Montabaur
Nr. 41/91
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Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.
Diese erhebliche Beeinträchtigung ist dadurch vermeidbar, daß aus dem Raum Dembach/Wirges die Bahnstromleitung als Stichleitung zum Unterwerk Montabaur in beiden Richtungen geführt wird und eine Bündelungmit der vorhandenen Stromleitung der RWE angestrebt wird.
Ein weiteres Beispiel der Abweichung vom Bündelungsgrundsatz und der mangelnden Rücksichtnahme auf das Landschaf tsbild ist auch durch die 'Brassenführung in den Gemarkungen Heiligenroth und Goldhausen festzustellen (bei Variante »Nord«). So wird die Bahnstromleitung vom vorgesehenen Bahnhofsstandort bei km 94 bis in die Nähe der Ortslage Rup- pach-Goldhausen herangeführt, um sie dann bei km 96 mit der A 3 zu bündeln.
Aus landespflegerischen Gründen ist es daher geboten, daß sich die B ahn stromleitung weitgehend an vorhandenen Stromleitungen orientiert und eben eine Bündelung mit diesen vorhandenen Stromleitungen vornimmt.
Im übrigen sollte untersucht und geprüft werden, ob eine B ahn- stromerzeugung und -Zuleitung über dezentrale Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung möglich ist.
Das Konzept über die Trassenführung der Bahnstromleitung sollte vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit der Verbandsgemeinde und den betroffenen Gemeinden abgestimmt werden.
VIII. Bahnhofsstandort Montabaur
8.1 Das Planungsbüro Steierwald, Schönharting und Partner, München, hat im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pf alz eine Standortuntersuchung zum Haltepunkt Montabaur durchgeführt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß ganz wesentliche verkehrstechnische, wirtschafts- und siedlungsstrukturelle Gründe für einen Haltepunkt in Montabaur sprechen. Die Verbandsgemeinde unterstützt nachhaltig die in diesem Gutachten getroffenen Feststellungen und ersucht die Landesregierung, sich ebenfalls für einen Haltepunkt Montabaur und die TVasse »Montabaur-Süd« einzusetzen. Dieses Gutachten ist jedoch in verschiedenen Punkten (z.B. Einzugsbereich des Haltepunktes, Betriebsbefragungen sowie Entwicklungschancen im Raum Koblenz/Mittelrhein/Westerwald) noch zu ergänzen.
8.2 Hinsichtlich der raumbedeutsamen Auswirkungen eines Haltepunktes Montabaur wird auf die Stellungnahmen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald und des Westerwaldkreises Bezug genommen. Diese werden von der Verbandsgemeinde Montabaur unterstützt.
Wenn - wie es die Deutsche Bundesbahn selbst hervorhebt - die NBS im europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkte verbinden soll, ist ein Haltepunkt Montabaur zur direkten Erschließung/Verbindung eines Raumes von ca. 500.000 Einwohnern (30-Minuten-Radius laut Gutachten Steierwald) eine zwingende und unverzichtbare Vorgabe für das weitere Planverfahren, um das Oberzentrum Koblenz anzubinden. Nuf so lassen sich die von der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Standortvorteile des Landes Rheinland-Pfalz in Europa für die Region des Oberzentrums Koblenz sichern.
Wichtiger als die von der Deutschen Bundesbahn hervorgehobenen positiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur beim B au der NB S sind die künftigen, langfristigen, lebensnotwendigen Verbindungen des Oberzentrums Koblenz/Westerwald an die NBS.
8.3 Die Bund/Länder-Vereinbarung vom März 1990 zu den Bahnhofsstandorten im Raum Limburg/Montabaur kann nur eine politische Absichtserklärung zum Umfang des Untersuchungsauftrages sein, jedoch keine Vorbedingung für das Ergebnis im raumplanerischen Verfahren oder das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Denn Vorbedingungen für eine Abwägungsentscheidung im Planverfahren sind nach eindeutiger Rechtslage und höchstrichterliche Rechtsprechung nichtig und führen zwangsläufig zum fehlerhaften Abwägungsergebnis.
Diese Vereinbarung ist nur aus ihrer Entstehungsgeschichte zu erklären und durch die Untersuchungsgrundlagen dieses raumplanerischen Verfahrens im Abschnitt Rheinland-Pfalz und durch das Fachgutachten des Büros Steierwald als überholt anzusehen.
