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Montabaur

Seite 19

Nr. 12/91

JDie Hundebesitzer werden um Beachtung gebeten. An die Friedhofsbesucher ergeht im übrigen die eindringliche Bitte, bei Betreten oder Verlassen des Friedhofs die Tbre hinter sich zu schließen, damit freilaufende Hunde nicht auf den Friedhof ge­langen können.

Hümmerich

Ortsbürgermeister

Simmern

Satzung der Ortsgemeinde Simmern

zur Abrunidung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Abrundungssatzung) f Ur ein Teilgebiet an der Straße »Im Mae- renthal» vom 13. Mürz 1991

Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2191) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2263) mit Änderung vom 26.07.1988 (BGBl. I S. 2093) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, hat der Ortsgemeinderat von Simmern am 29. Jan. 1991 folgende Satzungbeschlossen, die hiermit öffentlich bekanntge­macht wird:

§1

Durch die Flurstücke Nr. 111,112/1 (tlw.), 112/2 (tlw.) und 112/3 (tlw.fnördlich der Straße »Im Maerenthal« wird der im Zusam­menhang bebaute Ortsteil abgerundet.

§2

Für die in den Geltungsbereich der Abrundungssatzung auf ge­nommenen Tteilflächen der FlurstückeNr. 112/1,112/2und 112/3 wird eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Im übri­gen bestimmt sich die zulässige bauliche Nutzung nach § 34 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

§3

Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung ist in einem La­geplan dargeBtellt; der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

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§4

Diese Satzungtritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

Simmern, 13. März 1991 (Siegel) Schmidt

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in§214Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften H ann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jähren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Kirmesgesellschaft 1991 Simmern Die Kirmesgesellschaft 1991 Simmern trifft sich am Samstag, dem 23. März 1991, um 19.00 Uhr im Jugendraumzu ihrer näch­sten Sitzung. Wir laden alle interessierten Jugendlichen dazu herzlich ein.

Jugendwerk Simmern Jugendversammlung

Die diesjährige Jugendversammlung findet im Jugendraum am Mittwoch, dem 27. März 1991, um 19.30 Uhr statt. Eingeladen zu dieser Versammlung sind neben den Ju­gendlichen unserer Ortsgemeinde ab dem 16. Lebensjahr auch als Mitglieder des Kultur-, Freizeit- und Sportausschusses der Ortsgemeinde Simmern.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die N eu wähl des Vor­standes, Planungen für das J ahr 1991 und abschließend ein Dis­kussionsgespräch mit den Ausschußmitgliedem. Über eine rege Beteiligung wären die Veranstalter daher dankbar.

Für den Jugendvorstand: Jörg Haseneier, Vorsitzender Für die Ortsgemeinde: Erich Schmidt, Ortsbürgermeister.

CDU-Ortsverband Simmern Osterspaziergang

Zu einem Osterspaziergang möchten wir alle Freunde und Be­kannten recht herzlich einladen. Besonders unsere kleinen Mit­bürger sind augefordert, sich an der Suche nach den Ostereiern zu beteiligen.

Wir treffen uns am Ostermontag, dem 01. April 1991, um 16.00 Uhr »Am Schulhoff«.

AH Kadenbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir gegen die AH von S imm ern: Samstag, den 23. März. Spielort ist entgegen der Tfermin liste Simmern. Spielbeginn 16.00 Uhr. Treffpunkt 15.30 Uhr Sport­platz in Simmern.

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BUCHFINKENLAND

SPD-Ortsverein Buchfinkenland

Auf Einladung des SPD-Ortsvereins Buchfinkenland/Gelbach­höhen berichtet Roger Lewentz am Montag, 2 6. M ärz in G acken- bach über die bisherige Arbeit der privaten Hilfsorganisation »Kinderhilfe Iasi, Rumänien«. Diese Organisation konnte mit mehreren Hilfstransporten Waise»- und Behindertenheime so­wie Kinderkrankenhäuser in Rumänien versorgen. Zu dieser In- foveranstaltung sind alle Mitbürger/innen herzlich um 19.30 Uhr ins Gasthaus »Zum Wiesengrund« eingeladen.

Gackenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet

am

Montag, 25. März 1991,19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

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