Montabaur ._Seite 11_Nr. 25/91
Prozentanteil 1991
1. Personalausgaben
1990 1991
380.000 DM 392.000 DM ..... 20,39 v.H.
(+ 12.000 DM)
Die Steigerung bei den Personalausgaben beiruht auf den linearen Lohnerhöhungen, auf strukturellen Verbesserungen bei einigem Mitarbeitern und auf der Anhebung des Stundenlohnes für die von der Ortsgemeinde beschäftigten Aushilfskräfte
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
326.000 DM 442.000 DM. 22,82 v.H.
(+ 116.000 DM)
Die Erhöhung in diesem Ausgabenbereich ist vor allem auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Planungs- und Umlegungskosten sowie für Aufwendungen bei anstehenden Grenzregelungsverfahren zurückzuführen. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Ausgaben im Forst, die aufgrund von Ausgabenverlagerungen nach 1991 entstanden.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen
6.000 DM 5.000 DM. 0,20 v.H.
(./. 1.000 DM)
Der Ausgabenbedarf verringert sich geringfügig gegenüber dem Vor jahr.aD^ er teilweise antragsabhängig ist (Schullandhei®aufenthalte, Jugendfahrten), wird dieser Rückgang erklärbar.
4. Umlagen 42,59 v.H.
1990 1991
rrAnfOrliActAiioPa
Umlage 91.000 DM 109.690 DM + 18.690 DM
Kreisumlage 431.000 DM 331.800 DM ./. 99.200 DM
Verbandsgenieinde-
umlage 488.500 DM 376.050 DM ./.112.450 DM
1.010.600 DM 817.540 DM ./.192.960 DM Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich infolge eines gestiegenen Aufkommens gegenüber dem Vorjahr und aufgrund einer Neuberechnung der Gewerbesteuerumlage.
Der Rückgang bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage wird ausschließlich durch eine gegenüber 1990 deutlich niedrigere Umlagegrundlage erklärbar:
Umlage- ■
grundlage 1.436.582 DM 1106.960 DM./.330.622 DM Die Umlagesätze der Erhebungskörperschaften (Kreis 30 v.H.; VG 34 v.H.) bleiben unverändert.
Die rückläufigen Zahlen bei der Kreis- und Verbandsgemeinde führen neben den bereits schob erwähnten Einnahmeverbesserungen ebenfalls zu einer Entlastung des Verwaltungshaushaltes. ‘
Prozentanteil 1991
5. Zinsausgaben
1990 1991
66.997 DM 66.018 DM.. . 3,40 v.H,
{./.979 DM
Durch günstige Zinssätze verringern sich die Zinsausgaben gegenüber dem Vorjahr. i
6. Zuführung zum Vermügenehauebait
14.298 DM 195.000 DM ..... 10,60 v.H.
(+ 180.702 DM)
Wie bereits schon zuvor erwähnt, sind die Einnahmenverbesserungen im Bereich der Steuern sowie die Einsparungen bei den Umlagen die Hauptgründe diesjer positiven Entwicklung. Der Haushaltsausgleich ist nicht mehr, wie in den Vorjahren, durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erreicht worden.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeine Heiligenroth errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und aufgrund der als einmalig anzusehenden Kosten für Grenzregelungs- und Umlegungsverfahren mit Ü 211.000 DM. Die in Vorjahren ermittelten freien Finanzspitzen erreichten bei weitem nicht dieses Niveau. Diese freie Finanzspitze dokumentiert wieder eine Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde, die man als zufriedenstellend bezeichnen darf.
