Montabaur
Nr. 41/91
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- Mosel - Lahn (Trier - Cochem - Koblenz - Montabaur - Gießen ■ Wetzlar)
nutzen, zumal das Plangebiet direkt an die überörtlichen Straßenverbindungen angebunden werden kann. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplanes ist es u.a. daß imPlangebiet ein Gleisanschluß vorgesehen wird, um so einen Großteil des Transportverkehrs auf die Schiene zu verlagern. Eine Straßen-, Brücken- und Gleisanschlußplanung - erstellt von verschiedenen Fachbüros - zeigt auf, daß diese Lösung vernünftig und insbesondere auch aus Verkehrs- und wirtschaftspolitischen Gründen sinnvoll ist.
Hier wäre also die Möglichkeit gegeben, für Produktions- und Gewerbebetriebe zur Entlastung des Straßenverkehrs Güterverkehr auf die Schiene zu bringen, was auch im Interesse der Bundesbahn sein sollte. Die Trasse »Nord« vernichtet also eine weitere wichtige, den Zielen der Raumordnung entsprechende Entwick- lungsmöglichkeit der Verbandsgemeinde Montabaur.
2.5 Ortsgemeinde Girod
Die Trasse »Nord« führt unmittelbar entlangder bebauten Ortslage und durchschneidet sogar ein erst kürzlich ausgewiesenes und zum Tfeil bereits erschlossenes Baugebiet. Die Ortsgemeinde Girod hat hier ein Wohnbaugebiet rechtsverbindlich geplant, teilweise bereits erschlossen und für eine Erweiterung vorgeplant, das durch die Trassenführung der Variante »Nord« total zerschnitten wird, in Tfeilbereichen als Wohngebiet vernichtet wird, mit der zwingenden Notwendigkeit, mehrere gerade erst gebaute Wohnhäuser wieder beseitigen zu müssen, und in der weiteren Fortplanung vereitelt wird. Dieser Eingriff in die Ort splanungder Ortsgemeinde Girodist soerheblich, daß er unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Gerade die Ortsgemeinde Girod wird durch die angrenzende BAB A 3 ganz wesentlich betroffen, zum einen durch die Lärmbelästigung und zum anderen durch die von der A 3 ausgehende Einengung in der baulichen Weiterentwicklung.
Hinzu ko mm t, daß insbesondere die südlichen und östlichen Gemarkungsteile vom Tbnabbau geprägt sind. Das bedeuet, daß eine bauliche Weiterentwicklung nur nördlich der Ortslage in Richtung Bahnlinie Montabaur- Staffel möglich ist. Die Trasse »Nord« würde jedoch diese durch Flächennutzungsplanungund Bebauungsplan bereits in G ang gesetzte Weiterentwicklungzu- nichte machen und zahlreiche Wohnhäuser in ihrer Existenz betreffen.
Die vom Ortsgemeinderat Girod erhobenen Einwendungen werden von der Verbandsgemeinde nachhaltig unterstützt.
2.6 Ortsgemeinde Niedererbach
Auch die Ortsgemeinde Niedererbach wird durch die Trasse »Nord« ganz wesentlich berührt. Die Ortsgemeinde Niedererbach ist eine G emeinde, die nahezu ausschließlich durch eine reine Wohnbebauung geprägt ist. So hat die Ortsgemeinde in den letzten Jahren im Wege der Bauleitplanung z.B. das Neubaugebiet »Am Hehlberg« geschaffen. Im Vertrauen auf diesen Bebauungsplan und insbesondere dessen Ausweisung als Wohngebiet ist es auch bereits weitgehend mit Wohngebäuden bebaut. Insbesondere der Wohnwert in diesem B augebiet sowie auch für die in der Ortslage wohnenden Bürger würde in ganz entscheidendem Maße nachteilig berührt.
Die landschaftszersiedelnde Wirkung der NBS würde gerade für Niedererbach besonders deutlich, da die Tasse über Brückenbauwerke in Höhe von 36 m bzw. 38 m geführt wird. Die vom Ortsgemeinderat Niedererbach mit N achdruck erhobenen Einwendungen werden von der Verbandsgemeinde nachhaltig unterstützt.
Die Trassenführung im Gebiet zwischen Girod und Niedererbach führt zudem »durch bewegtes Gelände« (s. Gutachten) und daher zu erheblichen Beeinträchtigungen der durchschnittenen Wald- und Gemeindegebiete. Die weitere Entwicklungsmöglichkeit der Ortsgemeinde Niedererbach wird daher in der Wohn- und Erholungsfunktion einschneidend beeinträchtigt.
3.2 Erhöhter Lärmschutz für Montabaur-Elgendorf
Die T-asse berührt in ganz erheblichem Maße den Stadtteil Eigendorf. Die Tasse verläuft direkt an der bebauten Ortslage vorbei, was zwangsläufig dazu führen muß, daß ein ausreichender Lärmschutz vorgesehen wird.
3.3 Verlegung der L 313 im Bereich Montabaur-Eschelbach Für die L 313 im Bereich der Autobahnbrücke sollte eine geänderte Tassenführung vorgesehen werden.
