Wochenblatt VG Montabaur
Nr
40
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 11.09.1999, um 16.00 Uhr haben wir ein Heimspiel gegen unsere Sportfreunde aus Unnau. Platzaufbau usw. Fasel, Klein.
Am Dienstag, 14.09.1999, um 19.00 Uhr spielen wir bei unseren Sportkameraden in, Girod.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid
montags von.18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Stadt Montabaur in der derzeit geltenden Fassung
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i.V. Schaaf, Erster Beigeordneter
Jugendraum Heilberscheid
Am Montag, 13.09.1999 ist im Jugendraum Heilberscheid eine Mitgliederversammlung. Es soll über Aktivitäten, die in diesem Jahr noch unternommen werden sollen, gesprochen werden. Beginn ist 19.30 Uhr im Jugendraum. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Aktivenausflug
Unser diesjähriger Aktivenausflug findet am Samstag, 18.09.19997^tatt. Wir treffen uns um 10.30 Uhr am Gerätehaus und fahren mit dem Bus nach Rüdesheim/Rhein. Dort besichtigen wir die Asbach-Uralt-Wein- brennerei. Um 16.20 Uhr geht's weiter mit der KD nach Bacharach zum gemeinsamen Abendessen im Restaurant “Wolfshöhe”. Gegen 19.00 Uhr werden wir bei “Rhein in Flammen” in St. Goar unseren gemeinsamen Abschluß verbringen.
Wer sich hierzu noch nicht angemeldet hat, möge dies bis spätestens Samstag, 11.09.1999, erledigen. Die Liste liegt im Gerätehaus zur Essensbestellung bereit.
Thekenmannschaft Heilberscheid
Am Mittwoch, 15.09.1999, bestreiten wir ein kurzfristig vereinbartes Freundschaftsspiel gegen die TM Stahlhofen.
Anstoß hierzu ist um 19.00 Uhr auf dem Berschder Sportplatz.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nentershausen
mittwochs von.17.00 bis 19ri
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt nehmen. ‘
Telefon und Fax:
. 0648
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen finl Donnerstag, 16.09.1999, um 18.30 Uhr im Foyer der Freiherr-wm Halle statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Verabschiedung von Ratsmitgliedern
2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ratii 22.04.1999 (öffentlicher Teil)
4. Betriebsergebnis Forst 1998
5. Wirtschaftsplan 2000 Forst
6. Anordnung der Umlegungsverfahren
a) Hasenacker
b) L 317/318
7. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgei) Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde
8. Straßennutzungsplan
9. Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von über- und außerplaj gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1998
10. Sockelsanierung am Sportlerheim in Nentershausen
II. Zuschußantrag
12. Haushaltsplan 2000 und Investitionsprogramm 1900-2003;/ lung einer Investitionsliste
13. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKGl trag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommij onslinien durch die Telekom
14. Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stell]
15. Verschiedenes
16. Einwohnerfragestunde
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rate] 22.04.1999 (nichtöffentlicher Teil)
2. Finanzangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Nentershausen, 07.09.1999
Ortsbürgem
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nentershaus^ vom 02.09.1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeotj (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführuj Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der LandesverordnunJ die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVj folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemach] §1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgj
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der A| “http:www.Montabaur.de”. I
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Text] Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegj
einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jederj
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. Inj Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit dg legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch« liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. DiJ legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Bestehtanj freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die« gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen t« genommen werden kann. <
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung *
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gei] Absatz 2 entsprechend. r
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 Qel jL Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweicn | Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sic j|

