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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.l

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999

Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungs­gesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der. Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Nentershausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra­ges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Schaaf, Erster Beigeordneter

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 19.08.1999

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratmitglieder

Dem anwesenden Andreas Heidrich wurde von Ortsbürgermeister Hans- Jürgen Greiser ein Geschenk überreicht. Helmut Perne, Wolfram Rubel, Bernd Reifenscheidt, Walter Heinz und Michael Dietz waren nicht anwe­send, erhalten jedoch ebenfalls ein Geschenk.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Verpflichtung der Ratsmitglieder erfolgte per Handschlag durch Orts­bürgermeister Hans-Jürgen Greiser.

Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen

Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Greiser bestellte Roger Perne zum Schriftführer. Zum Stellvertreter wurde Werner Reusch bestellt.

Der Ortsgemeinderat wählte Alois Reusch und Helmut Ortseifen als Unter­zeichner der Sitzungsniederschriften. Zur Stellvertreterin von Alois Reusch wurde Helga Schwarz und zum Stellvertreter von Helmut Ortseifen wur­de Manfred Bongard gewählt.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Unter Aushändigung der Ernennungsurkunde wurde Hans-Jürgen Grei­ser vom I. Beigeordneten Kurt Rörig zum Ortsbürgermeister ernannt.

Neufassung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nen­tershausen in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Ände­rungen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochen­blattes öffentlich bekanntgemacht.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidi­gung und Einführung in das Amt

Der Ortsgemeinderat wählte Josef Wagner zum i. Beigeordneten. Orts­bürgermeister Greiser überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Vereidi­gung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte.

Sodann wählte der Ortsgemeinderat Frau Theresia Noll zur II. Beigeord­neten und Werner Rörig zum III. Beigeordneten. Ortsbürgermeister Grei­ser überreichte auch ihnen die Ernennungsurkunden. Er vereidigte sie und führte sie in ihr neues Amt ein.

Bildung der Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat wählte einstimmig folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse:

Rechnungsprüfungsausschuß:

lfd. Nr./Mitglied Stellvertreter/in)

1. Alois Reusch Jürgen Heibel

2. Helga Schwarz Alfred Diefenbach

3. Werner Reusch Reinhold Holzenthal

4. Kurt Rörig Thomas Weidenfeiler

5. Manfred Bongard Helmut Ortseifen

Haupt- und Finanzausschuß: lfd. Nr./Mitglied

1. Hans-Werner Reifenscheidt

2. Roger Perne

3. Reinhold Holzenthal

4. Kurt Rörig

5. Helmut Ortseifen Bauausschuß: lfd. Nr./Mitglied

1. Markus Bersch

2. Michael Schneider

3. Thomas Weidenfeiler

4. Wolfram Rubel

5. Bernhard Lenz Umlegungsausschuß: lfd. Nr./Mitglied

1. VermDir Rudolf Reichling (als Vorsitzender)

2. Karl-Erich Opper (juristisches Mitglied)

3. Reinhold Holzenthal (Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken)

4. Alfred Diefenbach

5. Helmut Ortseifen

Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiodl bis 2004 wurde vom Ortsgemeinderat in der in der Sitzung vorlieql Form mit geringfügigen Änderungen beschlossen.

Möhnenclub Klatschmohn e.V.

Mitgliederversammlung

Am 16.09. treffen wir uns um 20.00 Uhr in der Gaststätte Ohlyszg gliederversammlung.

Unsere Programmpunkte sind:

Programm 2000 (50jähriges Jubiläum); Möhnenkleid

Tagesausflug

Wie Ihr wißt, fahren wir am 18.09. in das MusicalDie Schöne uij BiesF nach Stuttgart. Abfahrt ist um 6.30 Uhr am Marktplatz. Wichtig: Bitte vergeßt nicht für die ermäßigten Karten einen Aul Schülerausweis oder Schwerbehindertenausweis mitzubringen.

, Stellvertret]

Roger w]

Thomas Weidel Achim L Manfred Bol

Stellvertret]

Walter f Jürgen) Werner r| Michael] Kurts]

Stellvertreft

VermDir Häusl

VermR z.A. Dr. Hückefl Achim SchW

Hans-Werner Reifens!

Manfred

Winfried]

Niedererbachi

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niedererbach

montags.von 19.00 bis 21 .C

dionnerstags.von 18.00 bis 20.0 j

Telefon: 06485/224

Öffentliche Bekanntmachung über die Festset; der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 19]

Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuern vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfüll gesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14 . 12 . 1976 - Bf

S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niedererbacfl derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbsi] gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Fj land-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1999 die6 Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer^ die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie dif stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Ab® werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, weij

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

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