Montabaur
Nr. 41/91
m
Stellungnahme der Verbandsgemeinde
im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens für dieBahn-Neu- baustrecke (NBS) Köln - Rhein/Main (rheinland-pfälzischer Planungsabschnitt)
Die Verbandsgemeinde Montabaur als Projektbeteiligte nach § 4 Abs. 6 ROG nimmt im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zurgeplanten NBS wie folgt Stellung:
I. Allgemeine Feststellungen
1. Die Verbandsgemeinde Montabaur hat sich in den vergangenen Jahren in Übereinstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen die seinerzeit von der Deutschen Bundesbahn vorgestellte Planung einer Schnellbahnverbindung durch den Westerwald ausgesprochen. Sie hat hierbei zum Ausdruck gebracht, daß zwar eine Schnellbahnverbindung zwischen Köln und Frankfurt aus übergeordneten verkehrspolitischen Gründen für wichtig und sinnvoll angesehen werde Die Verbandsgemeinde hat jedoch die Forderung der Landesregierung Rheinland- Pfalz und des Landtages des Landes Rheinland-Pfalz nach einer direkten Anbindung der Stadt Koblenz mit einem Haltepunkt unterstützt, da hierin die Verkehrs- und wirtschaftspolitisch vernünftigste und beste Lösung gesehen wurde
Hierbei ging es der Verbandsgemeinde auch darum, den Raum Montabaur über einen Haltepunkt Koblenz verkehrsgünstig anzubinden und somit strukturelle und wirtschaftliche Verbesserungen für den Raum Montabaur zu erreichen.
2. In einer Grundsatzentscheidung vom Dezember 1989 hat sich jedoch die Bundesregierung gegen den Standpunkt des Landes Rheinland-Pfalz für einen rechtsrheinischen Verlauf der NBS und damit auch für eine Streckenführung durch den Westerwald ausgesprochen. Nach Abschluß der Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Rhein- land-PfalzüberMaßnahmen zur Verknüpfungbestehender Eisenbahnverkehrswege mit der NBS hat schließlich auch der Landtag Rheinland-Pfalz im Juni 1990 dieser Entscheidung zugestimmt.
Auf dieser Grundlage hat die Oberste Landesplanungsbehörde nunmehr Untersuchungsgrundlagen der Deutschen Bundesbahn in ein raumplanerisches Verfahren nach § 18 LPIG eingebracht, um sie mit den Belangen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Nach den Untersuchungsgrundlagen wird die Verbandsgemeinde Montabaur durch die vorgelegte Tassenplanung in erheblicher und weittragender Weise betroffen.
Das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur wird durch die Streckenführung ganz entscheidend berührt, da die NBS gerade für diesen Raum einen massiven Eingriff in den Lebensraum und die Landschaft bewirkt, sowie (ganz entscheidend bei der Tasse »Montabaur-Nord«) die Wohn- und Lebensbedingungen einschneidend beeinflußt. Besonders hervorzuheben sind
- die Flächeninanspruchnahme von nahezu 40 ha
- die Zerschneidung hochwertiger Biotopstrukturen
- die Beeinträchtigung hochwertiger Erholungsbereiche
- die Zerschneidung von Wohn- und Gewerbeflächen
- die Auswirkungen auf N atur und Landschaft insbesondere während der Bauzeit
- die Zerschneidung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
• die erheblichen Folgewirkungen für die Verkehrswege in dieser Region.
3. Der Verbandsgemeinderat verkennt nicht die übergeordnete Bedeutung für die Planung einer NBS zwischen den Ballungsräumen Rhein/Ruhr und Rhein/Main; er hält aber folgende Forderungen für das weitere Planverfahren für unverzichtbar:
II. Trassenführung
1. Grundsätzliches
Die Bundesbahn hat für den Raum Montabaur zwei Trassenführungen entwickelt, die als »montabaur-Nord« und »Montabaur- Süd« bezeichnet werden. Beide Tassen berühren in ganz entscheidendem Maße das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur. Der Verbandsgemeinderat spricht sich aus nachstehenden Gründen mit Nachdruck gegen die Tasse »Montabaur- Nord« aus.
