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Montabaur

Nr. 41/91

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Stellungnahme der Verbandsgemeinde

im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens für dieBahn-Neu- baustrecke (NBS) Köln - Rhein/Main (rheinland-pfälzischer Pla­nungsabschnitt)

Die Verbandsgemeinde Montabaur als Projektbeteiligte nach § 4 Abs. 6 ROG nimmt im Rahmen des raumplanerischen Ver­fahrens zurgeplanten NBS wie folgt Stellung:

I. Allgemeine Feststellungen

1. Die Verbandsgemeinde Montabaur hat sich in den vergan­genen Jahren in Übereinstimmung mit der Landesregie­rung Rheinland-Pfalz gegen die seinerzeit von der Deut­schen Bundesbahn vorgestellte Planung einer Schnell­bahnverbindung durch den Westerwald ausgesprochen. Sie hat hierbei zum Ausdruck gebracht, daß zwar eine Schnellbahnverbindung zwischen Köln und Frankfurt aus übergeordneten verkehrspolitischen Gründen für wichtig und sinnvoll angesehen werde Die Verbandsgemeinde hat jedoch die Forderung der Landesregierung Rheinland- Pfalz und des Landtages des Landes Rheinland-Pfalz nach einer direkten Anbindung der Stadt Koblenz mit einem Haltepunkt unterstützt, da hierin die Verkehrs- und wirt­schaftspolitisch vernünftigste und beste Lösung gesehen wurde

Hierbei ging es der Verbandsgemeinde auch darum, den Raum Montabaur über einen Haltepunkt Koblenz ver­kehrsgünstig anzubinden und somit strukturelle und wirt­schaftliche Verbesserungen für den Raum Montabaur zu erreichen.

2. In einer Grundsatzentscheidung vom Dezember 1989 hat sich jedoch die Bundesregierung gegen den Standpunkt des Landes Rheinland-Pfalz für einen rechtsrheinischen Verlauf der NBS und damit auch für eine Streckenführung durch den Westerwald ausgesprochen. Nach Abschluß der Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Rhein- land-PfalzüberMaßnahmen zur Verknüpfungbestehender Eisenbahnverkehrswege mit der NBS hat schließlich auch der Landtag Rheinland-Pfalz im Juni 1990 dieser Entschei­dung zugestimmt.

Auf dieser Grundlage hat die Oberste Landesplanungsbe­hörde nunmehr Untersuchungsgrundlagen der Deutschen Bundesbahn in ein raumplanerisches Verfahren nach § 18 LPIG eingebracht, um sie mit den Belangen der Raumord­nung und Landesplanung abzustimmen. Nach den Unter­suchungsgrundlagen wird die Verbandsgemeinde Monta­baur durch die vorgelegte Tassenplanung in erheblicher und weittragender Weise betroffen.

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur wird durch die Streckenführung ganz entscheidend berührt, da die NBS gerade für diesen Raum einen massiven Eingriff in den Lebensraum und die Landschaft bewirkt, sowie (ganz entscheidend bei der Tasse »Montabaur-Nord«) die Wohn- und Lebensbedingungen einschneidend beeinflußt. Beson­ders hervorzuheben sind

- die Flächeninanspruchnahme von nahezu 40 ha

- die Zerschneidung hochwertiger Biotopstrukturen

- die Beeinträchtigung hochwertiger Erholungsbereiche

- die Zerschneidung von Wohn- und Gewerbeflächen

- die Auswirkungen auf N atur und Landschaft insbesonde­re während der Bauzeit

- die Zerschneidung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

die erheblichen Folgewirkungen für die Verkehrswege in dieser Region.

3. Der Verbandsgemeinderat verkennt nicht die übergeord­nete Bedeutung für die Planung einer NBS zwischen den Ballungsräumen Rhein/Ruhr und Rhein/Main; er hält aber folgende Forderungen für das weitere Planverfahren für unverzichtbar:

II. Trassenführung

1. Grundsätzliches

Die Bundesbahn hat für den Raum Montabaur zwei Trassenfüh­rungen entwickelt, die als »montabaur-Nord« und »Montabaur- Süd« bezeichnet werden. Beide Tassen berühren in ganz ent­scheidendem Maße das Gebiet der Verbandsgemeinde Monta­baur. Der Verbandsgemeinderat spricht sich aus nachstehen­den Gründen mit Nachdruck gegen die Tasse »Montabaur- Nord« aus.

