Montabaur
Seite 6
Nr. 12/91
ta Hst *
im Hallenbad
der Verbandsgemeinde Montabaur
Für die Zeit der Osterferien vom 15. März • 6. April 1991 ändert «u»h der derzeit gültige Badezeitplan für den Familienbadebe- trieb wie folgt:
Montag . 14.00-19.00 Uhr ...... Familienbad
Dienstag . 9.00-21.00 Uhr - Familienbad
Mittwoch . 9.00-19.30 Uhr ...... Familienbad
Warmbadetag. 19.30-21.00 Uhr ...— Frauenbad
Donnerstag . 9.00-21.00Uhr ...... Familienbad
Warmbadetag.
Freitag .... kein Familienbad, nur Bundeswehr und Vereine
Samstag . 8.00-16.30 Uhr . Familienbad
Sonntag . 8.00-12.30 Uhr .. Familienbad
An den Osterfeiertagen
Karfreitag, 29. März 1991 Ostersonntag 31. März 1991 und Ostermontag; 1. April 1991
ist das Hallenbad gern. § 4 Abs. I der Satzung über die Benutzung des Hallen-und Freibades Montabaur ganztägig geschlossen.
Der Schwimmunterricht fällt in der Ferienzeit aus.
mm Erwachsenenbildung”
Ausstellung der Kunsthalle Tübingen: Meisterwerke des Expressionismus
Für die Tbgesfahrt zur Kunsthalle Tübingen, wo Meisterwerke des Expressionismus, d.h. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Druckgrafik aus dem Brüggemuseum Berlin gezeigt werden, am Sonntag, 14. April 1991, sind noch einige wenige Plätze frei.
Eine Führung ist für den späten Vormittag vorgesehen. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung (Besuch von Schloß, Hölderlinturm, etc.) oder auch wenn Sie möchten, kann eine Besichtigung der antiken Sammlung der Tübinger Universität organisiert werden.
Abfahrt: 07.00 Uhr, Fröschpfort, Omnibus Schneider Rückkehr: ca. 22.00 Uhr.
Kosten für Fahrt, Eintritt und Führung: 45,00 DM (bei mindestens 30 Tfeilnehmer)
Anmeldung und nähere Information: VHS-Geschäftsstelle, Tbl. 02602/126.105, Frau Probst.
“MONTABAUR”
Satzung der Stadt Montabaur
Uber die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz nach § 45 Abs. 4 LBauO vom 19. März 1991
Der Stadtrat von Montabaur hat auf grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) und des § 45 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 28.11.1986 (GVB1. S. 307, ber. GVB1.1987 S. 48) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Höhe des Geldbetrages
Unter Zugrundelegung eines voin-Hundert-Satzes von 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 6.200,00 DM (in Worten: Sechstausendzweihundert Deutsche Mark) festgesetzt.
Diese Fest Setzung gilt für die bereit s geschaffenen und noch einzurichtenden ebenerdigen Parkeinrichtungen der Stadt.
§2
Geltvingsbereich
Diese Satzung gilt für das Gebiet der Stadt Montabaur mit Ausnahme der Stadtteile.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Sept. 1987 außer Kraft.
Montabaur, 19. März 1991 Siegel (Dr. Possel-Dölken)
Bürgermeister
Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Montabaur, den 11. März 1991 Im Auftrag
Wengenroth
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ort sgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Kiosk der Freizeitanlage Quendelberg Montabaur, wieder geöffnet
Wir geben zur Kenntnis, daß der Kiosk in der Freizeitanlage ab 02. April 1991 wieder täglichnachmittags ab 14.00 Uhr geöffnet ist.
Frau Klein aus Nomborn wird, wie im vergangenen Jahr, alle Besuche gerne mit diversen Getränken und Süßigkeiten versorgen. Frau Klein ist aber auch gleichzeitig Aufsichtsperson und ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Hundebesitzer, aus Rücksichtnahme gegenüber unseren Kindern ihre Hunde nicht in der Freizeitanlage auszuführen.
Notizen aus der Stadtratssitzung des Stadtrates Montabaur
vom 21. Februar 1991
Verkauf von Tbileigentum im Bereich der Tiefgarage II, Ecke Wilhelm-Mangels-Straße/Wallstraße
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf von insgesamt 12 Banblöcken im Bereich der Tiefgarage II zu. Je Baublock wird jeweils ein Stellplatz in der im Bau befindlichen Tiefgarage mitverkauft. Die Erwerber gehen eine Bauverpflichtung inne rhalb von zwei Jahren nach Erwerb ein.
Täusch von Tteileigentum im Bereich der Tiefgarage II, Ecke Steinweg/Wilhelm-Mangels-Straße/Wallstraße gegen Flächen im Bereich der Trasse Wilhelm-Mangels-Straße (neu)
Der Stadtrat beschloß den Tausch von einem Baublock, der im Bereich der Tiefgarage II im Gegenzug zu einer Grundstücksfläche, die bei der neuen Straßenführung der Wilhelm-Mangels-Straße benötigt wird.
Bericht des Bürgermeisters Breitbandverkabelung in der Stadt Montabaur Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über den Stand der Verkabelungsarbeiten im Stadtbereich Montabaur durch die Firma SÜWEDA. Die Verkabelungsarbeiten im Bereich der Bahnhofstraße seien zunächst durch das Weihnachtsgeschäft, imneuen Jahr durch das anhaltende Frostwetter verzögert worden. Die Arbeiten werden umgehend nach Beendigung der Frostperiode wieder aufgenommen.
Die Verkabelung von Montabaur erfolgt über die Hollerer Straße in die Peterstorstraße. Von dort aus sind weitere Verbindungs- leitvmgen bereits verlegt. Es handelt sich dabei um Straßenzüge, die bereits über ein Kabel mit Signal verfügen, bei denen jedoch teilweise die Ebene 4, d. h. die Verkabelung innerhalb der Gebäude zum Tfeil noch fehlt.

