Montabaur
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Nr. 12/91
Die Netzebene 4 (Verkabelung im Gebäude) werde im Auftrag der Firma SÜWEDA von der Firma Weinbrenner, Montabaur, und der Firma Linden, Ruppach-Goldhausen, durchgeführt. Folgende Straßenzüge verfügen bereits über ein Signal: Auf dem Kalk, Peterstorstraße, Gartenstraße, Karl-Walter-Straße, Gelbachstraße, Paehlerstraße, Koblenzer Straße (teilweise), Weckerlingsweg, Wilhelm-Mangels-Straße (bis zur Tiefgarage), Stadtteil Reckenthal.
Fertiggeateilte Straßenzuge ohne Signal: Baugebiet »Wassergraben«, Wölfchesbitzstraße, Von-Orsbeck-Straße, Baugebiet »Sommerwiese«, Eifelstraße, Tteile des Baugebietes »Himmelfeld«.
Nach Beendigung der Frostperiode sollen folgende Straßenzüge verkabelt werden: Kleiner Markt, Sauertalstraße, 'Ibnnerre- straße, Baugebiet »Himmelfeld«, Koblenzer Straße, Jahnstraße, Eifelstraße, Bahnhofstraße bis Eschelbacher Straße. Dabei soll versucht werden, sämtliche Verkabelungsarbeiten im Innenstadtbereich bis zum Rheinland-Pfalz-Tag zu beenden.
Nach dem Rheinland-Pfalz-Thg sind folgende Straßen/Baugebiete für die Verkabelung vorgesehen: Baugebiet »Alberthöhe«, Wölfchesbitzstraße, Horressen, Eigendorf, Eschelbach (nach August), Bladernheim (voraussichtlich 1992), Stadtteil Wirzenborn (Mai/Juni).
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken empfiehlt denjenigen Hauseigentümern, in deren Gebäude die Netzebene 4 noch nicht fertiggestellt ist, sich an die Firma SÜWEDA, An der Ochsenwiese 3, 6600 Mainz, Tbl. 06131/465222, zu wenden.
Raumordnungsverfahren für Schnellbahntrasse Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte die Ratsmitglieder darüber, daß das Land Hessen, Regierungspräsidium Gießen, das Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau der Schnellbahntrasse für den Bereich des Landes Hessen eingeleitet habe. In Rheinland-Pfalz wird dieses Verfahren über die Staatskanzlei und die Bezirksregierung Koblenz durchgeführt. Die entsprechenden Unterlagen würden demnächst der Stadt Montabaur zugeleitet.
Beratung und Beschlußfassung Uber den Wirtschaftsplan fttr den Stadtwald, Forstwirtschaftsjahr 1991 Der dem Stadtrat vorgelegte Wirtschafts- und Fällungsplan 1991 sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 709.530 DM, die sich in erster Linie aus dem Holz verkauf und dem Verkauf von Bucheckern zusammensetzen sowie Gesamtausgaben in Höhe von - 676.130 DM vor. Die Ausgaben sind in erster Linie auf Lohnkosten, Untemehmerlöhne und Forstbetriebskosten zurückzuführen. Der Fällungsplan sieht einen Holzeinschlag von 70 fm Eiche, 720 fm Buche, 810 fm Fichte und 90 fm Kiefer vor.
Der Stadtrat genehmigte den Wirtschafts- und Fällungsplan * 1991 durch einstimmigen Beschluß.
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Beratung und Beschlußfassung Uber die Bezuschussung von Fahrten von Schulklassen und Vereinen in die Partnerstadt Seb- ; nltz.
Der Stadtrat Montabaur beschloß Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Klassenfahrten von Schulen aus partnerschaftlichen Anlässen in die Partnerstadt Sebnitz. Die Zuschüs- i se werden neben den Zuschüssen für Jugendfreizeiten, Jugend- lagem, Jugendfahrten und Studienfahrten zur Förderung der ; Städtepartnerschaft bewilligt.
Schulklassen von in der Stadt Montabaur ansässigen Schulen erhalten einen Zuschuß von 400,00 DM. An Schulklassen von in | den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur ansässi- | v; gen Schulen (mit Ausnahme der Stadt Montabaur) wird ein Zu- | schuß von 200,00 DM gezahlt.
11 Darüber hinaus erhalten zur anteiligen Finänzierungvon Fahrt- | Veranstaltungen aus partnerschaftlichen Anlässen in die Part- 1 1 nerstadt Sebnitz auf Antrag \ a) Vereine und Gruppierungen der Stadt einen Zuschuß von | ;! 1,00 DM pro Entfernungskilometer
b) auswärtige Vereine und Gruppierungen einen Zuschuß von 0,50 DM pro Entfemungskilometer Die Höhe der Zuschüsse wurden die Richtlinien für die Bezuschussung von Fahrten in die Partnerstädte Tbnnerre und
J Brackley zugrundegelegt.
