Montabaur
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Nr. 12/91
Weiterhin war beantragt worden, die Hundesteuersatzung derart zu ändern, daß sich die »Zwingersteuer« (Ermäßigung der Hundesteuer, wenn die Hundezucht in Form eines Zwingers erfolgt) nicht auf die Zucht von sogenannten »Kampfhunden« erstreckt. Darunter zählen u. a. folgende Rassen: Bullterrier, Staf- fordshire-Bullterrier, Dog-Argentino, Molosser-Hunde (mit Ausnahme von Bernhardiner und Mops), Mastino.
In ihrem Antrag verwies die SPD auf die Probleme, die die »Hinterlassenschaften« der Vierbeiner - besonders in Städten - darstellen. Unlängst durchgeführte Gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten ergeben, daß jeglicher Hundekot als potentielle Infektionsgefahr einzustufen sei, da Hundekot ausnahmslos zahlreiche Krankheitserreger, die in den schlimmsten denkbaren Fällen sogar zu lebensgefährlichen Erkrankungen führen können, enthalten.
Ebenso wurde darauf verwiesen, daß Kampfhundeattacken bereits zum Alltag zählen. Die SPD vertrat deshalb die Ansicht, daß die Zucht von Hunden, die dem Bild vom treuesten Freund des Menschen besonders kraß widersprechen (sogenannte Kampfhunde), nicht noch steuerlich begünstigt werden sollten. Der Stadtrat beschloß die Anschaffung und Aufstellung von vier Hundekotautomaten für den Innenstadt bereich, die Kotbestecke sollen zum Einzelpreis von 0,50 DM abgegeben werden.
Änderung der Satzung der Stadt Montabaur Uber die Erhebung der Hundesteuer
Aufgrund des vorstehend genannten Antrages der SPD beschloß der Stadtrat die Änderung der Hundesteuersatzung in der Form, daß für die genannten Hunderassen die Regelung der »Zwingersteuer« nicht angewandt wird. Ebenso wurde die Einführung der Hundesteuermarken in die Hundsteuersatzung auf genommen.
Danach werden von der Verbandsgemeinde Montabaur im Namen der Stadt Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes angetroffen werden, können durch Beauftragte der Verbandsgemeinde eingefangen werden. Der Halter eines eingefangenen Hundes soll von dem Einfangen des Hundes in Kenntnis gesetzt werden. Meldet sich der Halter des Hundes innerhalb von 14 lägen nicht oder zahlt er die der Verbandsgemeinde entstandenen Kosten und die rückständige
Hundesteuer nicht, so können die betroffenen Hunde eingezogen und versteigert werden. Ein Überschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die Kosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt. Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Stadt über den Hund nach freiem Ermessen verfügen.
Die Verbandsgemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. D abei können folgende D aten erhoben werden: N a- me und Anschrift des Hundehalters, Anzahl der gehaltenen Hunde sowie Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 DM geahndet werden.
N ach Vorlage bei der Kreisverwaltun gund der Veröffentlichung wird die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft treten.
Erwerb von Wohnraum - Antrag der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion hatte beantragt, in der Kantstraße 4 Doppelhaushälften zu erwerben, um in Montabaur Wohnraum für sozial schwächer gestellte Wohnungssuchende anbieten zu können. Im Haushaltsplan 1991 sollten für den Kauf und evtl. Instandsetzungsarbeiten 560.000 DM bereit gestellt werden. Begründet wurde der Antrag u. a. mit der zur Zeit angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und den steigenden Mieten. Von seiten der CDU wurde auf die Verschuldung im Haushalt 1991 hingewiesen, die durch den Erwerb der Doppelhaushälften noch vergrößert werden würde.
