Montabaur
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Nr. 30/91
Spendenkonto 020 002200, Kreissparkasse Westerwald, BLZ 670 610 01, Kennwort: Tiere in Not.
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Food- und Beveragemanager
Am 11. Oktober 1991 beginnt ein berufsbegleitender Studiengang in Wochenendseminaren im Gastronomischen Bildungs- Zentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Koblenz. In zwei Semestern werden Führungskräfte für den Food- und Beveragebereich ausgebildet. Nähere Informationen unter Tbl. 0261/12132.
Mikrocomputer im Mittelstand
Die Wissenschaftliche Hochschule für Untemehmensführung (WHU) Koblenz und die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Koblenz haben unter dem Arbeitstitel »Mikrocomputer im Mittelstand« ein Forschungsprojekt durchgeführt. Um bei mittelständischen Unternehmen eine methodische Unterstützung beim Ein- oder Umstiegin die Mikrocomputertechnik zu gewähren, wurden die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt jetzt in einem Leitfaden zusammengefaßt.
Den von Dr. Armin Heinzl und Prof. Dr. Jürgen Weber entwickelten Leitfaden gibt es als rund 60 Seiten starke Hochglanzbroschüre im taschengerechten Format. Er eignet sich als ständiger Begleiter im Auswahlprozeß und kann bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz, Tbl. 0261/106-242, gegen eine Schutzgebühr von 10,-DM (zzgL Versandkosten) bezogen werden.
Wohnraum für Asylbewerber dringend gesucht
Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltungen rufen die Bevölkerung des Westerwaldkreises auf, Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber bereitzustellen. Der Zustrom der Asylbewerber hat in den letzten Wochen so stark zugenommen, daß ihre Unterbringung nicht mehr sichergestellt werden kann.
»Wir sind für jedes Angebot dankbar«, erklärt Erich Rinker, Leiter der Sozialabteilung der Kreisverwaltung. Die Zentrale Aufnahmestelle für Rheinland-Pfalz in Ingelheim platze aus allen Nähten. Sie sei gezwungen, die Asylbewerber sofort an die Kreise weiterzuleiten. In den nächsten Tagen wird im Bundeszentrum der St. Georgspfadfinder in Westernohe Vorsorge getroffen, um 40 Asylbewerber vorläufig unterzubringen. Dort würden sie aber nur kurze Zeit bleiben können, da für weitere Asylbewerber Platz gemacht werden müsse.
Der Westerwaldkreis muß für den Monat Juli rund 100 Asylbewerber aufnehmen. Das ist mehr als die doppelte Zahl gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Alles deutet darauf hin, daß der Zustrom in den Kreis, wie auch anderswo, in den kommenden Wochen eher noch zunehmen wird. Die Verbandsgemeinden, denen die Asylbewerber vom Kreis zur Unterbringung zugewiesen werden, sind bereits jetzt am Ende ihrer Möglichkeiten.
Die großen Probleme mit der Aufnahme der Asylbewerber sind nicht zu lösen mit der Bereitstellung vorläufiger Notunterkünfte für wenige Tage. Es müssen alle Anstrengungen gemacht werden, diese Menschen für die D auer des Asylverfahrens angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Wer Unterbringungsmöglichkeiten • gegen Bezahlung - anbieten möchte, wird gebeten, sich mit der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung umgehend in Verbindung zu setzen. Eine zusätzliche Möglichkeit könnte die Unterbringung und Verpflegungin Gaststätten und Pensionen sein.
Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen
»Frau angegriffen, Kind sexuell belästigt...«, Schlagzeilen wie diese waren in den letzten Wochen häuf iger zu lesen. £ie betrafen nicht nur Städte wie Koblenz oder Limburg, sondern auch das Kreisgebiet. Sexuelle Belästigungen bestanden zum Tfeil in Form von Handgreiflichkeiten, versuchten Vergewaltigungen und obszönem Tblefonterror.
Beider Kreisverwaltungin Montabaur wollen sich die Kriminalpolizei, die Gleichstellungsstelle, die Volkshochschule und das Jugendamt gemeinsam dieses Problems annehmen. Sie haben sich vorgenommen, Kinder und Frauen mehr zu schützen und auf unliebsame Situationen »vorzubereiten«.
Nach dem Motto »Vorbeugen ist besser als Heilen« werden in nächster Zeit Selbstverteidigungskurse / Selbatbehauptungs- kurse für Frauen angeboten. Wie gehe ich mit Sprayund anderen Verteidigungswerkzeugen richtig um, soll dabei auch erlernt werden können.
