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Montabaur

Seite 6

Nr. 12/91

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im Hallenbad

der Verbandsgemeinde Montabaur

Für die Zeit der Osterferien vom 15. März 6. April 1991 ändert «u»h der derzeit gültige Badezeitplan für den Familienbadebe- trieb wie folgt:

Montag . 14.00-19.00 Uhr ...... Familienbad

Dienstag . 9.00-21.00 Uhr - Familienbad

Mittwoch . 9.00-19.30 Uhr ...... Familienbad

Warmbadetag. 19.30-21.00 Uhr ... Frauenbad

Donnerstag . 9.00-21.00Uhr ...... Familienbad

Warmbadetag.

Freitag .... kein Familienbad, nur Bundeswehr und Vereine

Samstag . 8.00-16.30 Uhr . Familienbad

Sonntag . 8.00-12.30 Uhr .. Familienbad

An den Osterfeiertagen

Karfreitag, 29. März 1991 Ostersonntag 31. März 1991 und Ostermontag; 1. April 1991

ist das Hallenbad gern. § 4 Abs. I der Satzung über die Benut­zung des Hallen-und Freibades Montabaur ganztägig geschlossen.

Der Schwimmunterricht fällt in der Ferienzeit aus.

mm Erwachsenenbildung

Ausstellung der Kunsthalle Tübingen: Meisterwerke des Expressionismus

Für die Tbgesfahrt zur Kunsthalle Tübingen, wo Meisterwerke des Expressionismus, d.h. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Druckgrafik aus dem Brüggemuseum Berlin gezeigt wer­den, am Sonntag, 14. April 1991, sind noch einige wenige Plätze frei.

Eine Führung ist für den späten Vormittag vorgesehen. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung (Besuch von Schloß, Hölderlinturm, etc.) oder auch wenn Sie möchten, kann eine Be­sichtigung der antiken Sammlung der Tübinger Universität or­ganisiert werden.

Abfahrt: 07.00 Uhr, Fröschpfort, Omnibus Schneider Rückkehr: ca. 22.00 Uhr.

Kosten für Fahrt, Eintritt und Führung: 45,00 DM (bei minde­stens 30 Tfeilnehmer)

Anmeldung und nähere Information: VHS-Geschäftsstelle, Tbl. 02602/126.105, Frau Probst.

MONTABAUR

Satzung der Stadt Montabaur

Uber die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz nach § 45 Abs. 4 LBauO vom 19. März 1991

Der Stadtrat von Montabaur hat auf grund des § 24 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) und des § 45 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 28.11.1986 (GVB1. S. 307, ber. GVB1.1987 S. 48) folgende Satzung beschlossen, die hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Höhe des Geldbetrages

Unter Zugrundelegung eines voin-Hundert-Satzes von 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Ko­sten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 6.200,00 DM (in Worten: Sechstausendzweihundert Deutsche Mark) festgesetzt.

Diese Fest Setzung gilt für die bereit s geschaffenen und noch ein­zurichtenden ebenerdigen Parkeinrichtungen der Stadt.

§2

Geltvingsbereich

Diese Satzung gilt für das Gebiet der Stadt Montabaur mit Aus­nahme der Stadtteile.

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Sept. 1987 außer Kraft.

Montabaur, 19. März 1991 Siegel (Dr. Possel-Dölken)

Bürgermeister

Genehmigt:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Montabaur, den 11. März 1991 Im Auftrag

Wengenroth

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ort sgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Kiosk der Freizeitanlage Quendelberg Montabaur, wieder geöffnet

Wir geben zur Kenntnis, daß der Kiosk in der Freizeitanlage ab 02. April 1991 wieder täglichnachmittags ab 14.00 Uhr geöffnet ist.

Frau Klein aus Nomborn wird, wie im vergangenen Jahr, alle Be­suche gerne mit diversen Getränken und Süßigkeiten versorgen. Frau Klein ist aber auch gleichzeitig Aufsichtsperson und ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Hundebesit­zer, aus Rücksichtnahme gegenüber unseren Kindern ihre Hun­de nicht in der Freizeitanlage auszuführen.

Notizen aus der Stadtratssitzung des Stadtrates Montabaur

vom 21. Februar 1991

Verkauf von Tbileigentum im Bereich der Tiefgarage II, Ecke Wilhelm-Mangels-Straße/Wallstraße

Der Stadtrat stimmte dem Verkauf von insgesamt 12 Ban­blöcken im Bereich der Tiefgarage II zu. Je Baublock wird je­weils ein Stellplatz in der im Bau befindlichen Tiefgarage mit­verkauft. Die Erwerber gehen eine Bauverpflichtung inne rhalb von zwei Jahren nach Erwerb ein.

Täusch von Tteileigentum im Bereich der Tiefgarage II, Ecke Steinweg/Wilhelm-Mangels-Straße/Wallstraße gegen Flächen im Bereich der Trasse Wilhelm-Mangels-Straße (neu)

Der Stadtrat beschloß den Tausch von einem Baublock, der im Bereich der Tiefgarage II im Gegenzug zu einer Grundstücks­fläche, die bei der neuen Straßenführung der Wilhelm-Man­gels-Straße benötigt wird.

Bericht des Bürgermeisters Breitbandverkabelung in der Stadt Montabaur Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über den Stand der Verkabelungsarbeiten im Stadtbereich Montabaur durch die Firma SÜWEDA. Die Verkabelungsarbeiten im Bereich der Bahnhofstraße seien zunächst durch das Weihnachtsgeschäft, imneuen Jahr durch das anhaltende Frostwetter verzögert wor­den. Die Arbeiten werden umgehend nach Beendigung der Frostperiode wieder aufgenommen.

Die Verkabelung von Montabaur erfolgt über die Hollerer Stra­ße in die Peterstorstraße. Von dort aus sind weitere Verbindungs- leitvmgen bereits verlegt. Es handelt sich dabei um Straßenzü­ge, die bereits über ein Kabel mit Signal verfügen, bei denen je­doch teilweise die Ebene 4, d. h. die Verkabelung innerhalb der Gebäude zum Tfeil noch fehlt.