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Montabaur

Seite 9

Nr. 12/91

Weiterhin war beantragt worden, die Hundesteuersatzung der­art zu ändern, daß sich die »Zwingersteuer« (Ermäßigung der Hundesteuer, wenn die Hundezucht in Form eines Zwingers er­folgt) nicht auf die Zucht von sogenannten »Kampfhunden« er­streckt. Darunter zählen u. a. folgende Rassen: Bullterrier, Staf- fordshire-Bullterrier, Dog-Argentino, Molosser-Hunde (mit Ausnahme von Bernhardiner und Mops), Mastino.

In ihrem Antrag verwies die SPD auf die Probleme, die die »Hin­terlassenschaften« der Vierbeiner - besonders in Städten - dar­stellen. Unlängst durchgeführte Gerichtsmedizinische Unter­suchungen hätten ergeben, daß jeglicher Hundekot als poten­tielle Infektionsgefahr einzustufen sei, da Hundekot ausnahms­los zahlreiche Krankheitserreger, die in den schlimmsten denk­baren Fällen sogar zu lebensgefährlichen Erkrankungen führen können, enthalten.

Ebenso wurde darauf verwiesen, daß Kampfhundeattacken be­reits zum Alltag zählen. Die SPD vertrat deshalb die Ansicht, daß die Zucht von Hunden, die dem Bild vom treuesten Freund des Menschen besonders kraß widersprechen (sogenannte Kampfhunde), nicht noch steuerlich begünstigt werden sollten. Der Stadtrat beschloß die Anschaffung und Aufstellung von vier Hundekotautomaten für den Innenstadt bereich, die Kotbe­stecke sollen zum Einzelpreis von 0,50 DM abgegeben werden.

Änderung der Satzung der Stadt Montabaur Uber die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des vorstehend genannten Antrages der SPD be­schloß der Stadtrat die Änderung der Hundesteuersatzung in der Form, daß für die genannten Hunderassen die Regelung der »Zwingersteuer« nicht angewandt wird. Ebenso wurde die Ein­führung der Hundesteuermarken in die Hundsteuersatzung auf genommen.

Danach werden von der Verbandsgemeinde Montabaur im Na­men der Stadt Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Ab­meldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke um­herlaufen lassen. Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes angetroffen werden, können durch Beauftragte der Verbandsgemeinde eingefangen werden. Der Halter eines eingefangenen Hundes soll von dem Einfangen des Hundes in Kenntnis gesetzt werden. Meldet sich der Halter des Hundes innerhalb von 14 lägen nicht oder zahlt er die der Ver­bandsgemeinde entstandenen Kosten und die rückständige

Hundesteuer nicht, so können die betroffenen Hunde eingezo­gen und versteigert werden. Ein Überschuß des Versteigerungs­erlöses über die Steuerschuld und die Kosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt. Bleibt die Versteigerung er­folglos, so kann die Stadt über den Hund nach freiem Ermessen verfügen.

Die Verbandsgemeinde kann in Abständen von mindestens ei­nem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. D abei können folgende D aten erhoben werden: N a- me und Anschrift des Hundehalters, Anzahl der gehaltenen Hunde sowie Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 DM geahndet werden.

N ach Vorlage bei der Kreisverwaltun gund der Veröffentlichung wird die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft tre­ten.

Erwerb von Wohnraum - Antrag der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion hatte beantragt, in der Kantstraße 4 Doppel­haushälften zu erwerben, um in Montabaur Wohnraum für so­zial schwächer gestellte Wohnungssuchende anbieten zu kön­nen. Im Haushaltsplan 1991 sollten für den Kauf und evtl. In­standsetzungsarbeiten 560.000 DM bereit gestellt werden. Be­gründet wurde der Antrag u. a. mit der zur Zeit angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und den steigenden Mieten. Von seiten der CDU wurde auf die Verschuldung im Haushalt 1991 hingewiesen, die durch den Erwerb der Doppelhaushälften noch vergrößert werden würde.

Der Stadtrat lehnte den Antrag der SPD bei 16 Nein-Stimmen,

8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ab.

Namensgebung für die Erschließungsstraße im Baugebiet »Al­ter Galgen« zwischen Graf-Zeppelin-Straße und der Firma Ide­al-Betonelementebau

Der Stadtrat faßte einstimmig den Beschluß, der Erschlie­ßungsstraße zwischen der Graf-Zeppelin-Straße und der Firma Ideal Betonelementebau den Namen »Rudolf-Diesel-Straße« zu geben.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1990 bis 1994

Haushaltsrede von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies in seinen Ausführungen darauf hin , daß das Jahr 1991 für die Stadt Montabaur ein be­sonderes Jahr sei: »Montabaur feiert 700 Jahre Stadtrechte«. Die Stadtrechte zögen auch Stadtpflichten mit sich, die wieder­um mit Ausgaben verbunden seien und sich im Haushalt 1991 niederschlagen.

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes belaufe sich auf rd. 17,7 Mio. DM, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerungum 4,7 %. Das Rechnungsergebnis 1990 schließe voraussichtlich mit ei­nem positiveren Ergebnis als bislang erwartet ab. Daher könne die Zuführung zum Vermögenshaushalt um voraussichtlich 1,1 Mio. DM auf 1,5 Mia DM erhöht werden. Dies stelle eine deutli­che Verbesserung gegenüber dem Nachtragshaushalt dar. Dort sei im Vermögenshaushalt eine Entnahmeder Rücklage in Höhe von 2,41 Mio. DM eingeplant worden. Durch die Erhöhung der Zuführungzum Vermögenshaushalt könne eine Rücklage in Hö­he von 800.000 DM zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 1991 bereitgestellt werden,

Besonderheiten des Verwaltungshaltes 1991 seien bei den Aus­gaben zu finden: Die erhöhten Ausgaben für sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben für den Rheinland- Pfalz-Ihg und das Stadtjubiläum 1991 seien jedoch einmalige Ausgaben.

Die besseren Einnahmen in 1990 hätten zu höheren Umlagen für das Jahr 1991 geführt. Sohabe sich die Kreisumlage um 280.000

DM auf 4.074.000 DM erhöht, ebenso die Verbandsgemein­deumlage um 320.000 DM auf 4.617.000 DM, insgesamt also ei­ne Erhöhung der Umlagen um 600.000 DM. Einsparungsmöglichkeiten im Verwaltungshaushalt seien vom Haupt- und Finanzausschuß nicht entdeckt worden. Ziel sei es jedoch, durch sparsame Bewirtschaftung ein ähnliches Ergeb­nis wie in den Vorjahren zu erreichen.

Auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes sei die .Ge­werbesteuer mit 6 Mia DM zu veranschlagen, ebenso der Ge- meindeanteil der Einkommensteuer in Höhe von 5,8 Mia DM (+ 500.000 DM). Dies sei als Ausdruck des allgemeinen Wirt­schaftsaufschwunges zu werten.

Im Verwaltungshaushalt sei eine Pflichtzuführung von 252.700 DM zu verzeichnen, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt belaufe sich auf 133.700 DM. Ziel müsse es sein, eine Zuführung vom Vermögenshaushalt gänzlich zu vermeiden. Spielraum für weitere, nicht zwingend notwendige Ausgaben, seien in 1991 nicht vorhanden.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß das Volu­men des Vermögenshaushaltes mit 8,47 Mia DM außerordent­lich hoch sei. Die Steigerung zum Vorjahr betrage rd. 28 %. Dies sei auf die in 1991 geplanten Maßnahmen, insbesondere im Be­reich der Kindergärten, Stadtsanierung (Tiefgarage, Wallstra­ße), Straßenbau, Grünanlagen und Friedhof zurückzuführen. Es stelle sich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen auch ver­waltungsmäßig zu bewältigen seien. Hier sei insbesondere die hohe Arbeitsbelastungfür das Bauamt der Verbandsgemeinde­verwaltung und der beauftragten Planungs- und Architektur­büros zu nennen. Einige Maßnahmen seien bereits eingeleitet worden, so z. B. die Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße.* Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzte sich aus Er­lösen von Grundstücksverkäufen, Beiträgen, Zuschüssen (für Straßenbau und Kindergärten), der Entn ahm e aus der Rückla­ge sowie einer Kreditaufnahme von ca. 1,5 Mia DM zusammen. Die Kreditaufnahme in dieser Höhe sei in etwa der Betrag, der in den letzten 10 J ahren am Schuldenberg abgebaut worden sei Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sah jedoch darin keinen Anlaß zur Sorge, jedoch sei ein vorsichtiger Umgang mit weiteren Inve­stitionstätigkeiten notwendig sowie das Ausschöpfen von not­wendigen Finanzierungsmitteln; dies sei bisher jedoch gut ge­lungen. Ziel für die nächsten Jahre sei der weitere Ausbau der Versorgungsfunktion der Stadt Montabaur als Mittelzentrum im Westerwald.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete, daß der Vermö­genshaushalt in der diesjährigen Höhe nicht in jedem Jahr er­reicht werden könne, wenngleich noch viele Ziele für die näch­sten Jahre beabsichtigt seien, so z. B. das Einkaufszentrum in der im B au befindlichen Tiefgarage, die Erweiterung des Alten­heimes, die Unterbringung von Bücherei und Archiv sowie die Dorfemeuerung in den Stadtteilen. Aus diesem Grund sei die Aufgabenbegrenzung bzw. -Zurückführung im Verwaltungs­haushalt notwendig.

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