Kulturelle Veranstaltungen - Buseinsatz der Stadt Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion
;J| Die SPD-Fraktion hatte die Bereitstellung von 6.000 DM für i| Buseinsätze bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Monta- JS baur für das Haushaltsjahr 1991 beantragt.
Der Betrag sollte für die ungedeckten Kosten, die bei den Buseinsätzen entstehen, eingesetzt werden.
Begründet wurde der Antragu. a. mit der Bestrebung, den Individualverkehr zu reduzieren und vor allem Bewohnern der Stadtteile den Besuch von Veranstaltungen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Der Antrag der SPD-Fraktion fand jedoch keine Mehrheit. Vielmehr wurde der im Kulturausachuß der Stadt gefaßte Beschluß aufgegriffen, den Bedarf an solchen Fahrten in das Projekt der Verbandsgemeinde zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (»Anruf sammeltaxi«) zu integrieren. Für die regelmäßig im Dezember stattfindenden Kinderveranstaltungen soll weiterhin ein Bus zur Verfügung gestellt werden. Diesem Vorschlag wurde bei einer Enthaltung zugestimmt.
Wasserversorgung im Stadtteil Reckenthal - Antrag der FWG- Fraktion -
Die FWG-Fraktion des Stadtrates hatte beantragt, die Verwal- tungzu beauftragen, daß an drei Stellen im Stadtteil Reckenthal Proben von Wasser leitun gen genommen werden sollen, damit an diesen Untersuchungen auf Durchflußmenge, Rostgehalt usw. erfolgen können.
Fraktionsvorsitzender Schweizer verwies auf den bereits im Ausschuß beratenen Antrag und gab zu bedenken, daß möglicherweise durch Inkrustierung der Wasserleitungsrohre die Durchflußmenge des Wassers derart reduziert werde, daß der Brandschutz im Stadtteil Reckenthal nicht mehr gewährleistet sei.
Von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wurde darauf verwiesen, daß sowohl die Wasserversorgung als auch der Brandschutz in den Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde falle und aus diesem Grund eine Beauftragung durch den Stadtrat nicht erfolgen könne.
Im allseitigen Einvernehmen einigte man sich darauf, daß die Verbandsgemeinde gebeten werde, im Stadtteil Reckenthal eine Feuerwehrübung durchzuführen, bei der festgestellt werden soll, ob die Durchflußmenge der Wasserleitungsrohre für den Brandschutz ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, soll schnellstmöglich für die Wiederherstellung des Brandschutzes Sorge getragen werden. Bei der Übung soll jeweils ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen anwesend sein. Es wurde darum gebeten, daß über das Ergebnis der Übung und die ggf. zu ergreifenden Maßnahmen in der nächsten Sitzungvon einem Vertreter der Verbandsgemeindewerke berichtet wird.
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für Hnc Baugebiet »Christches Weiher«
Der Stadtrat beschloß gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindungmit der jeweils gültigen Landesverordnungüber die Umweltausschüsse die Einleitung der Umlegung für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Christches Weiher«, in das auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung »An dem Lind- chen« einbezogen wurden.
Das Umlegungsgebiet wurde wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Straßen »Grubenfeld« und die südlich erschlossenen Grundstücke des Bebauungsplanes »Lindchen«; im Osten durch die Weserstraße; im Süden durch die Grabenflurstücke 2309 und 2294/1 und im Westen durch die Landesstraße 312.
Eine Bestandskarte, in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 30. August 1990 das B au- landumlegungsverfahnen nach § 46 BauGB angeordnet. Die nun beschlossene Einleitung des Umlegungsverfahrens nach § 47 BauGB war als nächste Verfahrensstufe notwendig.
Vertrag Uber die Benutzung des Pfarrheimea In Horressen durch örtliche Vereine
In einer Januarsitzung hatte sich bereits der Haupt- und Finanzausschuß mit dem Entwurf des Gestattungsvertrages zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. J nhannaa der Täufer Horressen und der Stadt Montabaur befaßt. Nachdem zwischenzeitlich die vom Ausschuß gewünschten Änderungen durchgeführt wurden, wurde der Gestattungsvertrag nun vom Stadtrat beschlossen.
Der Vertrag regelt die Benutzung des renovierten Pfarrheimes in Horressen durch örtliche Vereine und Gruppen aus Montabaur, u. a. für Familienfeiern und Jubiläen. Die Stadt Montabaurhatte sich mit 200.000DM an den Kosten der in 1990 durchgeführten Renovierung des Pfarrheimes beteiligt.
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