Der Stadtrat lehnte den Antrag der SPD bei 16 Nein-Stimmen,
8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Namensgebung für die Erschließungsstraße im Baugebiet »Alter Galgen« zwischen Graf-Zeppelin-Straße und der Firma Ideal-Betonelementebau
Der Stadtrat faßte einstimmig den Beschluß, der Erschließungsstraße zwischen der Graf-Zeppelin-Straße und der Firma Ideal Betonelementebau den Namen »Rudolf-Diesel-Straße« zu geben.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1990 bis 1994
Haushaltsrede von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies in seinen Ausführungen darauf hin , daß das Jahr 1991 für die Stadt Montabaur ein besonderes Jahr sei: »Montabaur feiert 700 Jahre Stadtrechte«. Die Stadtrechte zögen auch Stadtpflichten mit sich, die wiederum mit Ausgaben verbunden seien und sich im Haushalt 1991 niederschlagen.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes belaufe sich auf rd. 17,7 Mio. DM, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerungum 4,7 %. Das Rechnungsergebnis 1990 schließe voraussichtlich mit einem positiveren Ergebnis als bislang erwartet ab. Daher könne die Zuführung zum Vermögenshaushalt um voraussichtlich 1,1 Mio. DM auf 1,5 Mia DM erhöht werden. Dies stelle eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Nachtragshaushalt dar. Dort sei im Vermögenshaushalt eine Entnahmeder Rücklage in Höhe von 2,41 Mio. DM eingeplant worden. Durch die Erhöhung der Zuführungzum Vermögenshaushalt könne eine Rücklage in Höhe von 800.000 DM zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 1991 bereitgestellt werden,
Besonderheiten des Verwaltungshaltes 1991 seien bei den Ausgaben zu finden: Die erhöhten Ausgaben für sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben für den Rheinland- Pfalz-Ihg und das Stadtjubiläum 1991 seien jedoch einmalige Ausgaben.
Die besseren Einnahmen in 1990 hätten zu höheren Umlagen für das Jahr 1991 geführt. Sohabe sich die Kreisumlage um 280.000
DM auf 4.074.000 DM erhöht, ebenso die Verbandsgemeindeumlage um 320.000 DM auf 4.617.000 DM, insgesamt also eine Erhöhung der Umlagen um 600.000 DM. Einsparungsmöglichkeiten im Verwaltungshaushalt seien vom Haupt- und Finanzausschuß nicht entdeckt worden. Ziel sei es jedoch, durch sparsame Bewirtschaftung ein ähnliches Ergebnis wie in den Vorjahren zu erreichen.
Auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes sei die .Gewerbesteuer mit 6 Mia DM zu veranschlagen, ebenso der Ge- meindeanteil der Einkommensteuer in Höhe von 5,8 Mia DM (+ 500.000 DM). Dies sei als Ausdruck des allgemeinen Wirtschaftsaufschwunges zu werten.
Im Verwaltungshaushalt sei eine Pflichtzuführung von 252.700 DM zu verzeichnen, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt belaufe sich auf 133.700 DM. Ziel müsse es sein, eine Zuführung vom Vermögenshaushalt gänzlich zu vermeiden. Spielraum für weitere, nicht zwingend notwendige Ausgaben, seien in 1991 nicht vorhanden.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß das Volumen des Vermögenshaushaltes mit 8,47 Mia DM außerordentlich hoch sei. Die Steigerung zum Vorjahr betrage rd. 28 %. Dies sei auf die in 1991 geplanten Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kindergärten, Stadtsanierung (Tiefgarage, Wallstraße), Straßenbau, Grünanlagen und Friedhof zurückzuführen. Es stelle sich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen auch verwaltungsmäßig zu bewältigen seien. Hier sei insbesondere die hohe Arbeitsbelastungfür das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung und der beauftragten Planungs- und Architekturbüros zu nennen. Einige Maßnahmen seien bereits eingeleitet worden, so z. B. die Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße.* Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzte sich aus Erlösen von Grundstücksverkäufen, Beiträgen, Zuschüssen (für Straßenbau und Kindergärten), der Entn ahm e aus der Rücklage sowie einer Kreditaufnahme von ca. 1,5 Mia DM zusammen. Die Kreditaufnahme in dieser Höhe sei in etwa der Betrag, der in den letzten 10 J ahren am Schuldenberg abgebaut worden sei Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sah jedoch darin keinen Anlaß zur Sorge, jedoch sei ein vorsichtiger Umgang mit weiteren Investitionstätigkeiten notwendig sowie das Ausschöpfen von notwendigen Finanzierungsmitteln; dies sei bisher jedoch gut gelungen. Ziel für die nächsten Jahre sei der weitere Ausbau der Versorgungsfunktion der Stadt Montabaur als Mittelzentrum im Westerwald.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete, daß der Vermögenshaushalt in der diesjährigen Höhe nicht in jedem Jahr erreicht werden könne, wenngleich noch viele Ziele für die nächsten Jahre beabsichtigt seien, so z. B. das Einkaufszentrum in der im B au befindlichen Tiefgarage, die Erweiterung des Altenheimes, die Unterbringung von Bücherei und Archiv sowie die Dorfemeuerung in den Stadtteilen. Aus diesem Grund sei die Aufgabenbegrenzung bzw. -Zurückführung im Verwaltungshaushalt notwendig.
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