Montabaur
Nr. 41/91
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Die unmittelbar neben der geplanten Bahntrasse verbleibenden Gewerbeflächen wären in ihrer Nutzung erheblich eingeschränkt und zum Tfeil wertlos. Die mit der Vernichtung des Industriegebietes Montabaur verbundenen Entschädigungsfor- derungen der Stadt und der betroffenen Gewerbebetrieb sind offenbar bei der Beurteilung der wirt schaf tlichen Situation für die Bundesbahn nicht berücksichtigt worden. D aber sind schon aus diesem Grunde bei der Trasse »Nord« keine »Minderkosten« von 100 Mia DM gegenüber der Trasse »Süd« mögüch.
Die mit der NBS laut eigenen Vorgaben der Deutschen Bundesbahn verbundenen positiven siedlungs- und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen dürfen auf keinen Fall im Raum Montabaur mit einer Trassenführung und einem Haltepunkt bei der Variante »Nord« verbunden sein, die zu einer erheblichen Zerstörung und Beeinträchtigung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie gewerblicher Entwicklungsflächen führen. Das wäre schon in der Grundlagenbewertung widersinnig und unvertretbar.
Die Aussage auf Blatt A 6, daß Wohn- und Produktionsstandorte von Emmissionen kaum betroffen und in ihrer Struktur nicht verändert werden, ist für die Variante »Montabaur - Nord« eindeutig falsch und imhaltbar. Solche Standorte würden in Montabaur, Heiligenroth, Girod und Niedererbach nicht nur betroffen, sondern in einschneidender Wirkung vernichtet. Dieser schwerwiegende Eingriff in die Wirtschaftsstruktur der Stadt und des Raumes Montabaur ist nicht ausgleichbar.
Im übrigen ist anzumerken, daß in Band I Blatt B 2/29 zu den wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Montabaur und auch die Akademie Deutscher Genossenschaften auf Schloß Montabaur gehört sowie eine Kreisberufsschule mit der Möglichkeit der Fachoberschulreife.
2.3 Kreuzung der NBS mit der B 255
Die Planungsunterlagen sehen vor, daß die NBS im Bereich des Gemeindewaldes Heiligenroth die heutige B 255 queren muß. Um jedoch eine höhengleiche Kreuzung dieser Verkehrswege zu vermeiden, sehen die Planunterlagen eine Verlegung der B 255 in westlicher Richtung um ca. 150 Meter vor. Hierdurch ergeben sich folgende Konsequenzen:
2.3.1 Z.Zt. wird das an der Kreuzung B 255/K 162/Eisenbahnstrecke Montabaur-Staffel vorhandene Bückenbauwerk verbreitert. Die Verbreiterung des Brückenbauwerkes soll sowohl der B ahnstrecke Montabaur-Staffel als auch für die kreuzungsfreie Anbindung der K152andieB255 dienen. Die Bauarbeiten sind seit ca. 8 Monaten im Gange und werden
- bezogen auf das Brückenbauwerk - voraussichtlich Anfang 1992 abgeschlossen sein.
Die Verbreiterung des Brückenbauwerkes ist jedoch die 1. Ausbaustufe dieser kreuzungsfreien Anbindung. Würde die Trasse »Nord« verwirklicht, so kann dieses Brückenbauwerk bereits jetzt als Überflüssig bezeichnet werden.
Hinzu kommt, daß im Falle einer solchen Trassenführung am Kreuzungspunkt NBS/(neuverlegte) B 255 ein (neues und kostenintensives) Brückenbauwerk errichtet werden müßte.
2.3.2 In einem weiteren Ausbauabschnitt ist ebenfalls aufgrund rechtsverbindlicher Bauleitplanung eine kreuzungsfreie Anbindung der K152 an die B 255 vorgesehen. Über diese Verkehrsverbindungen soll auch eine verkehrgerechte Andienung der starken Verkehrsströ- mezum und vom Industriegebiet Heiligenroth erfolgen. Die NBS würde diese Planungsabsichten zunichte machen und somit in eklatanter Weise der rechtsverbindlichen Bauleitplanung widersprechen. Einzelheiten der Planungen können dem Bebuungsplan »Industriegebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth entnommen werden.
2.3.3 Vor allem ist jedoch von einschneidender und imvertretbarer Auswirkung, daß bei Fortführung der Planungsvariante »Nord« auf unabsehbare Zeit die für die Kreisstadt Montabaur, für die Verbandsgemeinde Montabaur und für den Westerwaldkreis wichtige Ausbauplanung für die B 255 zwischen Montabaur, Heiligenroth und Boden aufgeschoben, vereitelt und nach heutigem Stand wertlos würde, mit entsprechendem Entschädigungs- und Ausgleichsforderungen.