Vermtigenshaushalt T
Das vöm Ortgemeinderat beschlossene Investitionsprogramin bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Mit diesem Programm werden die' Maßnahmen benannt und Prioritäten gesetzt. Art und Umfang der von der Ortsgemeinde beabsichtigten Investitionen und Ausgaben bestimmen
das Volumen. Im Haushaltsjahr 1991 stehen zur Verwirklichung der nachfolgenden Maßnahmen 432.000 DM bereit:
1. Zuweisung an die Freiw. Feuerwehr. 3.121DM
2. Ausbau des Sportplatzes. 5.500 DM
3. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von Grenzregelungs- und Umegungsverfahren ... 10.300 DM
4. Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen 2.500 DM
5. Ausbau von Gemeindestraßen. 27.000 DM
6. Erschließung »Hinter der Kirch«
einschl. Zuwegung zur Leichenhalle. 120.000 DM
7. Straßenbeleuchtungserweiterung. 16.220 DM
8. Bauausgaben - Friedhofshalle. 35.000 DM
9. Erwerb von Grundstücken .. 25.000 DM
10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 19.377 DM
11. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt. 15.276 DM
12. Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 1990 ... 152.706 DM. Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben erlauben die nachfolgend aufgeführten Einnahmen:
1. Restzuweisung des Landes zum Umbau
der Vogelsanghalle (Dach). . 1.000 DM
2. Augleichszahlungen von Beteiligten der Grenzregelungs- und Umlegungsverfahren .. 25.400 DM
3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge. 194.600 DM
4. Investitionsschlüsselzuweisungen . 16.000 DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 195.000 DM.
AusbÜck 1992 -1994
Der Ausbau von Kinderspielplätzen, der Sportplatzausbau, die Sanierung der Vogelsanghalle, Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, der Rückbau von Gemeindestraßen, die Anschaffung von Geräten, der Ausbau von Wirtschaftswegen, der Erwerb von Grundstücken, die Erweiterung des Kindergartens, die Förderung der Jugendarbeit, der Bau einer Grillhütte, der Friedhofsausbau, der Ausbau des Dorf- und Kirmesplatzes, die Anlegung eines Wasserduffangbeckens, der Bau einer Halle (Fuhrpark), Grünordnungsmaßnahmen und die Anlegung einer Großkompostanlage sind die sehr zahlreichen Investitionsvorhaben der kommenden J ahre.
Die Finanzierung aller Maßnahmen, welche sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, wird von der Ortsgemeinde das Eingehen weiterer Neuverschuldungen erforderlich machen, die den Größenrahmen der bisherigen Verschuldung erreichen können. Die freie Finanzspitze wird sich aufgrund der Folgekosten aus diesen Neu Verschuldungen deutlichnach unten entwickeln. Letztlich ist es aber dem Ortsgemeinderat Vorbehalten, diese Entwicklung nicht eintreten zu lassen, indem er das Investitionsprogramm der kommenden Jahre entsprechend korrigiert.
Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Fluren 25,24,12,39 und 43 beschlossen
Mehrheitlich beschloß der Gemeinderat für das Gebiet das grob dargestellt - wie folgt begrenzt wird:
Im Norden:
Von den Flurstücken Nr. 40, 62/6 (Flur 43), 2236, 2168, 2174/1 Im Osten:
Von den Wirtschaftswegen Nr. 4338/1 und 4206 sowie dem Wirtschaftsweg Nr. 19 (teilweise).
Im Süden:
Vom Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Industriegebiet - Erweiterung«, .
Im Westen:
Von der B 255,
ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Ilbach«. Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreisverwaltung, Kreisplanungsstelle sowie ein Landschaftsarchitekt beauftragt. Der nachfolgende Zustellungsbeschluß wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen gefaßt. Die vorgezogeneBürgerbeteiligungnach § 3 Abs. 1 Gesetzbuch wird in der Form durchgeführt, daß die Planungsunterlagen auf Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgemeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können. Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle* wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der T>äger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Ab- stinfinüng mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhttltnisse im Industriegebiet werden eingeleitet
Der Ortsgemeinderat sprach sich mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Neinstimmen für eine Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Industriestraße/BAB-Zubringer im Industriegebiet aus.
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