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Montabaur

Nr. 41/91

IX!

Daher fordert die Verbandsgemeinde, die Steigungsstrecke im Tünnelabschnitt herabzusenken, den geplanten TUnnel unter der Waldfläche und BAB A 3/B 49 (neu: L 318) durchzuführen und den Ihnnelausgang bis südöstlich der Ortslage von Nen­tershausen zu verlängern. Dadurch wird gleichzeitig eine Lärm­beeinträchtigung vermieden oder zumindest deutlich vermin­dert.

Die damit verbundenen Mehrkosten sind im Hinblick auf eine umweltschonende, ökologische TVassenplanung vertretbar, zu­mal wirtschaftliche Gesichtspunkte nachrangig sein müssen, gegenüber den Lebensbedingungen von Mensch und Natur.

IV. Landespflegerische Gesichtspunkte/Umweltverträglich­keitsuntersuchung (UVU)

4.1 Allgemeines

Zunächst ist festzustellen, daß eine qualifizierte Stellungnahme zur UVU nicht abgegeben werden kann. Die vorgelegten Unter­lagen weisen erhebliche Lücken und Mängel auf. So stellt die UVU zwar fest, daß die NBS erhebliche, nachteilige und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen - gemeint ist hier die Trasse »Nord« - zur Folge haben; Lösungsvorschläge für landespflege­rische Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen werden jedoch eben wegen der fehlenden eingehenden Untersuchungen nicht auf gezeigt.

Dies gilt insbesondere für die Waldverluste, die Beeinträchti­gung der Fließgewässer und Tälauen, für den Verlust bzw. die Unterbringung des Bodens, die Störung des Landschaftsbildes und die Zerschneidung von Erholungsräumen. Nachbesserungen in der UVU sind insbesondere für die Aspekte

- der Erd- und Gesteinsmassenablagerungen

- der Fauna

- des regionalen Klimas

- des Wasserhaushalts

- der nachfolgenden infrastrukturellen Auswirkungen, wie z.B. Straßenbau etc.

und ihre Auswirkungen auf den Naturhaushalt erforderlich. Außerdem ist einer Überarbeitung der UVU eine eingehende Untersuchung über eine gesamte Vegetationperiode zugrunde­zulegen.

Bereits jetzt k ann jedoch auf die nunmehr schon erkennbaren Beeinträchtigungen und Besonderheiten hingewiesen werden:

4.2 Trasse »Nord»

4.2.1 Die Trasse »Nord« durchschneidet südlich der Gemar­kungen Pütschbach und südwestlich Niedererbach wertvolle ökologische Laubwaldbestände. Das hat zur Folge, daß erhebliche Wirkungen für die Fauna, das Kleinklima, den Bodenwasserhaushalt sowie das Land­schaftsbild zu erwarten sind. Dieser Bereich wurde in derBiotopsicherungskarte des Landes Rheinland-Pfalz als besonders wertvolles Gebiet kartiert.

Dieses für die stille Erholung wichtige Gebiet mit seinen abwechslungsreichen Strukturen würde eine Profilü- berformung und eine ganz entscheidende Minderung der Erholungsqualität erfahren.

4.2.2 Die Trasse »Nord« berührt nördlich des Industriegebie­tes Heiligenroth einen älteren Laubwaldbestand, der völlig zerschnitten und vom südlichen Tfeil isoliert wür- da Eine erhebliche Beeinträchtigung für Flora und Fau­na, das Kleinklima, den Boden, die Fließgewässer und das Landschaftsbild wäre die Folge.

4.3.2 Weiterhin sind negative Auswirkungen durch die 6 Dammquerungen mit Verrohrungen und die Brücken­bauwerke zu erwarten.

4.2.4 Die Böschungs- und Verkehrsflächen werden mit ca. 3 6 ha beziffert. Die Zerschneidungsfolgen für Fauna und das Landschaftsbild sind unübersehbar.

4.2.5 Es ist zu erwarten, daß im Bereich der Orte Girod und Ruppach-Goldhausen, sowie in den gesamten TUnnelbe- reichen grundwasserführende Schichten berührt wer­den.

4.3 Trasse »Süd«

4.3.1 Der Verbandsgemeinderat verkennt nicht, daß auch durch die Variante »Süd« in erheblichem Maße in Natur und Landschaft engegriffen wird.

So wird z.B. der wertvolle Laubholzbereich zwischen Heilberscheid und Nentershausen durchschnitten. Au­ßerdem werden trotz weitgehender TUnnelführung die Bachtäler des Ahrbachs und des Eisenbaches mit Brückenbauwerken durchschnitten. Das bedeutet, daß Fauna, Kleinklima, Grundwasserhaushalt und das Landschaftsbild in erheblichem Maße gestört werden.