2. Zur Streckenführung »Montabaur-Nord« und den Einwendungen im einzelnen«
2.1 Tasse im Bereich der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach
Die Tasse führt zunächst aus Richtung Dernbach kommend in einen lünnel, der an der L 312 endet. Die Fortfüh- rung erfolgt dann zwischen der L 312 und der Straße Elgendorf/Eschelbach durchweg höhengleich Auf dem Lageplan LN 5 ist die Kreuzung mit der Straße Elgendorf/Eschelbach offenbar imrichtig (als Unterque- rung) dargestellt; denn nach dem Höhenplan HN ö wird hier diese Straße von der NBS vor dem folgenden Brückenbauwerk in Hochlage mit einer Brücke überquert.
Das bedeutet, daß für die Einwohner des Stadtteiles Eigendorf höhere Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten sind, als sie in der Schallprognose auf gezeigt sind. Hier ist es unabdingbar, daß für den Stadtteil Eigendorf Lärmschtzmaßnahmen vorgesehen werden.
Der Tassenverlauf zwischen dem Stadtteil Eschelbach und der Stadt Montabaur mit einer Überquerung der BAB A 3 ist unter keinen Umständen hinnehmbar; denn
- das ca. 500 m lange Brückenbauwerk über die A 3 wird das Landschaftsbild im Aubachtal vor dem Schloßberg und dem denkmalwerten Stadt- und Landschaftsbild mit Schloß Montabaur einschneidend verändern und zerstören,
- durch die Höhenlage des Brückenbauwerkes und der Balmtrasse werden stark erhöhte, vermeidbare Lärmbelästigungen - vor allem für den Stadtteil Eschelbach - eintreten.
2.2 Zerschneidung des Industriegebietes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur
Die Planungsvariante »Nord« zerschneidet in eklatanter Weise das für die Stadt Montabaur und die Region wichtige Industriegebiet »Alter Galgen«.
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur haben auf der Grundlage von Bauleitplänen dort ein Industriegebiet geschaffen, dem für Montabaur und seine Region eine besondere wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung zukommt. Die Stadt Montabaur ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald als Mittelzentrum ausgewiesen und gleichzeitig mit der Schwerpunktfunktion »Gewerbe« ausgestattet. Der Regionale Raumordnungsplan als Instrument raumordnerischer und landesplanerischer Zielsetzungen bringt somit durch diese Ausweisung zum Ausdruck, daß die Stadt eben in diesen Funktionen auch Struktur- und insbesondere arbeitsmarktpolitische Verpflichtungen hat, gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Montabaur konnte dieser Verpflichtungnur durch die Ausweisung des Gebietes im Gemarkungsbereich »Alter Galgen« nachkommen. Denn nur für dieses Gebiet waren die Voraussetzungen gegeben, die an ein Industriegebiet entsprechend den Grundsätzen der Bauleitplnung und den Erfordernissen der Erschließung zu stellen sind. Es war für die Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur von lebenswichtiger Bedeutung, in direkter Anbindung an die Feinstraßen und die Autobahn Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisenundzu erschließen, die für den Arbeitsmarkt und die Finanzkraft der Stadt und Verbandsgemeinde von existentieller Bedeutung sind. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Tasse »Nord« zunichte gemacht.
Denn die Tassenführung würde bewirken, daß so strukturell- und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe wie
- Cohline
- Winkenbach
- Zlihlke
- Haushaltsprodukte
- Aldi-Zentrallager
durchschnitten wür len, so daß Betriebsverlegungen unabdingbar wären. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß die Stadt Montabaur nicht über entsprechende Flächen verfügt, die diesen Betrieben als Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden könnten.
Das hätte nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffenen Betriebe; entscheidend ist auch, daß hierdurch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs-und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung in erheblichem Maße zurückgeworfen würde. Hinzu kommt, daß mit der Durchschneidung des Gebietes auch die vorhandenen und mit erheblichen finanziellen Mitteln erstellten Erschließungsstraßen ihre Funktion verlieren würden.