Das erste Angebot wird zur Zeit von der Kreisvolkshochschule vorbereitet. Der Kurs »Selbstverteidigung für Frauen« soll am 4. September starten. In zehn Doppelstunden können Frauen Verteidigungsstrategien in Notlagen mit waffenloser Selbstverteidigung erlernen.
Was die Jüngsten und Wehrlosesten, nämlich die Kinder anbelangt, streben Kriminalpolizei, Gleichstellungsstelle und Kreisjugendamt einen Erfahrungsaustausch mit Kindergartenleiterinnen und Kinderschutzdienst an. Ziel ist, Kinder vor unliebsamen und zweideutigen Situationen besser zu schützen.
Zu den Themen »Hilfe für Frauen und M ädchen in Problem- und Gewaltsituationen und Vergewaltigung« hält die Gleichstellungsstelle Informationsmaterial bereit, das unter der Rufnummer 02602/124-301 angefordert werden kann.
Neue Regelsätze für die Sozialhilfe
Die Sozialhilferegelsätze zur Hilfe zum Lebensunterhalt wurden zum 1. Juli 1991 den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt.
N ach der Neuregelung erhalten nun Alleinstehende und Haushaltsvorstände, die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, monatlich einen Betrag von 474 M ark. Für Haushaltsangehörige bis zum 7. Lebensjahr beträgt der Sozialhilferegelsatz grundsätzlich 237Mark, bis zurVollendung des 7. Lebensjahres erhalten Kinder von Alleinerziehenden 261 Mark.
308 Mark beträgt der Regelsatz für Haushaltsangehörige vom 8. bis zum 14. Lebensjahr. Vom 16. bis 18. Lebensjahr beträgt der Regelsatz 427 Mark, für Haushaltsangehörige vom Beginn des 19. Lebensjahres 379 Mark.
Zinszuschüsse
für betrieblichen Umweltschutz
Industrie- und Handwerksbetriebe, die in die Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen und Umweltschäden investieren, können in den Genuß eines Zinszuschusses kommen. Auf eine entsprechende Änderung des Zinszuschußprogramms des Landes weist die WirtschaftsförderungsgeseUschaft des Westerwaldkreises im Pressedienst der Kreisverwaltung hin. Eine weitere Änderung, auf die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft die Westerwälder Unternehmen hinweist, betrifft die Förderungsvoraussetzungen für Rationalisierungs-, Moderai- sierungs- und Umstellungsinvestitionen. Bisher mußten zwischen Beginn des alten und neuen Vorhabens mindestens drei Jahre liegen. Dies sei jetzt nicht mehr der Fall.
Der Zinszuschuß beträgt 3,5 Prozent pro anno. Er wird bis zur Dauer von fünf Jahren bewilligt. Das Darlehensvolumen, das zinsverbilligt werden kann, beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten. Förderfähige Kosten werden bis zu einem Betrag von 300.000 Mark berücksichtigt.
Interessierte Unternehmen können sich unter der Tfelefon-Nr. 02602/124-333 näher über das Programm informieren und die neuen Richtlinien abrufen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft informiert nicht nur, sondern sie ist auch bei der Antragstellung gerne behilflich. Zu beachten ist die Antragsfrist. Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gilt generell: Erst informieren und den Antrag stellen, dann investieren.
Kultur im Buchfinkenland
Zu einer richtungweisenden kulturellen Initiative haben sich die Ortsgemeinden des Buchfinkenlandes zusammengeschlossen: in Zusammenarbeit mit der Kleinkunstbühne Mons Tabor aV. wollen sie zunächst befristet bis 1993 jährlich u einer gemeinsamen Kulturveranstaltung einladen. Unter dem Motto »Kleinkunst im Dorf« sollen dabei die Veranstaltungsorte Hübingen, Gackenbach undHorbach wechseln. Als weiterer Veranstalter neben Ortsgemeinden und Kleinkunstbühne kann noch je ein örtlicher Verein hinzukommen. Start der neuen Kulturreihe ist am Mi., 2. Okt. in der Hübinger Buchfinkenlandhalla Am Vorabend des künftigen Nationalfeiertages wird dort die Come- dy-Gruppe »Double u.c.« gastieren. Sie bietet den sicher zahlreichen Buchfinken ein irrwitziges und atemberaubendes Num- memprogramm.