2. Zur Streckenführung »Montabaur-Nord« und den Einwen­dungen im einzelnen«

2.1 Tasse im Bereich der Stadtteile Eigendorf und Eschel­bach

Die Tasse führt zunächst aus Richtung Dernbach kom­mend in einen lünnel, der an der L 312 endet. Die Fortfüh- rung erfolgt dann zwischen der L 312 und der Straße El­gendorf/Eschelbach durchweg höhengleich Auf dem Lageplan LN 5 ist die Kreuzung mit der Straße Elgendorf/Eschelbach offenbar imrichtig (als Unterque- rung) dargestellt; denn nach dem Höhenplan HN ö wird hier diese Straße von der NBS vor dem folgenden Brückenbauwerk in Hochlage mit einer Brücke über­quert.

Das bedeutet, daß für die Einwohner des Stadtteiles Ei­gendorf höhere Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten sind, als sie in der Schallprognose auf gezeigt sind. Hier ist es unabdingbar, daß für den Stadtteil Eigendorf Lärmschtzmaßnahmen vorgesehen werden.

Der Tassenverlauf zwischen dem Stadtteil Eschelbach und der Stadt Montabaur mit einer Überquerung der BAB A 3 ist unter keinen Umständen hinnehmbar; denn

- das ca. 500 m lange Brückenbauwerk über die A 3 wird das Landschaftsbild im Aubachtal vor dem Schloßberg und dem denkmalwerten Stadt- und Land­schaftsbild mit Schloß Montabaur einschneidend ver­ändern und zerstören,

- durch die Höhenlage des Brückenbauwerkes und der Balmtrasse werden stark erhöhte, vermeidbare Lärm­belästigungen - vor allem für den Stadtteil Eschelbach - eintreten.

2.2 Zerschneidung des Industriegebietes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur

Die Planungsvariante »Nord« zerschneidet in eklatanter Weise das für die Stadt Montabaur und die Region wichtige Industrie­gebiet »Alter Galgen«.

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur haben auf der Grund­lage von Bauleitplänen dort ein Industriegebiet geschaffen, dem für Montabaur und seine Region eine besondere wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung zukommt. Die Stadt Montabaur ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald als Mittelzentrum ausgewiesen und gleichzeitig mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausge­stattet. Der Regionale Raumordnungsplan als Instrument rau­mordnerischer und landesplanerischer Zielsetzungen bringt so­mit durch diese Ausweisung zum Ausdruck, daß die Stadt eben in diesen Funktionen auch Struktur- und insbesondere arbeits­marktpolitische Verpflichtungen hat, gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen.

Die Stadt Montabaur konnte dieser Verpflichtungnur durch die Ausweisung des Gebietes im Gemarkungsbereich »Alter Gal­gen« nachkommen. Denn nur für dieses Gebiet waren die Vor­aussetzungen gegeben, die an ein Industriegebiet entsprechend den Grundsätzen der Bauleitplnung und den Erfordernissen der Erschließung zu stellen sind. Es war für die Stadt und Ver­bandsgemeinde Montabaur von lebenswichtiger Bedeutung, in direkter Anbindung an die Feinstraßen und die Autobahn Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisenundzu erschließen, die für den Arbeitsmarkt und die Finanzkraft der Stadt und Ver­bandsgemeinde von existentieller Bedeutung sind. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Tasse »Nord« zunichte gemacht.

Denn die Tassenführung würde bewirken, daß so strukturell- und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe wie

- Cohline

- Winkenbach

- Zlihlke

- Haushaltsprodukte

- Aldi-Zentrallager

durchschnitten wür len, so daß Betriebsverlegungen unabding­bar wären. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß die Stadt Montabaur nicht über entsprechende Flächen verfügt, die diesen Betrieben als Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Das hätte nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betrof­fenen Betriebe; entscheidend ist auch, daß hierdurch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs-und Finanzkraft sowie ihrer Fort­entwicklung in erheblichem Maße zurückgeworfen würde. Hinzu kommt, daß mit der Durchschneidung des Gebietes auch die vorhandenen und mit erheblichen finanziellen Mitteln er­stellten Erschließungsstraßen ihre Funktion verlieren würden.