Der derzeitige Verlauf der L 313 stellt sich so dar, daß er- aus Richtung Montabaur kommend zunächst ansteigt, um sich dann unterhalb der Autobahnbrücke abzusenken. Auf dem »Hochpunkt« der L 313 ergibt sich eine längsseitige Berührung mit dem Aubach. Die NBS in ihrer jetzigen Tassenführung würde dazu führen, daß.der Aubach verlegt oder überbaut werden müßte mit einer gleichzeitigen Verlegung der L 313.
Das führt zu einer vermeidbaren, einschneidenden Beeinträchtigung des Aubachtales und zu einer weitgehenden Vernichtung des dortigen ökologisch wichtigen Waldbestandes.
Die Höhenlage der NBS zwischen Eigendorf und Eschelbach ist zwingend zu überarbeiten. Dabei muß für die Straße zwischen Eigendorf und Eschelbach ein angemessener Ersatz erreicht werden.
Daher wird vorgeschlagen, die Tassenführung der L 313 so abzusenken, daß sie unterhalb der NBS geführt wird. Hierdurch würde einerseits erreicht, daß der Aubach in seinem jetzigen Verlauf nicht verändert wird. Andererseits könnte es bei dem jetzigen Straßenverlauf bleiben; auf die in den Planunterlagen aufgezeige Verschwenkung der L 313 könnte somit verzichtet werden.
Dies hätte den entscheidenden Vorteil, daß zum einen ein wesentlicher Beitrag zur Schonung und dem Erhalt des Gewässersystems des Aubaches mit seinen bachbegleitenden Gehölzen geleistet würde. Gleichzeitig würde das Landschaftsbild deutlich geringer beeintächtigt und der Flächenverbrauch für den Straßenbau verringert. Alternativ zur Absenkung der L 313 ist die Absenkung der NBS mit Unterführungen unter der Verbindungstraße Elgendorf/E scheib ach und unter der L 313 sowie mit evtl. Tmnelbau in diesem Bereich mit zu untersuchen.
3.4 Höhenveränderung im Bereich des vorgesehenen Haltepunktes Montabaur
Die Planunterlagen sehen im Bereich des Haltepunktes Montabaur eine Dammaufschüttung in einer Höhe von 14 Meter vor. Das bedeutet, daß sich die Höhensituation des gesamten Aubachtales in ganz erheblichem Maße verändert.
Dies hat nicht nur entscheidenden Einfluß auf das Landschaf ts- büd, das maßgeblich beeinträchtigt wird. Von besonderer Bedeutungist jedoch auch die TätSache, daß diese Maßnahme Einfluß hat auf sämtliche in diesem Bereich noch durchzuführenden städtebaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen. Durch eine tiefer zu legende Gradiente der NBS und damit einem möglichen Wegfall des D ammes könnte nicht nur ein besseres Landschaftsbild erreicht werden; auch der zwischen dem Stadtgebiet und dem Haltepunkt hegende Bereich könnte wegen der geringeren, einzusparenden Böschungsflächen einer anderen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Ziel dieser Überlegungen ist es insbesondere auch, durch eine Reduzierung der Anschüttungen eine verkehrsgerechte Anbindung des Haltepunktes zum Stadtgebiet sicherzustellen, sowie auch eine verkehrsgerechte Verbidungzum übrigen klassifizierten Straßennetz nicht in Frage zu stellen.
Für das Gebiet zwischen dem Stadtteil Eschelbach, der BAB A 3, der B 265 und dem Stadtkern Montabaur einschließlich Balmhof und neuem Haltepunkt, ist ein konkretes Plankonzept für die NBS, die Verlegung der Bahnstrecke Siershahn - Limburg, für die Anbindung des Haltepunktes Montabaur an das überörtliche und das örtliche Straßennetz, sowie für die Höhenquerschnitte und die Einbindung des Aubachtales zu entwickeln.
3.5 Ortsgemeinden Nentershausen, Görgeshausen und Heilberscheid
III. Trasse »Montabaur Süd«
3.1 Grundsätzliches
Zunächst kann festgestellt werden, daß die Bedenken gegenüber der Tasse »Süd« nicht so schwerwiegend sind, wie die gegenüber der Tasse »Nord«. Auf Einzelheiten wird bei der Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten unter Punkt V eingegangen.
Dennoch ergeben sich auch bei der Tasse »Süd« folgende zu berücksichtigende Forderungen:
Die Planunterlagen zeigen auf, daß die Tasse in den Gemarkungen Heilberscheid und Nentershausen bis in Höhe des BAB-Zu- bringers in Richtung KölnAbf ahrt aus Richtung Frankfurt im Thnnel und im Anschluß daran in Einschnitten bzw. höhengleich in Richtung Frankfurt geführt werden soll.
Das bedeutet, daß im Bereich des Einschnittes wertvolle Waldflächen zerschnitten werden und für die Ortslagen Nentershausen und Görgeshausen vermeidbare Lärmbeeinträchtigungen auftreten werden.

