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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

38

Informationen zu dem Anwesen erhalten Interessenten beim Ortsbürger­meister (Tel. 06439/1349).

Der Ortsgemeinderat hat über das Projekt bisher ausschließlich in nichtöf­fentlicher Sitzung beraten. Da es sich bei diesem Punkt um ein wichtiges Vorhaben der Ortsgemeinde handelt und für alle Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist, halte ich es nach Absprache mit der Verbandsgemein­de Montabaur für zulässig, die Gemeinde über die wichtigsten Eckpunk­te des Vorhabens an dieser Stelle zu informieren.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

- BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeindp r der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskamm § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaft^ - 1 28.7.1980 in der derzeit geltenden FaoJ; K ?

ges gern Rheinland-Pfalz vom

geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grund I für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer a die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) so$ sonstigen Abgaben'nach den gleichen Hebesätzen wie im jahr 1998. ale

Kinderfastnacht 2000

Wir bitten alle interessierten Mütter (auch Väter) zwecks Programmge­staltung der Kinderfastnacht 2000 am Mittwoch, 15.09.1999, 20.00 Uhr, ins Gasthaus Panorama.

Auf Euer Kommen freuen sich die Möhnen.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Ah S werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt we 1

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird, |

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

EISBACHGEMEINDEN

Tanz-Sport-Club Nentershausen

lädt ein zum 4. Kindertanzspektakel

am 12.09.1999, ab 14.00 Uhr in der alten Turnhalle.

Eintritt frei!

Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.

Kleider- und Spielzeugbasar vom Kindergarten Girod

Am Sonntag, 12.09.1999, findet in der Sporthalle in Girod der diesjährige Kleiderbasar von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Angeboten werden Kin­derkleider in den Größen 56 bis 164, sowie Spielsachen, Babyausstat­tung, Umstandsmode, Fahrräder und Wintersportartikel.

Annahme für Kinderkleidung und Spielzeug ist am Samstag, 11.09.1999 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Sporthalle. Wir erheben eine Bear­beitungsgebühr von 3,00 DM bis zu 30 Teilen.

Bitte erstellen Sie eine Liste von Ihrer Ware und versehen Sie jedes Teil mit einem Preis. Listen können vormittags im Kindergarten in Girod abge­holt werden.

Nicht verkaufte Artikel können am Sonntag, 12.09.1999, von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr abgeholt werden. 15% des Verkaufspreises sind als Erlös für den Kindergarten und die Wilde Horde bestimmt. Eine Spielecke für Kinder ist vorhanden.

Für Ihr leibliches Wohl ist mit Kaffee, Kuchen und Getränken in dieser Zeit bestens gesorgt.

Weitere Informationen: Ute Wittelsberger, Tel. 06485/4240, Sabine Püschel-Lehnert, Tel. 06485/911514, Dorothe Noll, Tel. 06485/4245 und Dorothe Thome-Müller, Tel. 06485/911265.

Eisbachtaler Sportfreunde

Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: Samstag, 11.09.1999,15.30 Uhr:

VfR Wormatia Worms - Eisbachtal 1 Sonntag, 12.09.1999,14.30 Uhr Eisbachtal II - Niederfischbach Samstag, 11.09.1999,17.30 Uhr

A-Jugend: Schifferstadt - Eisbachtal, Regionalliga Südwest

Sonntag, 12.09.1999,11.00 Uhr

B1-Jugend: Eisbachtal - Wirges, Regionalliga Südwest

Samstag, 11.09.1999, 16.30 Uhr

B2-Jugend: Mayen - Eisbachtal (Kunstrasen)

Samstag, 11.09.1999,14.30 Uhr

C1-Jugend: Eisbächtal - Engers (Heilberscheid)

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Girod

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon: 06485/4696

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer! benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhezi richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schritt! Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mj heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung dieqle Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schritt Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzuni Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlk der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verb: gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu i ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspr frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablai ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlur Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung gez. Sc Erster Beigeordi

Ablagern und Verbrennen

von Holz, Reisig und Grünabfällen

Ab sofort ist jedes Ablagern und Verbrennen von Holz, Reisig und ( abfällen bei der Feuerstelle an denRupper Erlen unter Strafandrol

verboten.

Jeder Haushalt hat eine braune Tonne, die alle zwei Wochen abg wird. Hier kann sehr viel entsorgt werden. |

Außerdem besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung, dieauchm einen finanziellen Vorteil bietet. |

Zweimal im Jahr werden bis zu 2 cbm gebündelter Grünabfall kost abgeholt. Zusätzlicher Grünabfall kann bei der Restmülldeponie in M entsorgt werden. Es bestehen also genügend Möglichkeiten, seine! abfälle zu entsorgen. Bitte beachten Sie auch unbedingt den Müllk der, der jedem Haushalt vorliegt.

Ich weise darauf hin, daß grundsätzlich keine Grünabfälle irgendwo ii Gemeinde abgelagert werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen wt konsequent strafrechtliche Schritte eingeleitet. 8

Fend, Ortsbürgemm

Frauengemeinschaft Girod I

Unsere diesjährige Herbstwallfahrt findet am 14.09.1999 nach ifl Laach statt. Nach der Messe und anschl. Kaffeetrinken fahren wir nj Oberfell an die Mosel, wo der Rest des Tages zur freien Verfügungs Das Abendessen ist im Moselgasthaus Zur Krone.

Abfahrt: 13.50 Uhr, Bhst. Girod; Fahrpreis: 5,00 DM bei Anmelc Anmeldeschluß: 10.09.1999, Brigitte Metternich, Claudia Wörsdorf!

Frauengemeinschaft Girod

Zwetschenkuchennachmittag für alle (auch Männer)

Wann: 21.09.1999 um 15.00 Uhr Wo: Gemeindehaus Girod

Unkostenbeitrag: 5,00 DM bei Anmeldung, Anmeldeschluß am 17.09. Anmeldung bei: Monika Schöpping, Claudia Münz, Ulrike Hisger Judith Bauch

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Folgende Spiele finden statt:

1. Mannschaft: Sonntag, 12.09.1999, um 14.30 Uhr 1. Heimspiel in < gegen den FSV Stromberg

Mittwoch, 15.09.1999, wiederum Heimspiel in Girod gegen SG Flansb Baumbach, Spielbeginn ist um 19.00 Uhr

2. Mannschaft: spielfrei