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Montabaur

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Frauengemeinschaft Horressen Unser Sommerfest mit unseren Gästen aus der Behinderten- werkstatt Montabaur findet am 26. Juni 1991 im Pfarrheim Horressen von 15.00 bis 18.30 Uhr statt.

Turnier für Theken- und Freizeitmannschaften in Eschelbach Am Samstag, 22. Juni 91, findet in Eschelbach ein Ihmier für Theken- und Freizeitmann schäften statt. Beginn 09.30 Uhr mit der Begegnung Allianz-Ackermann gegen Fa. Pfeil, Wirges.

Im Anschluß an das Tlimier, ca. 16.30 Uhr findet ein Spiel der Alten Herren über »45« statt.

Eine Auswahl der ehemaligen Alten Herren aus Eschelbach spielt gegen eine Mannschaft aus Kölbingen. Eine sicherlich in­teressante Begegnung.

Für das leibliche Wohl ist äh beiden lägen bestens gesorgt. Die­se Veranstaltung findet im'Rahmen des 25jährigen Bestehens der AH Eschelbach statt.

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Eschelbach Für unseren diesjährigen Ausflug (24. Aug. 1991 Dortmund Bundesgartenschau) sind noch einige Plätze frei Anmeldung bitte telefonisch bis 23. Juni 1991 bei Engelbert Jonas, 02602/5184.

AHRBACHGEMEINDEN

|_ Heiligenroth _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 21. Mai 1991 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1991 einstimmig verabschie­det.

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1991 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1991, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 1.919.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben . je 432.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1991 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. . 240 %

Gewerbesteuer . s- . . 320 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund .. 60,00 DM

den 2. Hund. 76,00 DM

jeden weiteren Hund.. 100,00 DM,

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1991 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1991 Rückblick 1990:

Das Ergebnis des Rückblickes auf das abgelaufene Haushalts­jahrwird veranschaulicht durch den Fehlbetrag von rd. 153.000 DM. Diese negative Entwicklung wurde ins besondere hervorge­rufen durch den deutlichen Rückgang bei der Gewerbesteuer, durchMehrkosten beim Sportplatz sowie durch Beitragsausfäl­le (K 103, Kirchstraße/Neuwiesenstraße, Rheinstraße).

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde belief sich zum 31. Dez. 1990 auf 990.127,42 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldung von 714,37 DM. Sie liegt deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 521,00 DM (Stand 31.12.1989) Über Rücklagenmittel verfügt die Ortsgemeinde Heiligenroth derzeit nicht.

Haushalt 1991

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1991 beläuft sich auf 2.351.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen

Verwaltungshaushalt 1.919.000 DM und auf den ausgegliche­nen Vermögenshaushalt 432.000 DM. Dies entspricht den Fest­setzungen des § 1 der Haushaltssatzung.

D a die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre keine Verpflich­tungen eingeht und keine Kredite benötigt werden, um die in 1991 zu realisierenden Vorhaben zu finanzieren, erübrigen sich Festsetzungen im ft 2 der Haushaltasatzung.

Die Steuersätze zur Erhebungder Gründsteuer A und B, der Ge­werbesteuer und der Hundesteuer, Inhalt des § 3 der Haushalts­satzung, werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A .. 220 v.H.

Grundsteuer B . 240 v.H.

Gewerbesteuer.. 320 v.H.

Hundesteuer

1. Hund ....

2. Hund . . ..

3. Hund....

50,00 DM 76,00 DM 100,00 DM

Gegenüber dem Vorjahr tritt keine Veränderung ein.

Der § 4 der Satzungregelt die Höhe des Straßenoberflächenent­wässerungsanteils von 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.806.000 DM um 114.000 DM auf 1.919.000 DM. Diese deutliche Volu­menssteigerungist ausschließlich auf den Einh&fenenzu wachs im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zurückzuführen. Die Einnahmenent- wickung dieses Unterabschnittes veranschaulicht die nachfol­gende Übersicht:

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Einkommen­steueranteil Hundesteuer

1990 4.200 DM 200.000 DM 560.000 DM

672.000 DM 3.000 DM

Sonst.steuerähnL

Einnahmen 22.202 DM

1991

4.200 DM

205.400 DM + 6.400 DM

650.000 DM + 90.000 DM

662.000 DM + 90.000 DM 3.000 DM ---

21.703 DM ./. 499 DM

1.361.402 DM 1.646.303 DM + 184.901 DM

Das Aufkommen bei der Grundsteuer wird sichnicht verändern. Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grund­steuervergünstigungen ist bei der Grundsteuer B mit einem deutlichen höheren Aufkommen zu rechnen. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vor­jahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen sowie auf bereits jetzt schon durchgeführten Veranlagungen. Die posi­tive Entwicklung bei der Gewerbesteuer führt zu einer deutli­chen Entlastungdes Verwaltungshaushaltes, der u.a in den Vor­jahren nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt aus­zugleichen war. Ebenfalls zu dieser günstigen Entwicklung trägt der Zuwachs beim Einkommensteueranteil bei. An dem Gemeindeanteil 1991, der mit 662.000 DM beziffert wird, läßt sich ablesen, daß er für die Ortsgemeinde in den letzten Jahren zu einem beständigen Einnahmefaktor geworden ist. Dies wird sich auch in den kommenden Jahren heraussteilen. Der Zu­wachs im Haushaltsjahr 1991 ist darauf zurückzuführen, daß die Werte der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1986'(bis­lang 1983) zugrundegelegt worden sind.

D as G esamteinn ahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnit­tes in Höhe von 1.546.303 DM stellt mit 80,58 v.H. den Löwenan­teil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. An diesem Pro­zentsatz wird auch deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von unterge­ordneter Bedeutung sind:

Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke. 10,62 v.H.

Gebühren...j. 1,51 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonstige. ..>. 2,70 v.H.

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.. 4,69 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des; Verwaltungshaus­haltes beruhen, auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, auf­grund von Berechnungen oder auf tarifvertrüglichen Verbesse­rungen. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die ein­zelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben: