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Wochenblatt VG Montabaur

Nr

40

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, 11.09.1999, um 16.00 Uhr haben wir ein Heimspiel gegen unsere Sportfreunde aus Unnau. Platzaufbau usw. Fasel, Klein.

Am Dienstag, 14.09.1999, um 19.00 Uhr spielen wir bei unseren Sport­kameraden in, Girod.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid

montags von.18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06485/4455

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Stadt Montabaur in der derzeit geltenden Fassung

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

i.V. Schaaf, Erster Beigeordneter

Jugendraum Heilberscheid

Am Montag, 13.09.1999 ist im Jugendraum Heilberscheid eine Mitglie­derversammlung. Es soll über Aktivitäten, die in diesem Jahr noch unter­nommen werden sollen, gesprochen werden. Beginn ist 19.30 Uhr im Jugendraum. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Aktivenausflug

Unser diesjähriger Aktivenausflug findet am Samstag, 18.09.19997^tatt. Wir treffen uns um 10.30 Uhr am Gerätehaus und fahren mit dem Bus nach Rüdesheim/Rhein. Dort besichtigen wir die Asbach-Uralt-Wein- brennerei. Um 16.20 Uhr geht's weiter mit der KD nach Bacharach zum gemeinsamen Abendessen im RestaurantWolfshöhe. Gegen 19.00 Uhr werden wir beiRhein in Flammen in St. Goar unseren gemeinsamen Abschluß verbringen.

Wer sich hierzu noch nicht angemeldet hat, möge dies bis spätestens Samstag, 11.09.1999, erledigen. Die Liste liegt im Gerätehaus zur Essens­bestellung bereit.

Thekenmannschaft Heilberscheid

Am Mittwoch, 15.09.1999, bestreiten wir ein kurzfristig vereinbartes Freundschaftsspiel gegen die TM Stahlhofen.

Anstoß hierzu ist um 19.00 Uhr auf dem Berschder Sportplatz.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nentershausen

mittwochs von.17.00 bis 19ri

Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt nehmen.

Telefon und Fax:

. 0648

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen finl Donnerstag, 16.09.1999, um 18.30 Uhr im Foyer der Freiherr-wm Halle statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Verabschiedung von Ratsmitgliedern

2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ratii 22.04.1999 (öffentlicher Teil)

4. Betriebsergebnis Forst 1998

5. Wirtschaftsplan 2000 Forst

6. Anordnung der Umlegungsverfahren

a) Hasenacker

b) L 317/318

7. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgei) Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde

8. Straßennutzungsplan

9. Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von über- und außerplaj gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1998

10. Sockelsanierung am Sportlerheim in Nentershausen

II. Zuschußantrag

12. Haushaltsplan 2000 und Investitionsprogramm 1900-2003;/ lung einer Investitionsliste

13. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKGl trag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommij onslinien durch die Telekom

14. Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stell]

15. Verschiedenes

16. Einwohnerfragestunde

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rate] 22.04.1999 (nichtöffentlicher Teil)

2. Finanzangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Nentershausen, 07.09.1999

Ortsbürgem

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nentershaus^ vom 02.09.1999

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeotj (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführuj Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der LandesverordnunJ die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVj folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemach] §1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgj

Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der A| http:www.Montabaur.de. I

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Text] Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegj

einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jederj

Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. Inj Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit dg legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch« liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. DiJ legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Bestehtanj freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die« gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen t« genommen werden kann. <

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung *

schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gei] Absatz 2 entsprechend. r

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 Qel jL Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweicn | Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sic j|