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“ f Freitag, 10.09.1999, um 19.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen
|s Montabaur
" ri Samstag, 11.09.1999, um 16.30 Uhr in Montabaur Samstag, 11.09.1999, um 15.15 Uhr in Horressen Ld: Samstag, spielfrei
■gnd Samstag, 11.09.1999, um 14.00 Uhr in Heiligenroth gegen
nd' Samstag, 11.09.1999, um 13.00 Uhr in Heiligenroth gegen
Ll Samstag, 11.09.1999, um 13.00 Uhr in Selters L Freitag, 10.09.1999, um 17.30 Uhr in Heiligenroth gegen JSG
SCO
(j. Freitag, 10.09.1999, um 17.30 Uhr in Girod gegen Niederelbert Hl auszutragender Pokalspiele am 14./15.09.1999 der A, B oder Len bitte die entsprechenden Betreuer befragen.
HERREN
«stag, 11.09.1999, erwarten wir zum Heimspiel die AH aus Leu- wgpiel beginnt um 16.30 Uhr. Platzaufbau durch D. Speier und
luersind zu allen Spielen herzlich eingeladen, siam Sportplatz
lag, 10.09.1999, wollen wir uns ab 17.00 Uhr am Sportplatz tref- ieinige dringend anstehende Arbeiten (Fertigstellung des Hauend der Treppenstufen, Kürzung von Sträuchern) zu erledigen. «Zeit erübrigen kann, ist gern gesehen.
chstunde des Ortsbürgermeisters irtsgemeinde Görgeshausen
jgs.von 18.00 bis 19.00 Uhr
«gen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. 106485/222
liehe Bekanntmachung über die Festsetzung Semeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
etzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- 17.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- |gesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - 18. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Görges- nin der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskam- |ages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschafts- sRheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) ^gemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grund- tdie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Endstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- pbgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Igabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben »nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn Nie Abgabenpflicht neu begründet wird,
Mer Abgabenschuldner wechselt,
Mer Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
Mich neue Fälligkeitstermine ergeben.
|riiebenden'Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabe allgemein festgesetzt.
jstsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- isiud, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen pbescheid ergeben. Für die Abgabenschuidner treten mit dem UJage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen pWirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher W zugegangen wäre, ibehelfsbelehrung
I? 6 h t)Urctl diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der peabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung pntmachung Widerspruch erhoben werden, ppruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- peverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- Mjjbnftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die'Widerspruchs- Filnurgewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- | i® der Behörde eingegangen ist.
ftlimg des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der r eal) 0aben nicht aufgeschoben.
In Vertretung:
Schaaf, Erster Beigeordneter
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Nr. 36/99
Frauenchor “Georgia” Görgeshausen
Am kommenden Samstag, 11.09.1999, starten wir zu unserem Ausflug. Die Abfahrt ist um 10.00 Uhr an der Löwensteinhalle.
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Wir starten wieder mit einem Aerobic-Kurs ab 04.10.1999. Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 27.09.1999 bei Ute Hummer, Telefon 06485/269.
Der Kurs beinhaltet acht Abende und kostet für Mitglieder 20,00 DM und für Nichtmitglieder 35,00 DM.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
SENIOREN
Am Sonntag, 12.09.1999, spielen wir gegen die SV Weidenhähn. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.
ALTE HERREN
Da sich einige Spieländerungen ergeben haben, bitten wir, die nachfolgenden Terminverschiebungen zu beachten:
Am 11.09.1999 spielen wir um 17.30 Uhr gegen die Alten Herren aus Beuerbach (Heimspiel). Das Spiel gegen Schönborn findet am Mittwoch, 22.09.1999, um 19.00 Uhr in Schönborn statt.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großholbach
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 026027917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
(Festsetzung der'Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Großholbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Schaaf, Erster Beigeordneter
Gymnastikgruppe Großholbach
Die Gymnastikstunden am 28.09.1999 und 05.10.1999 fallen wegen Urlaubs der Übungsleiterin aus.
Hier ein weiterer Termin: Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 22.10.1999, statt.

