Montabaur
Seite 18
Nr. ,10/91 /
Umlagen
1990
1991
40,
46 v.H.
Gewerbesteueruml age
260,—
DM
270,—
DM
+
10,-
- DM
Kreisumlage
108.100,—
DM
108.000,—
DM
./.
100,-
- DM
Verbandsgemeindeumlage
122.500,—
DM
122.300,—
DM
./.
200,-
- DM
230.860,-
DM
230.570,—
DM
290,-
- DM
Bei einem unveränderten Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Neuberechnung dieser Umlage. Der Rückgang bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht ausschließlich auf einer verminderten Umlagegrundlage:
1990 1991
360.240,— DM 359.559,— DM ./. 681,— DM
Die Umlagesätze der Erhebungskörperschaften (Kreis 30 v.H., VG 34 v.H.) bleiben unverändert.
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt Prozentanteil-1991
1990 1991
17.000,— DM 106.000,— DM 18,61 v.H. -
(+ 89.000,- DM)
i
Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt hat sich gegenüber dem Vorjahr bedeutend erhöht. Die verbesserte Einnahmensi- f tuation im Steuerbereich und zuvor bereits erläuterte Ausgabenverringerungen gegenüber 1990 haben diesen hohen Zuführungsbetrag entstehen lassen.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Heilberscheid errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Grenzrege- .. lungskosten (3.000 DM) mit Ü 106.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 21.6.1990 beschlossene Investitionsprogramm ist Grundlage für die Aufstellung des Vermögens- ■" haushaltes. Um alle Vorhaben realisieren bzw. Ausgaben tätigen zu können, sind 683.000 DM bereitgestellt. |
1. Baumchirurgische Maßnahmen . 9.000 DM 1
2. Ausgleichszahlungen im Grenzregelungsverfahren. 600 DM :
3. Zuweisungen für Dorferneuerungsvorhaben. 3.000 DM '
4. Bau des Dorfgemeinschaftshauses - Bauausgaben, Außenanlagen, Einrichtung-. 669.774 DM /
6. allgemeiner Grunderwerb. 600 DM :
6. Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag •. 226 DM ;
Die Finanzierung dieses Ausgabenkomplexes erfolgt durch die nachfolgend benannten Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes für baumchirurgische Maßnahmen. 7.200 DM
2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Grenzregelungsverfahren. 2.000 DM
3. Erschließungsbeiträge.. 7.000 DM
4. Zuweisung des Landes zum Bau des Dorfgemeinschftshauses. 130.000 DM
5. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken . 29.000 DM
6. Investitionsschlüsselzuweisungen. 3.000 DM -
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt . . 106.000 DM ( ,
8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. 64.800 DM Z
9. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt. 244.000 DM
Ausblick 1992 -1994
Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, der Erwerb von Straßenparzellen sowie der Ausau von Ortsstraßen bilden die Inve- \ stitionsschwerpunkte der kommenden J ahre. Die Finanzplanung erlaubt eine Finanzierung aller Vorhaben ohne Neu Verschuldung, j' : Voraussichtlich können sogar Sondertilgungen auf die 1991 zu erwartende Neu Verschuldung geleistet werden. f
y.
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« im Bereich der Erlenstraße geschlossen k
Der Gemeinerat faßte bereits in seiner Sitzung am 11. Oktober 1990 den Beschluß, den Bebauungsplan »Ortslage« im Bereich der Erlenstraße in der Weise zu ändern, daß der zwischen Kirchstraße und Erlenstraße ausgewiesene Fußweg südlich des Grundstückes ' Kirchstraße 13 aufgehoben wird. Stattdessen soll zwischen der Erlenstraße und dem WegNr. 79 im Bereich der Flurstücke Nr. 68 / und 61 ein Fußwegin einer Breite von 1,60 m ausgewiesen werden. Die bisherige Fußwegfläche wird in eine private Grünfläche um ge- / wandelt.
Die Aufhebung des Weges zwischen den Grundstücken Kirchstraße 11 und 13 bietet sich insbesondere deswegen an, weil südlich des Grundstückes 11 ebenfalls noch ein Fußweg vorhanden ist, der auch - nach dem die Eigentumsverhältnisse abgeklärt sind - an die Erlenstraße angebunden werden kann.
Nach Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist die Widmung des bisherigen Fußweges aufzuheben.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde einschließlich der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (vom 03.12.1990 r bis 03.01.1991) durchgeführt; die aufgrund dieser Auslegung vorgebrachte Anregung des Fernmeldeamtes Gießen wurde vom Ge- x; meinderat insoweit berücksichtigt, als für die vorhandene Leitungstrasse ein Leitungsrecht gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 21 BauGB zu- ? gunsten der Deutschen Bundespost eingetragen wird. !;
Als nächste Verfahrensstufe wurde die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß § 10 BauGB, 24 Gemeindeordnung beschlos- % sen.
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Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Der Gemeinderat sprach sich gegen eine Ibilnahme der Gemeinde Heilberscheid am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schö- ner werden« aus.

