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Montabaur

Nr. 41/91

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Die unmittelbar neben der geplanten Bahntrasse verbleibenden Gewerbeflächen wären in ihrer Nutzung erheblich einge­schränkt und zum Tfeil wertlos. Die mit der Vernichtung des In­dustriegebietes Montabaur verbundenen Entschädigungsfor- derungen der Stadt und der betroffenen Gewerbebetrieb sind of­fenbar bei der Beurteilung der wirt schaf tlichen Situation für die Bundesbahn nicht berücksichtigt worden. D aber sind schon aus diesem Grunde bei der Trasse »Nord« keine »Minderkosten« von 100 Mia DM gegenüber der Trasse »Süd« mögüch.

Die mit der NBS laut eigenen Vorgaben der Deutschen Bundes­bahn verbundenen positiven siedlungs- und wirtschaftsstruk­turellen Veränderungen dürfen auf keinen Fall im Raum Monta­baur mit einer Trassenführung und einem Haltepunkt bei der Variante »Nord« verbunden sein, die zu einer erheblichen Zerstö­rung und Beeinträchtigung von Gewerbe- und Industriegebie­ten sowie gewerblicher Entwicklungsflächen führen. Das wäre schon in der Grundlagenbewertung widersinnig und unvertret­bar.

Die Aussage auf Blatt A 6, daß Wohn- und Produktionsstandor­te von Emmissionen kaum betroffen und in ihrer Struktur nicht verändert werden, ist für die Variante »Montabaur - Nord« ein­deutig falsch und imhaltbar. Solche Standorte würden in Mon­tabaur, Heiligenroth, Girod und Niedererbach nicht nur betrof­fen, sondern in einschneidender Wirkung vernichtet. Dieser schwerwiegende Eingriff in die Wirtschaftsstruktur der Stadt und des Raumes Montabaur ist nicht ausgleichbar.

Im übrigen ist anzumerken, daß in Band I Blatt B 2/29 zu den wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Montabaur und auch die Akademie Deutscher Genossenschaften auf Schloß Montabaur gehört sowie eine Kreisberufsschule mit der Möglichkeit der Fachoberschulreife.

2.3 Kreuzung der NBS mit der B 255

Die Planungsunterlagen sehen vor, daß die NBS im Bereich des Gemeindewaldes Heiligenroth die heutige B 255 queren muß. Um jedoch eine höhengleiche Kreuzung dieser Verkehrswege zu vermeiden, sehen die Planunterlagen eine Verlegung der B 255 in westlicher Richtung um ca. 150 Meter vor. Hierdurch ergeben sich folgende Konsequenzen:

2.3.1 Z.Zt. wird das an der Kreuzung B 255/K 162/Eisenbahnstrecke Montabaur-Staffel vorhandene Bückenbauwerk verbreitert. Die Verbreiterung des Brückenbauwerkes soll sowohl der B ahnstrecke Monta­baur-Staffel als auch für die kreuzungsfreie Anbindung der K152andieB255 dienen. Die Bauarbeiten sind seit ca. 8 Monaten im Gange und werden

- bezogen auf das Brückenbauwerk - voraussichtlich An­fang 1992 abgeschlossen sein.

Die Verbreiterung des Brückenbauwerkes ist jedoch die 1. Ausbaustufe dieser kreuzungsfreien Anbindung. Würde die Trasse »Nord« verwirklicht, so kann dieses Brückenbauwerk bereits jetzt als Überflüssig bezeich­net werden.

Hinzu kommt, daß im Falle einer solchen Trassenfüh­rung am Kreuzungspunkt NBS/(neuverlegte) B 255 ein (neues und kostenintensives) Brückenbauwerk errich­tet werden müßte.

2.3.2 In einem weiteren Ausbauabschnitt ist ebenfalls auf­grund rechtsverbindlicher Bauleitplanung eine kreu­zungsfreie Anbindung der K152 an die B 255 vorgese­hen. Über diese Verkehrsverbindungen soll auch eine verkehrgerechte Andienung der starken Verkehrsströ- mezum und vom Industriegebiet Heiligenroth erfolgen. Die NBS würde diese Planungsabsichten zunichte ma­chen und somit in eklatanter Weise der rechtsverbindli­chen Bauleitplanung widersprechen. Einzelheiten der Planungen können dem Bebuungsplan »Industriege­biet« der Ortsgemeinde Heiligenroth entnommen wer­den.

2.3.3 Vor allem ist jedoch von einschneidender und imvertret­barer Auswirkung, daß bei Fortführung der Planungs­variante »Nord« auf unabsehbare Zeit die für die Kreis­stadt Montabaur, für die Verbandsgemeinde Monta­baur und für den Westerwaldkreis wichtige Ausbaupla­nung für die B 255 zwischen Montabaur, Heiligenroth und Boden aufgeschoben, vereitelt und nach heutigem Stand wertlos würde, mit entsprechendem Entschädigungs- und Ausgleichsforderungen.

