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Montabaur

Nr. 41/91

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Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.

Diese erhebliche Beeinträchtigung ist dadurch vermeidbar, daß aus dem Raum Dembach/Wirges die Bahnstromleitung als Stichleitung zum Unterwerk Montabaur in beiden Richtungen geführt wird und eine Bündelungmit der vorhandenen Stromlei­tung der RWE angestrebt wird.

Ein weiteres Beispiel der Abweichung vom Bündelungsgrund­satz und der mangelnden Rücksichtnahme auf das Land­schaf tsbild ist auch durch die 'Brassenführung in den Gemar­kungen Heiligenroth und Goldhausen festzustellen (bei Varian­te »Nord«). So wird die Bahnstromleitung vom vorgesehenen Bahnhofsstandort bei km 94 bis in die Nähe der Ortslage Rup- pach-Goldhausen herangeführt, um sie dann bei km 96 mit der A 3 zu bündeln.

Aus landespflegerischen Gründen ist es daher geboten, daß sich die B ahn stromleitung weitgehend an vorhandenen Stromlei­tungen orientiert und eben eine Bündelung mit diesen vorhan­denen Stromleitungen vornimmt.

Im übrigen sollte untersucht und geprüft werden, ob eine B ahn- stromerzeugung und -Zuleitung über dezentrale Blockheiz­kraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung möglich ist.

Das Konzept über die Trassenführung der Bahnstromleitung sollte vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit der Verbandsgemeinde und den betroffenen Gemeinden abge­stimmt werden.

VIII. Bahnhofsstandort Montabaur

8.1 Das Planungsbüro Steierwald, Schönharting und Part­ner, München, hat im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pf alz eine Standortuntersuchung zum Halte­punkt Montabaur durchgeführt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß ganz wesentliche verkehrs­technische, wirtschafts- und siedlungsstrukturelle Grün­de für einen Haltepunkt in Montabaur sprechen. Die Ver­bandsgemeinde unterstützt nachhaltig die in diesem Gut­achten getroffenen Feststellungen und ersucht die Lan­desregierung, sich ebenfalls für einen Haltepunkt Monta­baur und die TVasse »Montabaur-Süd« einzusetzen. Dieses Gutachten ist jedoch in verschiedenen Punkten (z.B. Einzugsbereich des Haltepunktes, Betriebsbefra­gungen sowie Entwicklungschancen im Raum Ko­blenz/Mittelrhein/Westerwald) noch zu ergänzen.

8.2 Hinsichtlich der raumbedeutsamen Auswirkungen eines Haltepunktes Montabaur wird auf die Stellungnahmen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald und des Westerwaldkreises Bezug genommen. Diese werden von der Verbandsgemeinde Montabaur unterstützt.

Wenn - wie es die Deutsche Bundesbahn selbst hervorhebt - die NBS im europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkte verbinden soll, ist ein Haltepunkt Montabaur zur direkten Erschlie­ßung/Verbindung eines Raumes von ca. 500.000 Einwoh­nern (30-Minuten-Radius laut Gutachten Steierwald) eine zwingende und unverzichtbare Vorgabe für das weitere Planverfahren, um das Oberzentrum Koblenz anzubin­den. Nuf so lassen sich die von der Deutschen Bundes­bahn in Aussicht gestellten Standortvorteile des Landes Rheinland-Pfalz in Europa für die Region des Oberzen­trums Koblenz sichern.

Wichtiger als die von der Deutschen Bundesbahn hervor­gehobenen positiven Auswirkungen auf die Wirtschafts­struktur beim B au der NB S sind die künftigen, langfristi­gen, lebensnotwendigen Verbindungen des Oberzen­trums Koblenz/Westerwald an die NBS.

8.3 Die Bund/Länder-Vereinbarung vom März 1990 zu den Bahnhofsstandorten im Raum Limburg/Montabaur kann nur eine politische Absichtserklärung zum Umfang des Untersuchungsauftrages sein, jedoch keine Vorbedin­gung für das Ergebnis im raumplanerischen Verfahren oder das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Denn Vorbedingungen für eine Abwägungsentscheidung im Planverfahren sind nach eindeutiger Rechtslage und höchstrichterliche Rechtsprechung nichtig und führen zwangsläufig zum fehlerhaften Abwägungsergebnis.

Diese Vereinbarung ist nur aus ihrer Entstehungsge­schichte zu erklären und durch die Untersuchungsgrund­lagen dieses raumplanerischen Verfahrens im Abschnitt Rheinland-Pfalz und durch das Fachgutachten des Büros Steierwald als überholt anzusehen.

