'Montabaur
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Nr. 10/91
Nentershausen
DRK, Ortsverein Nentershausen e.V. Altkleidersammlung
Dienächste Altkleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes findet am Samstag, dem 23. März 1991, ab 8.00 Uhr statt.
Schi-Club Nentershausen
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 22. März 1991, 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt. Es stehen Wahlen an. Wir bitten daher um zahlreiches Erscheinen.
Frauengemeinschaft Nentershausen Am Donnerstag, 14. März 1991 lädt die Frauengemeinschaft alle Frauen zu einem Informationsabend ins Jugendheim ein.
Ttermine Eisbachtaler Mannschaften Donnerstag, 7. März, 19.00 Uhr
B-Jgd JSG Adenau - Eisbachtaler SF (Viertelfinale Rheinlandpokal)
Samstag, 9. März, 15.30 Uhr
SV Edenkoben - Eisbachtaler SF (Amateur-Oberliga Südwest) in Edenkoben
15.30 Uhr C-Jgd Eibachtaler SF - FV Engers in Nombom, bei schlechter Witterung in Nentershausen 15.30 Uhr B-Jgd JSG Altenkirchen - Eisbachtaler SF, Spitzenspiel der Gruppenliga Ost in Altenkirchen Sonntag, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr
A-Jgd Eintracht Ttier - Eisbachtaler SF (Verbandsliga, Hartplatz Moselstadion/Ttier)
15.00 Uhr Eisbachtaler SF II - VfL Niederbieber Landesliga Nord in Nentershausen.
Dienstag, 12. März, 19.00 Uhr
B-Jgd Eisbachtaler SF - Rheinlandauswahl 1.8.75, ein reizvoller Kräftevergleich in Nentershausen Mittwoch, 13. März, 20.00 Uhr
JSG Ehrbachtal - A-Jgd Eisbachtaler SF, Nachholspiel der A- Jgd. Verbandsliga in Ney.
TTC Nentershausen
Spiele des TTC Nentershausen am 9. März 1991
1. Kreisklasse Herren
Herren 1 gegen Wirges 4,19.00 Uhr
3. Kreisklasse Herren
Herren 3 gegen Niederelbert, 19.00 Uhr
Schüler 2 gegen Steinefrenz, 16.00 Uhr
Schüler
Schüler 1 gegen Hornister/Seenplatte, 15.00 Uhr SchUler-N achwuchs
Schüler Nachwuchs gegen Boden, 15.00 Uhr Schülerinnen
Schülerinnen gegen Müschenbach, 16.00 Uhr.
Der TTC Nentershausen heißt tischtennisinteressierte Zuschauer immer herzlich willkommen.
_ Niedererbach _
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1991 vom 4.3.1991.
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 851.000,-- DM
in der Ausgabe auf .V. 851.000,-- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. . 1 '. 925.000,-- DM
in der Ausgabe auf.,. 925.000,-- DM
festgesetzt.
§2 .
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,-- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 683.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 24,00 DM
für den zweiten Hund. 36,00 DM
für jeden weiteren Hund. 48,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von . 97.000 DM
6430 Montabaur, 26. Febr. 1991
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niedererbach, 4. März 1991
Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates(§ 34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich un ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedererbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-l)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21. Febr. 1991
Auf der Tagesordnung dieser Dringlichkeitssitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über die Planvorlage zum Umbau des Schulgebäudes in einen Kindergarten sowie einer evtl. Auftragsvegabe.
Der Ortsgemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 16.2.1991 von den Plänen für den Um- und Anbau des Kindergartens zustimmend Kenntnis genommen; es wurde jedoch kein Beschluß efaßt.
In der Sitzung am 21. Febr. 1991 beschloß der Gemeinderat mehrheitlich den vorliegenden Plan zum Umbau der Schule in einen Kindergarten zuzustimmen und beauftragte ein Architekturbüro mit den weiteren Arbeiten.
EINLADUNG
an alle kleinen und großen Kindertheater-Freunde I RUDIS KRÜMELTHEATER SPIELT
DIE REISE ZUM FEUERDRACHEN am Donnerstag, dem 21. März um 14.00 Uhr in Niedererbach Eintritt; 3,00 DM.
Ein tolles Osterferienprogramm!
Auf zur Kindertheatervorstellung!
Ein Kinder-Mitmach-Stück für alle Menschen ab 5 Jahren und
dem DRACHEN, der wirklich FEUER SPEIT,.schon seit
langem möchte sich »Wupsi aus der Wundertüte« auf die Reise zum Feuerdrachen begeben.
Aber: Auf solch eine Reise kann nur der gehen, der auch Freunde hat und Wupsi ist doch ganz allein. Doch eines Thges trifft sie »Safir«, den Drachenfreund.

