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Montabaur

Seite 18

Nr. 30/91

DONNERSTAG, 1. August 1991, Gebetstag für geistliche Be­rufe, 18.30 Uhr Amt für Ehel. Josef und ElisabethNeuroth, Amt für Gregor Reichwein, Dankamt zu Ehren der Gottesmutter, Amt für Leb. und Verst. der Fam. Wagner-Diel SAMSTAG, 3. August 1991, Kollekte für den Orgelneubau, 17.45 Uhr Amt für die Karrgemeinde

SONNTAG, 4. August 1991, Kindergottesdienst, 10.16 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde, Kollekte für Orgelneubau DAUBACH:

SONNTAG, 28. Juli 1991, Wiesenfest

10.30 Uhr Grülhütte Daubach, Amt für Leb. und Verst. der Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen und für Leb. und Verst. des DRK Blasorchesters Daubach

Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Nentershausen

Nentershausen:

SAMSTAG, 27. Juli 1991,16.00 Uhr Brautamt und Trauung An­dreas Stendebach - Marion Stuhlmann, 18.30 Uhr Vorabend­messe

SONNTAG, 28. Juli 1991,10.00 Uhr Hochamt Nomborn:

SONNTAG, 28. Juli 1991,8.30 Uhr Hochamt Heilberscheid:

SONNTAG, 28. Juli 1991, 8.30 Uhr Hochamt

Kath. Kirchengemeinde St. Katharina Niedererbach

Niedererbach:

SONNTAG, 28. Juli 1991,10.00 Uhr Hochamt Görgeshausen:

SAMSTAG, 27. Juli 1991,18.00 Uhr Vorabendmesse

Das nichteheliche Kind ist mit dem Vater verwandt und erbt den gleichen Anteil wie die ehelichen Kinder.

Der besonderen Situation der nichtehelichen Kinder, die zu­meist bei ihrer Mutter aufwachsen, trägt der Gesetzgeber aber durch zwei Sonderregelungen Rechnung. Erstens: nichteheliche Kinder haben gegenüber dem Vater nur Erbersatzansprüche. Sie erben zwar den gleichen Anteil wie die ehelichen Kinder des Vaters, sind aber nicht Mitglieder der Erbengemeinschaft. Praktisch bedeutet dies: Das nichteheliche Kind hat gegenüber den anderen Erben nur einen Anspruch auf den Geldwert seines ErbteUs. Es wird nicht zusammen mit den ehelichen Kindern Besitzer zum Beispiel des Elternhauses oder der Eigentums­wohnung.

Zweitens können nichteheliche Kinder zwischen dem 21. und 2 7. Lebensjahr von ihrem Vater einen vorzeitigen Erbausgleich ver­langen. Ziel dieser Regelung: Die nichtehelichen Kinder sollen genauso wie häufig die ehelichen Kinder zur weiteren Berufs­ausbildung oder zur Gründung einer eigenen Existenz Unter­stützung durch den Vater erhalten. Mit dem vorzeitigen Erbaus­gleich erlöschen sämtliche Erbansprüche des nichtehelichen Kindes.

Den vorzeitigen Erbausgleich kann aber nur das nichteheliche Kind fordern. Väter können auf diesem Weg nicht von sich aus aktiv werden, um die Erbansprüche ihrer nichtehelichen Kinder vorzeitig abzugelten. Es sei denn, sie motivieren ihr nichteheli- ches Kind in einem Gespräch dazu, aus freien Stücken den Erb­ausgleich zu fordern.

Diese Informationen und weitere wichtige Tips finden Sie im ErbschaftsBlock. Dieser neuartige Ratgeber zum Thema »Richtig erben und vererben« wurde von den Volksbanken und RaiffeisenbankenzusammenmitderR+V-Versicherungheraus- gegeben. Die Schutzgebühr beträgt zehn Mark. Er ist bei der Vo- ba Montabaur erhältlich.

Kath. Pf arrgemeinde St. Jakobus zu Girod

SAMSTAG 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für Rolf und Hilde­gard Herbst

17. SONNTAG im Jahreskreis 9.30 Uhr Hochamt für die Pfarr-

gemeinde, keine Andacht

MONTAG 8.00 Uhr Amt für Verstorbene

DIENSTASG 8.00 Uhr Amt für Alfons Steden, best, von der

N achbarschaft

MITTWOCH 18.30 Uhr Abendmesse für alle, Amt für Ehel. Christ, und Johanna Noll und Schw. Anna PRIESTERDONNERSTAG 8.00 Uhr Amt für Pfr. Otto Fririk FREITAG, Herz-Jesu-Freitag, 9.00 Uhr Krankenkommunion, 18.30 Uhr Amt zu Ehren des hl. Herzens Jesu mit Gebet und sakr. Segen für alle

SAMSTAG, Herz-Mariä-Samstag, 8.00 Uhr Amt für Ehel. Peter und Kath. Voll und verst. Angehörige, 16.00 Uhr stille Anbe­tung, 16.30 Uhr Salveandacht. Wir beten in den Anliegen der Weltkircha 18.30 Uhr Vorabendmesse für Maria Eid als 2. Jahr­amt

Beichtgelegenheit:

Samstag 16.00 Uhr bis zur Salveandacht für alle.