Außerdem wird die wichige Funktion der »stillen Naherholung« in diesem schutzwürdigen Gebiet des Naturparks Nassau er­heblich beeinträchtigt.

Auch die Dämme über drei Bachläufe bei km 100,35 / 91,53 und 90,78 die Brückenbauwerke sowie die vorgesehenen zwei Bach­verlegungen während der Bauphase, rufen erhebliche negative Auswirkungen auf Flora, Fauna, Kleinklima, Bodenwasser­haushalt, Fließgewässer und Landschaftsbild hervor.

So werden auch etwa 20,5 ha Fläche für die Anlegung von Ver­kehrswegen und Böschungen benötigt mit der Folge, daß hier Barrieren für die Faune entstehen.

4.3.2 Die TVasse »Süd« berührt Gebiete der »Wasserschutzzo­ne III« und Randbereiche der »Wasserschutzzone II« des Wasserschutzgebietes »Heilberscheid«. Das hat zur Folge, daß die Wassermenge und die -qualität erheblich beeinflußt werden.

Weiterhin ist zu befürchten, daß grundwasserführende Schichten bei Görgeshausen sowie nordwestlich von Montabaur (km 90,8 bis 91,5) sowie im Bereich der Tun­nelbau werke berührt werden.

Es ist daher unabdingbar, daß der Bundesbahn aufge- geben werden muß, bei der weiteren Planung größtmög­lich dafür Sorge zu tragen, daß Wasserschutzzonen nicht beeinträchtigt werden und bei Unvermeidbarkeit eine Ersatzwasserbeschaffung als Ausgleich notwen­dig ist.

4.3.3 Soweit bei der Trasse »Süd« Eingriffe in Natur und

Landschaft unvermeidbar bleiben sollten, sind ange­messene Ausgleichsmaßnahmen unverzichtbar.

4.4 Hinweis:

Auf Blatt A/14 (Band I) und Seite 16 (Band II) wird von der »Hochfläche von Welschneudorf« gesprochen; das ist offenbar eine unrichtige Lagebezeichnung.

4.5 Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten aus den Krite­rien der Umweltverträglichkeit/der Beeinträchtigung des Landschaf tspotentials

4.5.1 Trasse »Nord«

- Tbilverluste und Zerschneidung von Laub- und Mischwald­gebieten zwischen den Gemarkungen Pütschbach und Nie­dererbach auf einer Länge von ca. 3 km.

- Beeinträchtigung natumaher Flußgewässer und ihrer Au- enbereiche durch Verrohrung und Gewässer verlegung von 7 Fließgewässem.

- Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz durch Entfernen von Oberboden bei einer Flächeninanspruchnahme von ca. 18 ha.

- Veränderung der Bodenstruktur insbesondere durch Däm­me und Einschnitte bei einer Flächeninanspruchnahme von ca. 18 ha.

- Beeinträchtigung eines hochwertigen, regional bedeutsa­men Erholungsraumes südöstlich Girod bis zur Landes­grenze Rheinland-Pfalz/Hessen durch Neuzerschneidung (ca. 5 km), künstliche Bauwerke sowie eine starke Verlär- mung (Girod)

4.5.2 Trasse »Süd«

- Tbilverluste und Zerschneidungen natumaher Laubwaldbe­stände zwischen Heilberscheid und Nentershausen.

- Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz durch Entfernen von Oberboden mit einer Flächeninanspruchnahme von ca.

9,3 ha.

- Veränderung der Bodenstruktur durch Dämme und Ein­schnitte mit einer Flächeninanspruchnahme von ca. 11 ha.

- Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes im Bereich Heilberscheid.

- BeeinträchtigungeinesdenNaturparkNassauzugehörigen Erholungsgebietes durch Neuzerschneidung (Länge ca. 1,6 km), Errichtung künstlicher Bauwerke im Bereich der Ahrbach- und Eisenbachniederung.

4.5.3 Die UVU kommt in ihrer Gegenüberstellung der Ab­schnittsvarianten zu dem Ergebnis, daß die Trassenvariante »Nord« aufgrund größerer Zerschneidungslängen und Flächen­inanspruchnahme aus der Sicht

- Arten- und Biotopschutz

- Bodenschutz

- Gewässerschutz (Oberflächengewässer)

- Erholungsvorsorge

- Landschaftsbild

gegenüber der Variante »Süd« höhere Beeinträchtigungen ver­ursacht.