Nachdem die Ent Scheidung der Bundesregierung im Dezember 1989 gegen eine direkte Anbindung des Hauptbahnhofes Ko­blenz gefallen war, glaubte offenbar die Landesregierung Rhein­land-Pfalz, von Koblenz-Hbf. eine schienenmäßige Verbin­dung/Verknüpfung über die Lahntalstrecke zu einem Halte­punkt im Raum Limburg/Diez vorrangig anstreben zu müssen. Auf Initiative der Verbandsgemeinde Montabaur wurde dann ergänzend in die Bund/Länder-Vereinbarung - nachrangig - eine Untersuchung der Haltepunktkombination Limburg-Staf­fel/Montabaur aufgenommen, also aus der Sicht der Landesre­gierung Rheinland-Pfalz der Haltepunkt Montabaur als stra­ßenmäßige Verknüpfungmit dem Raum Koblenz gefordert, falls eine schienenmäßige Anbindung von Koblenz nach Limburg- Diez oder Limburg-Eschhofen nicht weiter verfolgt wird und Limburg-Staffel mit der Lahntalstrecke nicht direkt verbunden werden kann.

Diese - mit v.g. Einschränkung - in die Bund/Länder-Vereinba- rung vom 21. März 1990 eingebrachte Bewertung von Halte­punktstandorten ist zwischenzeitlich als überholt und inhalt­lich widerlegt anzusehen, denn

- die potentiellen Fahrgäste für die ICE-Züge auf der NBS Köln/Frankfurt werden einen Haltepunkt im Raum Montabaur/Limburg zu mehr als 90 % mit Pkw anfah- ren, und hier ist der Haltepunkt Montabaur bei der Va­riante »Süd« direkt an die Bundesautobahn A 3/A 48/B 255/B 49 anbindbar

- die Fahrzeuge mit einem Pkw aus dem Großraum Ko­blenz/Neuwied/Lahnstein zu einem Haltepunkt Monta­baur ist deutlich kürzer als mit der Bahn über die Lahn­talstrecke

- die Fahrzeit mit einem Pkw zum Hauptbahnhof Koblenz oder einem anderen B ahnhof ist allein schon für den weit überwiegenden Tfeil der potentiellen Fahrgäste länger als die Fahrt zum Haltepunkt Montabaur

- allein die Schienenfahrzeit zwischen dem Hauptbahnhof Koblenz und einem evtl. Haltepunkt Limburg-Eschho­fen ist mit 45 Minuten deutlich länger als der Zufahrts­bereich für ca 600.000 Einwohner aus dem Raum Ko­blenz/Neu wied/Lahnstein/Westerwald laut Gutachten des Büros Steierwald (30 Min.-Radius) zum Halte­punkt/Bahnhof Montabaur

- ein Haltepunkt Limburg-Eschofen und auch Limburg- Diez hat - abgesehen von schwerwiegenden öffentlichen und wirtschaftlichen Belangen, die gegen diese Halte­punkte anzuführen sind, - für den Großraum und den wichtigen Wirtschaftsraum Koblenz/Mittelrhein/We­sterwald keine - oder nur eine sehr eingeschränkte - Erschließungs- und Anbindungsfunktion hat, liegt mit­hin also völlig außerhalb des landes- und räumord­nungsplanerischen Schwerpunktes des nördlichen Lan­desteiles Rheinland-Pfalz mit dem Oberzentrum Ko­blenz.

- Bei einer evtl. Entscheidung im Planungsabschnit Mit­telhessen für einen Haltepunkt Limburg-Diez oder Lim­burg-Eschhofen wäre also ein Haltepunkt in Montabaur noch wichtiger und lebensnotwendig für den Großraum Koblenz als bei einer Entscheidung für einen Halte­punkt Limburg-Staffel.

Die Verbandsgemeinde Montabur unterstützt daher die Forderungen der Planungsgemeinschaft Mittel­rhein/Westerwald und des Westerwaldkreises nach einer positiven Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz für einen Haltepunkt Montabaur.

8.4 - Die Verbandsgemeinde wird im Rahmen der vorberei­tenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/ und de­ren Fort Schreibung - parallel zum Planfeststellungs­verfahren - unter Einbeziehung aller öffentlichen Be­lange, die Planung für eine umweltverträgliche, wirt­schaftsverträgliche und wohnverträgliche Neubau­trasse »Montabaur-Süd« mit einem Haltepunkte Montabaur und dessen Verkehrs- und städteplaneri­sche Einbindung unterstützen.

Eine direkte Verknüpfung des Haltepunktes Monta: baur mit der A 3A 48, der B 255, der B 49 und den überörtlichen Landesstraßen sowie eine Einbindung in das ÖPNV-Konzept des Raumes Koblenz/Westerwald wird eine erstrebenswerte Umsteigemöglichkeit im Fern- und Regionalverkehr von der Straße auf die Schiene beispielhaft begünstigen.