Montabaur
Nr. 41/91
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Durch Bevorzugung der Variante »Süd« könnten somit insgesamt die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaft vermindert werden.
Lediglich aus der Sicht des Grundwasserschutzes könne die Variante »Nord« als günstiger beurteilt werden. Dies sei auf die größeren Tünnellängen zurückzuführen. Berücksichtige man jedoch alle Umweltkriterien, so stellt sich die TUnnellage insgesamt als günstiger dar. Die entscheidenden Vorteile eines Tm- nels sind nämlich darin zu sehen, daß
- eine wesentlich geringere Zerschneidungswirkung und H ami t-, auch eine größtmögliche Schonung des Naturhaushaltes entsteht
- das Landschaftsbild geschont wird,
- deutliche Lärmvorteile bestehen.
Daher ist imErgebnis die Trasse »Süd« mit verschiedenen Verbesserungsmöglichkeiten und aus dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit die einzig vertretbare Untersuchungsgrundlage.
V. Weitere Kriterien in der Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten
5.1 Wie bereits im einzelnen dargelegt, wird der Trassenverlauf »Nord« insbesondere durch folgende Merkmale gekennzeichnet
- Kreuzung der BAB A 3 in Hochlage nördlich von Montabaur.
- Durchfahrt und damit völlige Zerschneidung des Industriegebietes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur
- ^teilweise Verlegung der B 255 im Bereich der Hochwaldfläche Heiligenroth mit der Folge, daß die vorgeseheen Straßenbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich B 255/K 152/Industriegebiet Heiligenroth zunichte gemacht und auf unabsehbare Zeit aufgeschoben werden.
- Möglicher B ahnhof sst andor t bei km 94 im B ereich der B 255 in freier Feldflur, ohne direkte verkehrsmäßige und fußläufige Andienung zum Stadtgebiet Montabaur und ohne Verbindung mit der B ahnstrecke Siershahn - Montabaur - Limburg.
- Durchfahrt des in verkehrsgünstiger Lage, abseits von Wohnbebauung und Ortsdurchfahrten zur Weiterentwicklung und geplanten Industriegebietes Heiligenroth und damit Vereitelung gewerblicher Weiterentwicklung.
- Einschnürung der Ortsgemeinde Girod und damit Vernichtung gemeindlicher Weiterentwicklung
• Beeinträchtigung der Wöhnqualität der Ortsgemeinde Niederer bach.
5.2 Der Verlauf der Variante »Süd« zeigt folgende wesentliche Merkmale:
- NBS-Bahnhofsstandort Montabaur in der Nähe de vorhandenen Bahnhof s Montabaur mit einer unmittelbaren Andienung an das Stadtgebiet und das überörtliche Verkehrsnetz; außerdem günstige Verknüpfungsmöglichkeiten mit der bestehenden Eisenbahnstrecke bei Verlegung des alten Bahnhofs Montabaur.
• Tunnelstrecken ab der BAB-Anschlußstelle Montabaur mit einer Gesamtlänge von ca. 6,3 km.
5.3 Wie bereits eingehend dargelegt, ist die Trasse »Nord« schon in ihrer Umweltverträglichkeit nicht vertretbar. Erst recht ist sie nicht vertretbar und für die Verbandsgemeinde, Stadt und betroffene Ortsgemeinden unter keinen Umständen hinnehmbar, weil sie für diese Gemeinden existenzbedrohende negative wirtschaftliche Auswirkungen zwangsläufig zur Folge hat, die den Zielen der Raumordnungund Landesplanung und den lebenswichtigen Interessen der Gemeinden zuwiderlaufen.
5.4 Die von der Bundesbahn behaupteten Mehrkosten für die Trasse »Süd« werden bestritten; sie sind auch in den Untersuchungsgrundlagen nicht belegt. Vor allem sind er-
• hebliche finanzielle Entschädigungsforderungen der Gemeinden und der betroffenen Gewerbe- und Industriebetriebe nicht berücksichtigt.
Im übrigen kann inAnbetracht der Gesamtkosten der NBSund der jährlichen erwarteten Betriebsgewinnenach der Inbetriebnahme dieser NBS dieser Kostenunterschied zwischen der Trasse »Süd« und »Nord« kein abwägungserheblicher Belang sein. Die Entscheidung auf dieser Grundlage enthält bereits einen offensichtlichen Abwägungsfehler und wäre nichtig und leicht angreifbar.
5.5 Bei der Trasse »Nord« sind von der Deutschen Bundesbahn eine Vielzahl von Einzelgrundstücken zu erwerben mit der Folge, daß schwierige und langwierige Grunderwerbsverhandlungen mit vielen Einzeleigentümern geführt werden müssen.