Diese Blockade des weiteren Ausbaus der B 255 und K 15 2 ist weder für den Westerwaldkreis noch vor allem für die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur sowie die Ortsgemeinde Heiligenroth hinnehmbar.

2.3.4 Außerdem ist hier bei der Variante »Nord« - trotz erheb­lichen Flächenbedarfs- eine schienenmäßige Verknüp­fung mit der Bahnstrecke Montabaur - Limburg nicht möglich. E s wäre ein Fembahnhof » auf freiem Feld« - oh­ne sinnvolle städte- und ortsplaneri9che Verknüpfung, zudem fehlt eine Vorstellung (im Entwurf) einer straßen­mäßigen AnbindungandieB 256/Bundesautobahn A 3.

2.4 Durchschneidung gewerblicher Bauflächen in der Gemar­kung Heiligenroth

2.4.1 Auf der Gundlage des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur plant die Ortsgemeinde Heiligenroth in den Gemarkungsteilen »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach« zwischen der B 255 und der Eisenb ahnlini e Montabaur-Staffel die Erweiterung des Industriegebietes in einer Größe von ca. 23 ha. Im Plan­gebiet befindet sich eine Hochwaldfläche, die erhalten bleiben soll.

Das Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung »Illbach« ist inzwischen soweit fortgeschritten, daß nach dem vom Ortsgemeinderat Heiligenroth gefaßten Aufstellungsbeschluß und nach vorliegender Umwelt­verträglichkeitsuntersuchung das Beteiligungsverfah­ren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bereits abgeschlossen werdenkonnte. Das Plan- verfahren hat somit bereits eine konkrete Planungspha­se erreicht. Dieses Gebiet ist mithin - ebenso wie das Ge­werbegebiet Görgeshausen an der Bundesautobahn A 3

- in Band II Seite 23 zu ergänzen.

Diese gewerblichen Entwicklungsflächen sind wegen ihrer Verkehrsanbindung und wegen der nur an wenigen Stellen in der Verbandsgemeinde vorhandenen Möglich­keit mit Rücksicht auf Rohstofflagerstätten, Waldge­biete, Wohngebiete und Landschaftsschutz nur in die­sem Bereich festzulegen und für die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Heiligenroth von unverzichtba­rer Bedeutung. Ein Haltepunkt an dieser Stelle wäre da­für kein hinnehmbarer Ersatz.

2.4.2 AufderGrundlagedesrechtsverbindlichenBebauungs- planes »Industriegebiet« hat die Ortsgemeinde Heili­genroth zwischen der B AB A3/B256/K152 eine gewerb­liche Baufläche geschaffen, die geprägt ist durch Han­dels-, Industrie-und Handwerksbetriebe. Hierdurch hat die Ortsgemeinde Heiligenroth einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der Infrastruktur im Rau­me Montabaur geleistet, wobei ganz besondere Bedeu­tung der Arbeitsmarktsituation zukommt.

Sowohl der Regionale Raumordnungsplan »Mittel- rhein-Westerwald« mit der Ausweisung der besonderen Funktion »Gewerbe« als auch die Flächennutzungspla- nungder Verbandsgemeinde Montabaur sind darauf ge­richtet, die Ortsgemeinde Heiligenroth in ihren planeri­schen Überlegungen zur Ausweisung gewerblicher B au- flächen nachhaltig zu unterstützen.

Ebenso wie der Regionale Raumordnungsplan, so weist auch der Flächennutzungsplan die Ortsgemeinde Heili­genroth neben der Stadt Montabaur als eine von ledig­lich vier Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur als Schwerpunkt gemeinde »Gewerbe« aus. Ziel der Verbandsgemeinde ist, Gewerbebetriebe an we­nigen, hierfür besonders strukturierten Orten zu bün­deln. Die Ortsgemeinde Heiligenroth erfüllt somit eben­so wie die Stadt Montabaur innerhalb des Mittelzen­trums Montabaur eine ganz wesentliche Versorgungs­funktion, zu meinen durch die Handelsbetriebe mit den Sortimenten des täglichen Bedarfs sowie zum anderen durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen.

2.4.3 Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes »Illbach« und der Ausweisungeines Industriegebietes möchte die Ortsgemeinde Heiligenroth die durch den Regionalen Raumordnungsplan und Flächexmutzungsplan gesetz­ten landesplanerischen Voraussetzungen für weitere ge­werbliche Ansiedlungen schaffen. Die Ortsgemeinde Heiligenroth möchte hier insbesondere ihre überaus günstige verkehrsmäßige Lage an den großräumigen Verkehrsachen

- Köln - Montabaur - Wiesbaden - Frankfurt (BAB A 3) mit dem immittelbaren Autobahnanschluß Mon­tabaur

- Siegen - Rennerod - Montabaur Koblenz (B 255 /

B 49)