LBS

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LBS Immobilien GmbH weiter auf Erfolgskurs 1990 hat die LBS Immobilien GmbH weiter an Boden gewon­nen. Knapp 1.000 Objekte (Vorjahr 800) im Wert von 200 Mio. DM (Vorjahr 170 Mio.) konnten vermittelt werden. Steigerungs­rate: 24 % bei der Stückzahl und 20 % beim Objektwert.

Auch 1991 positive Entwicklung der LBS zu erwarten Mit dem Geschäftsergebnis der ersten 4 Monate ist die LBS Rheinland-Pfalz zufrieden. Die abgeschlossenen 20.000 Verträ­ge mit einer B ausparsumme von 600 Mia DM liegen auf Vorjah­resniveau, obwohl die belebenden Effekte des Zinszuschußpro- gramms aus dem Jahr 1990 fehlen. Issel appellierte an die Politi­ker, die Bausparförderung weiter zu stärken und die Einkom­mensgrenzen für die Gewährung der staatlichen Vorteile den ge­stiegenen Einkommen erneut anzupassen. Auch eine Erhöhung des Förderrahmens hielt er für wünschenswert. Außerdem warnte Issel davor, im Rahmen der Diskussion über den Abbau von Subventionen die Wohnungsbauprämie und die Arbeitneh­mer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistun­gen auf Bausparkonten anzutasten.

I Wissenswertes

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Gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder - aber mit Ausnahmen

Jedes zehnte Kind in der Bundesrepublik wird nichtehelich geboren

Ein oftmals totgeschwiegenes Thema in den Familien - die nicht­ehelichen Kinder aus einer früheren Verbindung des Mannes. Erst bei der Ibstamentseröffnung erfahren häufig überraschte Kinder von der Existenz eines Halbbruders oder einer Halb­schwester. Dabei wurde 1989jedes zehnte Kind - insgesamt rund 70.000 Kinder - nichtehelich geboren. Kinder, für die besondere Erbregelungen gelten.

»Und dann habe ichnoch einen unehelichen Sohn!« räumt in der Erbschaftsberatung mancher Vater schließlich ein - und hat schon einen ersten Irrtum begangen. Die negativ wertende Vor­silbe »un-« wurde per Gesetzesreform vor z wanzig J ahren schon, zum 01. Juli 1970, gestrichen und durch das neutrale »nicht-« er­setzt. Es blieb aber nicht bei bloßer Wortkosmetik. Nichteheli­che und eheliche Kinder wurden einander - erbrechtlich - völlig gleichgestellt.

Tierschutzgruppe Unterer Westerwald e.V.

Am Dienstag, 18. Juni 1991, konnten zahlreiche Zuschauer in »Panorama« einen Bericht über die skrupellose Beschaffung von Versuchstieren sehen.

Der Handel mit der Ware TIER wurde mit seiner ganzen Bruta­lität und Grausamkeit gezeigt. Der Leidensweg der hilflosen Tiere bis zum Versuchslabor war gekennzeichnet von unsagba­ren Ängsten und Leiden.

Gertrud Schairer aus Stuttgart hat es sich zur Lebensaufgabe gemacht, diese unvorstellbaren Machenschaften geldgieriger Sadisten aufzudecken und den bis zum Skelett abgemagerten Kreaturen zu helfen. Sie kauf te zahlreiche Tiere aus eigenen Mit­teln frei, pflegte sie gesund und vermittelte ihnen ein neues liebe­volles Zuhause.

Frau Schairer opferte dafür ihren gesamten Besitz und verschul­dete sich stark.

Die Tierschutzgruppe Unterer Westerwald e.V. bittet um Spen­den, damit Frau Schairer auch in Zukunft ihre selbstlose und lei­der sehr geldaufwendige Arbeit fortsetzen kann.

Bitte helft uns helfen!

Die Genehmigung von Kreisverwaltung und Bezirksregierung sind eingeholt.

Die Spendenaktion läuft vom 8. Juli bis 31. August 1991.