca. 160.000 DM gerechnet.
‘‘Die Verwaltung informiert”
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Lohnsteuerkarten 1992
1. Die Lohnsteuerkarten 1992 sind den Arbeitnehmern übermittelt worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1992 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1992 zu Beginn des Kalenderjahres 1992 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1992 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1992 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,
b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann oder ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht),
c) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,
d) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums usw.
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.
8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift »Lohnsteuer ’92« hingewiesen.
Oktober 1991/November 1991
Verbandsgemeindeverwaltung
- Einwohnermeldeamt -
643 Montabaur

