Wochenblatt VG Montabaur
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(2) Die Übertragung der Beschlußfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuß erfolgt durch Beschluß des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit ihm die Beschlußfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen in der Hauptsatzung bleiben unberührt.
§4
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Dem Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen übertragen:
1. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung.
2. Gewährung von Zuwendungen im 'Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßabe allgemeiner Grundsätze und den Richtlinien des Ortsgemeinderates.
3. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 Abs. 2, 19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33 und 34 BauGB, wenn durch das Vorhaben bzw. die Teilung des Grundstückes die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung nicht berührt werden.
4. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte.
5. Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO.
6. Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Haushaltssatzung.
§5
Ortsbeigeordnete
Die Ortsgemeinde hat zwei Ortsbeigeordnete.
§6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des Ortsgemeinderates für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates und den Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung einer Ratssitzung dienen, eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,00 DM/7,50 Euro.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.
(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfaßt bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.
Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegoltenen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht übersteigen.
§7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Stellvertreter von Ausschüssen
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,00 DM / 7,50 Euro je Sitzung.
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend. §8
Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.'
§9
Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts- bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt,
Nr. 36/
wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des v bandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürqermei vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitqlied h V erbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme! Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der V bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 Gemn Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt wenn Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigunq npJJ Absatz 1 gewährt wird. a n
(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lol
Steuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lo Steuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer i pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf di Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 0
§10
Inkrafttreten
(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 1, j an i 2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öff^ liehen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.09.1994 außer Kraft
56412 Stahlhofen, 24.08.1999 (S) Diel, Ortsbürgermeisl
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gen] in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geänd durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf] gendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder FormvorschriJ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomrf sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gi zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geil migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der SatzJ verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bl standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form! schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Koni Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sa Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kl auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzf geltend machen.
56412 Stahlhofen, 24.08.1999, (S) Diel, Ortsbürgermeis]
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, 12.09.1999, hat die 1. Mannschaft spielfrei. Am I 15.09.1999, hat die 1. Mannschaft ein Heimspiel gegen Union 74 Sessenb| Spielbeginn: 19.00 Uhr in Stahlhofen.
Die 2. Mannschaft spielt am Samstag, 11.09.1999, in Stahlhofen gege SG Horressen II.
Spielbeginn: 15.30 Uhr in Stahlhofen.
Hoffest
FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Samstag, 11.09.1999, und Sonntag, 12.09.1999, veranstaltet zusammen mit dem MGV erstmals ein Hoffest rund um den Linden! in Stahlhofen.
Programmablauf:
Samstag, 11.09.1999: ab 18.00 Uhr Dämmerschoppen mit Musikausdei HIFI-Anlage des Lindensaals Sonntag, 12.09.1999: 9.15 Uhr Gottesdienst mit anschließendem Fj schoppen, der gegen 11.00 Uhr von der Chorgemeinschaft Daubff Stahlhofen offiziell mit einigen lustigen Liedern “eingeläutet” wird, ca. 1| Uhr Auftritt einer Tanzgruppe, ab ca. 12.00 Uhr Mittagessen mit anscj ßender Fortführung des Programms durch weitere Auftritte von T| gruppen, danach wollen wir den Tag gemütlich ausklingen lassen. N| mittags Kaffee und Kuchen.
Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt.
TM Stahlhofen
Am Mittwoch, 15.09.1999, spielen wir auswärts um 19.00 Uhrgegep TM Heilberscheid. Wirtreffen uns um 18.30 Uhr in der Gaststätte “WeJ wälder Hof.
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unterhausen ,,
mittwochs.von 18.00 bis 190v
im Backes