Nachdem die Ent Scheidung der Bundesregierung im Dezember 1989 gegen eine direkte Anbindung des Hauptbahnhofes Koblenz gefallen war, glaubte offenbar die Landesregierung Rheinland-Pfalz, von Koblenz-Hbf. eine schienenmäßige Verbindung/Verknüpfung über die Lahntalstrecke zu einem Haltepunkt im Raum Limburg/Diez vorrangig anstreben zu müssen. Auf Initiative der Verbandsgemeinde Montabaur wurde dann ergänzend in die Bund/Länder-Vereinbarung - nachrangig - eine Untersuchung der Haltepunktkombination Limburg-Staffel/Montabaur aufgenommen, also aus der Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz der Haltepunkt Montabaur als straßenmäßige Verknüpfungmit dem Raum Koblenz gefordert, falls eine schienenmäßige Anbindung von Koblenz nach Limburg- Diez oder Limburg-Eschhofen nicht weiter verfolgt wird und Limburg-Staffel mit der Lahntalstrecke nicht direkt verbunden werden kann.
Diese - mit v.g. Einschränkung - in die Bund/Länder-Vereinba- rung vom 21. März 1990 eingebrachte Bewertung von Haltepunktstandorten ist zwischenzeitlich als überholt und inhaltlich widerlegt anzusehen, denn
- die potentiellen Fahrgäste für die ICE-Züge auf der NBS Köln/Frankfurt werden einen Haltepunkt im Raum Montabaur/Limburg zu mehr als 90 % mit Pkw anfah- ren, und hier ist der Haltepunkt Montabaur bei der Variante »Süd« direkt an die Bundesautobahn A 3/A 48/B 255/B 49 anbindbar
- die Fahrzeuge mit einem Pkw aus dem Großraum Koblenz/Neuwied/Lahnstein zu einem Haltepunkt Montabaur ist deutlich kürzer als mit der Bahn über die Lahntalstrecke
- die Fahrzeit mit einem Pkw zum Hauptbahnhof Koblenz oder einem anderen B ahnhof ist allein schon für den weit überwiegenden Tfeil der potentiellen Fahrgäste länger als die Fahrt zum Haltepunkt Montabaur
- allein die Schienenfahrzeit zwischen dem Hauptbahnhof Koblenz und einem evtl. Haltepunkt Limburg-Eschhofen ist mit 45 Minuten deutlich länger als der Zufahrtsbereich für ca 600.000 Einwohner aus dem Raum Koblenz/Neu wied/Lahnstein/Westerwald laut Gutachten des Büros Steierwald (30 Min.-Radius) zum Haltepunkt/Bahnhof Montabaur
- ein Haltepunkt Limburg-Eschofen und auch Limburg- Diez hat - abgesehen von schwerwiegenden öffentlichen und wirtschaftlichen Belangen, die gegen diese Haltepunkte anzuführen sind, - für den Großraum und den wichtigen Wirtschaftsraum Koblenz/Mittelrhein/Westerwald keine - oder nur eine sehr eingeschränkte - Erschließungs- und Anbindungsfunktion hat, liegt mithin also völlig außerhalb des landes- und räumordnungsplanerischen Schwerpunktes des nördlichen Landesteiles Rheinland-Pfalz mit dem Oberzentrum Koblenz.
- Bei einer evtl. Entscheidung im Planungsabschnit Mittelhessen für einen Haltepunkt Limburg-Diez oder Limburg-Eschhofen wäre also ein Haltepunkt in Montabaur noch wichtiger und lebensnotwendig für den Großraum Koblenz als bei einer Entscheidung für einen Haltepunkt Limburg-Staffel.
Die Verbandsgemeinde Montabur unterstützt daher die Forderungen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald und des Westerwaldkreises nach einer positiven Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz für einen Haltepunkt Montabaur.
8.4 - Die Verbandsgemeinde wird im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/ und deren Fort Schreibung - parallel zum Planfeststellungsverfahren - unter Einbeziehung aller öffentlichen Belange, die Planung für eine umweltverträgliche, wirtschaftsverträgliche und wohnverträgliche Neubautrasse »Montabaur-Süd« mit einem Haltepunkte Montabaur und dessen Verkehrs- und städteplanerische Einbindung unterstützen.
Eine direkte Verknüpfung des Haltepunktes Monta: baur mit der A 3A 48, der B 255, der B 49 und den überörtlichen Landesstraßen sowie eine Einbindung in das ÖPNV-Konzept des Raumes Koblenz/Westerwald wird eine erstrebenswerte Umsteigemöglichkeit im Fern- und Regionalverkehr von der Straße auf die Schiene beispielhaft begünstigen.

