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Montabaur

Seite 20

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21. Febr. 1991 (öffentlicher Tfeil)

2. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Berg- und Garten­straße sowie des Einmündungsbereiches der Alten und Neuen Hohl in die K 171

3. Beratungund Beschlußf assungüber die Änderung des Be­bauungspanes »Im Boden«

4. Beratung und Beschlußf assung über die Durchführung ei­nes Grenzregelungsverfahrens nach §§ 88 ff BauGB für ei­nen Tfeilbereich des Baugebietes »Im Boden«

6. Beratungund Beschlußfassungüber die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlaterne im Ortsteil Kirchähr

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­nes Fahnenmastes und einer Flagge

7. Beratungund Beschlußfassungüber die Erhöhung der Ge­bühren für Grabaushub

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrif t über die Sitzung des Rates vom 21. Febr. 1991 (nichtöffentlicher Tbil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

Gackenbach, 15. März 1991 Weidenfeller

Ortsbürgermeister

Kirchenkonzert

Am Sonntag, dem 24. März, um 17.00 Uhr findet in der Kath. Kirche in Gackenbach ein geistliches Konzert zur Passions­zeit statt. Das Programm stellt in der Hauptsache 4- und 5-stimmige a-capella Gesänge vor von Palestrina, J.S. Bach, H. Schütz, S.A. Homilius, Chr.W. Gluck, Joh. Kuhnau, Mi­chael Haydn, W.A. Mozart und F. Mendelssohn - Bartholdy. Sologesänge, Duette und Orgelmusik ergänzen das Pro­gramm.

Ausfuhrende sind:

Rita Zimmermann, 1. Sopran, Angela Richard, 2. Sopran, Re­gina Kappler, Alt, Andreas Barth, Tfenor, Richard Kindl, Baß. Leitung und Orgel: Joachim Aßmann.

Schützengesellschaft St. Sebastianus Ostereierschießen

Zum fröhlichen Ostereierschießen am kommenden Ostermon­tag laden wir Sie alle - jung und alt - zum Schießstand bei der Grillhütte Samburg in Gackenbach herzlich ein. Beginn: 10.00 Uhr.

Wir wünschen allen ein frohes Osterfest und freuen uns auf Ih­ren Besuch.

Horbach

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:

Samstag, den 23. März 1991 AH Horbach - AH Heilberscheid um 16.00 Uhr

Sonntag, den 24. März 1991 Horbach * Holler um 16.00 Uhr.

Möhnenverein »Immerfroh«

Die Thnzgruppe trifft sich amMittwoch, dem03. April 1991, um 20.00 Uhr im »Gasthof zum grünen Baum«. Um vollzähliges Er­scheinen wird gebeten.

_ Hübingen _

TM Hübingen

Mitgliederversammlung am 22. März 1991,20.00 Uhr im Gast­haus Zimmermann. E s geht um die Vorbereitung der Fahrt nach Potsdam. Spiel gegen Girod am 23. März 1 in Winden 15.00 Uhr, Treffen 14,00 Uhr.

Nr. 12/91

EISBACHGEMEINDEN

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1991 vom 14. März 1991

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 11. März 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf.. 881.000,- DM

in der Ausgabe auf. 881.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf.. 890.000,- DM

in der Ausgabe auf. 890.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.. 1.850.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 36,00 DM

für den zweiten Hund. 54,00 DM

für jeden weiteren Hund. 72,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Ibilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von. 843.000,- DM

5430 Montabaur, 11. März 1991

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. März 1991 bis 5. April 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Girod, den 14. März 1991 Hannappel

Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.) Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungendes Ge­meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz

vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).