Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 41/91

tu

Durch Bevorzugung der Variante »Süd« könnten somit insge­samt die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Land­schaft vermindert werden.

Lediglich aus der Sicht des Grundwasserschutzes könne die Va­riante »Nord« als günstiger beurteilt werden. Dies sei auf die größeren Tünnellängen zurückzuführen. Berücksichtige man je­doch alle Umweltkriterien, so stellt sich die TUnnellage insge­samt als günstiger dar. Die entscheidenden Vorteile eines Tm- nels sind nämlich darin zu sehen, daß

- eine wesentlich geringere Zerschneidungswirkung und H ami t-, auch eine größtmögliche Schonung des Na­turhaushaltes entsteht

- das Landschaftsbild geschont wird,

- deutliche Lärmvorteile bestehen.

Daher ist imErgebnis die Trasse »Süd« mit verschiede­nen Verbesserungsmöglichkeiten und aus dem Ge­sichtspunkt der Umweltverträglichkeit die einzig ver­tretbare Untersuchungsgrundlage.

V. Weitere Kriterien in der Gegenüberstellung der Abschnitts­varianten

5.1 Wie bereits im einzelnen dargelegt, wird der Trassenver­lauf »Nord« insbesondere durch folgende Merkmale ge­kennzeichnet

- Kreuzung der BAB A 3 in Hochlage nördlich von Montabaur.

- Durchfahrt und damit völlige Zerschneidung des Indu­striegebietes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur

- ^teilweise Verlegung der B 255 im Bereich der Hochwald­fläche Heiligenroth mit der Folge, daß die vorgeseheen Straßenbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich B 255/K 152/Industriegebiet Heiligenroth zunichte gemacht und auf unabsehbare Zeit aufgeschoben werden.

- Möglicher B ahnhof sst andor t bei km 94 im B ereich der B 255 in freier Feldflur, ohne direkte verkehrsmäßige und fußläufige Andienung zum Stadtgebiet Montabaur und ohne Verbindung mit der B ahnstrecke Siershahn - Mon­tabaur - Limburg.

- Durchfahrt des in verkehrsgünstiger Lage, abseits von Wohnbebauung und Ortsdurchfahrten zur Weiterent­wicklung und geplanten Industriegebietes Heiligenroth und damit Vereitelung gewerblicher Weiterentwick­lung.

- Einschnürung der Ortsgemeinde Girod und damit Ver­nichtung gemeindlicher Weiterentwicklung

Beeinträchtigung der Wöhnqualität der Ortsgemeinde Niederer bach.

5.2 Der Verlauf der Variante »Süd« zeigt folgende wesentliche Merkmale:

- NBS-Bahnhofsstandort Montabaur in der Nähe de vor­handenen Bahnhof s Montabaur mit einer unmittelbaren Andienung an das Stadtgebiet und das überörtliche Ver­kehrsnetz; außerdem günstige Verknüpfungsmöglich­keiten mit der bestehenden Eisenbahnstrecke bei Verle­gung des alten Bahnhofs Montabaur.

Tunnelstrecken ab der BAB-Anschlußstelle Montabaur mit einer Gesamtlänge von ca. 6,3 km.

5.3 Wie bereits eingehend dargelegt, ist die Trasse »Nord« schon in ihrer Umweltverträglichkeit nicht vertretbar. Erst recht ist sie nicht vertretbar und für die Verbandsge­meinde, Stadt und betroffene Ortsgemeinden unter kei­nen Umständen hinnehmbar, weil sie für diese Gemeinden existenzbedrohende negative wirtschaftliche Auswir­kungen zwangsläufig zur Folge hat, die den Zielen der Raumordnungund Landesplanung und den lebenswichti­gen Interessen der Gemeinden zuwiderlaufen.

5.4 Die von der Bundesbahn behaupteten Mehrkosten für die Trasse »Süd« werden bestritten; sie sind auch in den Un­tersuchungsgrundlagen nicht belegt. Vor allem sind er-

hebliche finanzielle Entschädigungsforderungen der Ge­meinden und der betroffenen Gewerbe- und Industriebe­triebe nicht berücksichtigt.

Im übrigen kann inAnbetracht der Gesamtkosten der NBSund der jährlichen erwarteten Betriebsgewinnenach der Inbetriebnahme dieser NBS dieser Kostenunter­schied zwischen der Trasse »Süd« und »Nord« kein abwä­gungserheblicher Belang sein. Die Entscheidung auf die­ser Grundlage enthält bereits einen offensichtlichen Ab­wägungsfehler und wäre nichtig und leicht angreifbar.

5.5 Bei der Trasse »Nord« sind von der Deutschen Bundes­bahn eine Vielzahl von Einzelgrundstücken zu erwerben mit der Folge, daß schwierige und langwierige Grunder­werbsverhandlungen mit vielen Einzeleigentümern ge­führt werden müssen.