Die Trasse »Süd« dagegen führt weitgehend durch Gebiete, die sich im Eigentum der Gemeinden befinden, so daß die Grunderwerbsverhandlungen wesentlich leichter und somit nur mit wenigen Grundeigentümern abgewickelt werden können.
5.6 Zusammenfassend ist somit festzustellen, daß so wichtige Wirtschafts- undUmweltkriterien, wie im einzelnen bereits dargelegt und nachstehend nochmals beispielhaft aufgeführt,
- hohe vermeidbare Zerschneidung der Landschaft und Beeintrchtigung des Landschaftsbildes, insbesondere durch künstliche Bauwerke
- fehlende Rücksichtnahme auf Lebensinteressen der Gemeinden und Bürger und hier insbesondere die Einschnürung des Ortes Girod
- Eingriff in vorhandene gewerbliche B auf lächen und Verlegung von Gewerbegebieten im Gebiet der Stadt Montabaur
bei der Trasse »Nord« völlig unberücksichtigt bleiben.
Die Trasse »Nord» ist daher gegenüber den betroffenen Gemeinden, der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur, den Bürgern sowie Natur mid Landschafgt nicht zu verantworten, unter keinen Umständen hinnehmbar und deshalb für das weitere Verfahren aufzugeben.
Die Verbandsgemeinde wird daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Trassenführung »Nord« zu verhindern.
VI. Straßenbaukonzepte
Zur verkehrsmäßigen Andienung des Haltepunktes und NBS- B ahnhof s Montabaur im Rahmen der Trasse »Süd« ist die kurzfristige Vorlage eines Straßenbaukonzeptes erforderlich. Hierin ist aufzuzeigen, daß der Bahnhofsstandort an das vorhandene klassifizierte Straßennetz ebenso angebunden werden kann, wie an das Stadtzentrum von Montabaur.
Zwingender Inhalt des Straßenbaukonzeptes muß es auch sein, von/zur BAB A 3 eine direkte verkehrsmäßige Verbindung zum Bahnhof zu schaffen, ohne daß Gemeindestraßen betroffen werden.
Weiterhin ist die baldige konkretere Planung von Bauabschnitten, Baustraßenkonzepten und Erdaushubdeponien unverzichtbar. Es genügt nicht, die mit den TUnnelbaumaßnahmen verbundenen Aushubmassen größtenteils wiederverwendungsfähig zu bezeichnen; hier ist vielmehr rechtzeitig - noch vor dem Planfeststellungsverfahren - ein Deponie- und Baustraßenkonzept vorzulegen und mit der Verbandsgemeinde abzustimmen. Ebenso sind die im Zuge des Straßenbaus erforderlich werdenden landespflegerischen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aufzuzeigen.
VII. Bahnstromleitung
Auch die Bahnstromleitung wird insbesondere wegen ihrer zerschneidenden Wirkung auf Waldflächen zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild führen.
Zwar sprechen auch die Planungsunterlagen davon, daß es Planungsabsicht ist, die Bahnstromleitung mit der NBS bzw. der BAB A 3 zu bUndeln. Gleichzeitig wird jedoch in denUnterlagen die Forderung erhoben, daß weitere Bündelungsmöglichkeiten zu prüfen seien.
Hierist vorrangigzu prüfen, ob die Möglichkeit der Erdverkabelung besteht; vor allem aber ist vorrangig eine Bündelung mit vorhandenen Stromleitungen oder mit Planungen der RWE - Fernleitungen zu untersuchen.
So wird die Bahnstromleitung z.B. bei der Trasse »Süd« durch gewerbliche Entwicklungsflächen der Stadt Montabaur geführt, so daß es hierdurch zu einer vermeidbaren, wesentlichen Zerschneidung des Gebietes sowie einer Landschaftsbeeinträchtigung kommt.
Auf keinen Fall hinzunehmen ist die Führung der B ahnstromlei- tung entlang der BAB A 3 zwischen dem Haltepunkt/Unterwerk Monabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth entlang der BAB A 3; denn diese Bahnstromleitung mit hohen Strommasten beeinträchtigt in unvertretbarer Weise das Landschaftsbild unterhalb des Schloßberges Montabaur.
Denn die Deutsche Bundesbahn bestätigt selbst (Blatt A/22), daß von den künstlichen B au werken (Masten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf Dauer »überprägt« wird, also bei der 110-kv-Bahnstromleitung eine besondere

