Montabaur
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Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21. Febr. 1991 (öffentlicher Tfeil)
2. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Berg- und Gartenstraße sowie des Einmündungsbereiches der Alten und Neuen Hohl in die K 171
3. Beratungund Beschlußf assungüber die Änderung des Bebauungspanes »Im Boden«
4. Beratung und Beschlußf assung über die Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens nach §§ 88 ff BauGB für einen Tfeilbereich des Baugebietes »Im Boden«
6. Beratungund Beschlußfassungüber die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlaterne im Ortsteil Kirchähr
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Fahnenmastes und einer Flagge
7. Beratungund Beschlußfassungüber die Erhöhung der Gebühren für Grabaushub
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrif t über die Sitzung des Rates vom 21. Febr. 1991 (nichtöffentlicher Tbil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
Gackenbach, 15. März 1991 Weidenfeller
Ortsbürgermeister
Kirchenkonzert
Am Sonntag, dem 24. März, um 17.00 Uhr findet in der Kath. Kirche in Gackenbach ein geistliches Konzert zur Passionszeit statt. Das Programm stellt in der Hauptsache 4- und 5-stimmige a-capella Gesänge vor von Palestrina, J.S. Bach, H. Schütz, S.A. Homilius, Chr.W. Gluck, Joh. Kuhnau, Michael Haydn, W.A. Mozart und F. Mendelssohn - Bartholdy. Sologesänge, Duette und Orgelmusik ergänzen das Programm.
Ausfuhrende sind:
Rita Zimmermann, 1. Sopran, Angela Richard, 2. Sopran, Regina Kappler, Alt, Andreas Barth, Tfenor, Richard Kindl, Baß. Leitung und Orgel: Joachim Aßmann.
Schützengesellschaft St. Sebastianus Ostereierschießen
Zum fröhlichen Ostereierschießen am kommenden Ostermontag laden wir Sie alle - jung und alt - zum Schießstand bei der Grillhütte Samburg in Gackenbach herzlich ein. Beginn: 10.00 Uhr.
Wir wünschen allen ein frohes Osterfest und freuen uns auf Ihren Besuch.
Horbach
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Samstag, den 23. März 1991 AH Horbach - AH Heilberscheid um 16.00 Uhr
Sonntag, den 24. März 1991 Horbach * Holler um 16.00 Uhr.
Möhnenverein »Immerfroh«
Die Thnzgruppe trifft sich amMittwoch, dem03. April 1991, um 20.00 Uhr im »Gasthof zum grünen Baum«. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
_ Hübingen _
TM Hübingen
Mitgliederversammlung am 22. März 1991,20.00 Uhr im Gasthaus Zimmermann. E s geht um die Vorbereitung der Fahrt nach Potsdam. Spiel gegen Girod am 23. März 1 in Winden 15.00 Uhr, Treffen 14,00 Uhr.
Nr. 12/91
“ EISBACHGEMEINDEN ”
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1991 vom 14. März 1991
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11. März 1991 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf.. 881.000,- DM
in der Ausgabe auf. 881.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf.. 890.000,- DM
in der Ausgabe auf. 890.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.. 1.850.000,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund. 72,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Ibilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von. 843.000,- DM
5430 Montabaur, 11. März 1991
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. März 1991 bis 5. April 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, den 14. März 1991 Hannappel
Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.) Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungendes Gemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz
vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