Die Trasse »Süd« dagegen führt weitgehend durch Gebie­te, die sich im Eigentum der Gemeinden befinden, so daß die Grunderwerbsverhandlungen wesentlich leichter und somit nur mit wenigen Grundeigentümern abgewickelt werden können.

5.6 Zusammenfassend ist somit festzustellen, daß so wichti­ge Wirtschafts- undUmweltkriterien, wie im einzelnen be­reits dargelegt und nachstehend nochmals beispielhaft aufgeführt,

- hohe vermeidbare Zerschneidung der Landschaft und Beeintrchtigung des Landschaftsbildes, insbesondere durch künstliche Bauwerke

- fehlende Rücksichtnahme auf Lebensinteressen der Gemeinden und Bürger und hier insbesondere die Ein­schnürung des Ortes Girod

- Eingriff in vorhandene gewerbliche B auf lächen und Ver­legung von Gewerbegebieten im Gebiet der Stadt Mon­tabaur

bei der Trasse »Nord« völlig unberücksichtigt bleiben.

Die Trasse »Nord» ist daher gegenüber den betroffenen Gemein­den, der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur, den Bürgern sowie Natur mid Landschafgt nicht zu verantworten, unter kei­nen Umständen hinnehmbar und deshalb für das weitere Verfah­ren aufzugeben.

Die Verbandsgemeinde wird daher alle rechtlichen Möglichkei­ten ausschöpfen, um die Trassenführung »Nord« zu verhindern.

VI. Straßenbaukonzepte

Zur verkehrsmäßigen Andienung des Haltepunktes und NBS- B ahnhof s Montabaur im Rahmen der Trasse »Süd« ist die kurz­fristige Vorlage eines Straßenbaukonzeptes erforderlich. Hierin ist aufzuzeigen, daß der Bahnhofsstandort an das vorhandene klassifizierte Straßennetz ebenso angebunden werden kann, wie an das Stadtzentrum von Montabaur.

Zwingender Inhalt des Straßenbaukonzeptes muß es auch sein, von/zur BAB A 3 eine direkte verkehrsmäßige Verbindung zum Bahnhof zu schaffen, ohne daß Gemeindestraßen betroffen wer­den.

Weiterhin ist die baldige konkretere Planung von Bauabschnit­ten, Baustraßenkonzepten und Erdaushubdeponien unver­zichtbar. Es genügt nicht, die mit den TUnnelbaumaßnahmen verbundenen Aushubmassen größtenteils wiederverwendungs­fähig zu bezeichnen; hier ist vielmehr rechtzeitig - noch vor dem Planfeststellungsverfahren - ein Deponie- und Baustraßenkon­zept vorzulegen und mit der Verbandsgemeinde abzustimmen. Ebenso sind die im Zuge des Straßenbaus erforderlich werden­den landespflegerischen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aufzuzeigen.

VII. Bahnstromleitung

Auch die Bahnstromleitung wird insbesondere wegen ihrer zer­schneidenden Wirkung auf Waldflächen zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild führen.

Zwar sprechen auch die Planungsunterlagen davon, daß es Pla­nungsabsicht ist, die Bahnstromleitung mit der NBS bzw. der BAB A 3 zu bUndeln. Gleichzeitig wird jedoch in denUnterlagen die Forderung erhoben, daß weitere Bündelungsmöglichkeiten zu prüfen seien.

Hierist vorrangigzu prüfen, ob die Möglichkeit der Erdverkabe­lung besteht; vor allem aber ist vorrangig eine Bündelung mit vorhandenen Stromleitungen oder mit Planungen der RWE - Fernleitungen zu untersuchen.

So wird die Bahnstromleitung z.B. bei der Trasse »Süd« durch gewerbliche Entwicklungsflächen der Stadt Montabaur ge­führt, so daß es hierdurch zu einer vermeidbaren, wesentlichen Zerschneidung des Gebietes sowie einer Landschaftsbeein­trächtigung kommt.

Auf keinen Fall hinzunehmen ist die Führung der B ahnstromlei- tung entlang der BAB A 3 zwischen dem Haltepunkt/Unter­werk Monabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth entlang der BAB A 3; denn diese Bahnstromleitung mit hohen Strom­masten beeinträchtigt in unvertretbarer Weise das Land­schaftsbild unterhalb des Schloßberges Montabaur.

Denn die Deutsche Bundesbahn bestätigt selbst (Blatt A/22), daß von den künstlichen B au werken (Masten) der Landschafts­charakter erheblich und nachhaltig auf Dauer »überprägt« wird, also bei der 110-kv-Bahnstromleitung eine besondere