Diese Blockade des weiteren Ausbaus der B 255 und K 15 2 ist weder für den Westerwaldkreis noch vor allem für die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur sowie die Ortsgemeinde Heiligenroth hinnehmbar.
2.3.4 Außerdem ist hier bei der Variante »Nord« - trotz erheblichen Flächenbedarfs- eine schienenmäßige Verknüpfung mit der Bahnstrecke Montabaur - Limburg nicht möglich. E s wäre ein Fembahnhof » auf freiem Feld« - ohne sinnvolle städte- und ortsplaneri9che Verknüpfung, zudem fehlt eine Vorstellung (im Entwurf) einer straßenmäßigen AnbindungandieB 256/Bundesautobahn A 3.
2.4 Durchschneidung gewerblicher Bauflächen in der Gemarkung Heiligenroth
2.4.1 Auf der Gundlage des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur plant die Ortsgemeinde Heiligenroth in den Gemarkungsteilen »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach« zwischen der B 255 und der Eisenb ahnlini e Montabaur-Staffel die Erweiterung des Industriegebietes in einer Größe von ca. 23 ha. Im Plangebiet befindet sich eine Hochwaldfläche, die erhalten bleiben soll.
Das Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung »Illbach« ist inzwischen soweit fortgeschritten, daß nach dem vom Ortsgemeinderat Heiligenroth gefaßten Aufstellungsbeschluß und nach vorliegender Umweltverträglichkeitsuntersuchung das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bereits abgeschlossen werdenkonnte. Das Plan- verfahren hat somit bereits eine konkrete Planungsphase erreicht. Dieses Gebiet ist mithin - ebenso wie das Gewerbegebiet Görgeshausen an der Bundesautobahn A 3
- in Band II Seite 23 zu ergänzen.
Diese gewerblichen Entwicklungsflächen sind wegen ihrer Verkehrsanbindung und wegen der nur an wenigen Stellen in der Verbandsgemeinde vorhandenen Möglichkeit mit Rücksicht auf Rohstofflagerstätten, Waldgebiete, Wohngebiete und Landschaftsschutz nur in diesem Bereich festzulegen und für die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Heiligenroth von unverzichtbarer Bedeutung. Ein Haltepunkt an dieser Stelle wäre dafür kein hinnehmbarer Ersatz.
2.4.2 AufderGrundlagedesrechtsverbindlichenBebauungs- planes »Industriegebiet« hat die Ortsgemeinde Heiligenroth zwischen der B AB A3/B256/K152 eine gewerbliche Baufläche geschaffen, die geprägt ist durch Handels-, Industrie-und Handwerksbetriebe. Hierdurch hat die Ortsgemeinde Heiligenroth einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der Infrastruktur im Raume Montabaur geleistet, wobei ganz besondere Bedeutung der Arbeitsmarktsituation zukommt.
Sowohl der Regionale Raumordnungsplan »Mittel- rhein-Westerwald« mit der Ausweisung der besonderen Funktion »Gewerbe« als auch die Flächennutzungspla- nungder Verbandsgemeinde Montabaur sind darauf gerichtet, die Ortsgemeinde Heiligenroth in ihren planerischen Überlegungen zur Ausweisung gewerblicher B au- flächen nachhaltig zu unterstützen.
Ebenso wie der Regionale Raumordnungsplan, so weist auch der Flächennutzungsplan die Ortsgemeinde Heiligenroth neben der Stadt Montabaur als eine von lediglich vier Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur als Schwerpunkt gemeinde »Gewerbe« aus. Ziel der Verbandsgemeinde ist, Gewerbebetriebe an wenigen, hierfür besonders strukturierten Orten zu bündeln. Die Ortsgemeinde Heiligenroth erfüllt somit ebenso wie die Stadt Montabaur innerhalb des Mittelzentrums Montabaur eine ganz wesentliche Versorgungsfunktion, zu meinen durch die Handelsbetriebe mit den Sortimenten des täglichen Bedarfs sowie zum anderen durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen.
2.4.3 Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes »Illbach« und der Ausweisungeines Industriegebietes möchte die Ortsgemeinde Heiligenroth die durch den Regionalen Raumordnungsplan und Flächexmutzungsplan gesetzten landesplanerischen Voraussetzungen für weitere gewerbliche Ansiedlungen schaffen. Die Ortsgemeinde Heiligenroth möchte hier insbesondere ihre überaus günstige verkehrsmäßige Lage an den großräumigen Verkehrsachen
- Köln - Montabaur - Wiesbaden - Frankfurt (BAB A 3) mit dem immittelbaren Autobahnanschluß Montabaur
- Siegen - Rennerod - Montabaur • Koblenz (B 255 /
B 49)

