bla flVG Montabaur
*,Abttabenschuldner wechselt,
& Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
•/hneite Fälligkeitstermine ergeben.
ä (hebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- iide allgemein festgesetzt.
ftselzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- ff ind wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen rtbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem 'Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Erklingen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher leid zugegangen wäre.
Isbehelfsbelehrung
„die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der iideabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Hanntmachung Widerspruch erhoben werden, fderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- fndeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhell schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- Satz 1 nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- Fdst bei der Behörde eingegangen ist.
ifiniegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Ideabgaben nicht aufgeschoben.
i.V. Schaaf, Erster Beigeordneter
IV"Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe am Freitag, 10.09.1999, beginnt für die ersten Stimmen Lm 18.00 Uhr. Die zweiten Stimmen treffen sich um 19.00 Uhr zur (AmSonntag, 12.09.1999, treffen wir uns in Chorkleidung um 9.00 bim Einsingen und nehmen anschließend am Freundschaftssingen (erteil.
Anmeldung für unseren Familienabend benötigen wir in den näch- P m, damit wir ordentlich planen können, arten am 27.10.1999 eine Fahrt zur Bitburger Brauerei, zu der alle Ibderund Freunde herzlich eingeladen sind, leressenten geben uns bitte ihre Anmeldung bis zum 15.09.1999 lisch an.
Ü
Hübingen
jechstunde des Ortsbürgermeisters [Ortsgemeinde Hübingen
i....von 18.30 bis 19.30 Uhr
|meindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt eben. Tel. 06439/1349.
[entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung [Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
letzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- Som 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- ingsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 als. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hübingen ^derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei- jsgem, § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer ' id-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) lsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer |s Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Wiicke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen fcnnach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. pgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben P nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn IdieAbgabenpflicht neu begründet wird, w Abgabenschuldner wechselt, per Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, pich neue Fälligkeitstermine ergeben.
^erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- ßscheide allgemein festgesetzt.
ptsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- jjjjsincl, W ie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen pbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem ► Tilge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen ^Wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher zugegangen wäre, pbehelfsbelehrung
die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Preabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung panntmachung Widerspruch erhoben werden.
Perspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- pverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- »iftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- |i,J! nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vordem Ablauf die- rsitiei der Behörde eingegangen ist.
feinn u n SJ des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der | aea Dgaben nicht aufgeschoben.
i. V. Schaaf, Erster Beigeordneter
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Nr. 36/99
Aus der Ratssitzung vom 31.08.1999
Baustraße im Neubaugebiet erhält neue Deckschicht;
Der Ortsgemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, dig„Baustraße im Neubaugebiet “Oberm Görgengarten” auf einer Länge von ca. 200 Metern auszubessern und eine Deckschicht aus Recyclingmategal (Asphaltgranulat) aufzubringen.
Dadurch sollen bis zu einem endgültigen Ausbau Auswaschungen durch starke Regenfälle vermieden werden. Die Arbeiten wurden an das in der Ortsgemeinde Hübingen ansässige Unternehmen EAL-Bau, W & W Scha- er, vergeben, das eine kurzfristige Ausführung der Arbeiten zugesagt hat. Wasserdurchlass in der “Wildkammer” wird repariert Die Fa. Klein GmbH aus Nordhofen wurde vom Ortsgemeinderat mit den Reparaturarbeiten am Wasserdurchlass in der Wildkammer beauftragt. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgt vor dem Wasserdurchlass eine Renatu- rierung des früheren Klärgrabens. Die Renaturierunsarbeiten werden von den Verbandsgemeindewerken auf deren Kosten vergeben. Die Kosten für den Wasserdurchlass trägt die Ortsgemeinde Hübingen als sog. Straßenbaulastträger.
“Buchfinkenhof” statt “Siedlerhof”
Auf Antrag des Eigentümers stimmte der Ortsgemeinderat einer Umbenennung der offiziellen Wohnplatz-/Straßenbezeichnung “Siedlerhof in “Buchfinkenhof zu.
Mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Hecken und Büsche schneiden
In einer Reihe öffentlicher Anlagen (z.B. Bergstraße/Hohl, Spielplatz, Sportplatz, Bäume im Neubaugebiet “Ober dem Dorf u.a.) steht für den kommenden Herbst ein größerer Rückschnitt der Bäume und Hecken und ein Auslichten des Baumbestandes auf dem Programm. Der Rat sprach sich dafür aus, die umfangreichen Arbeiten im Zuge einer gemeinsam von der Verbandsgemeinde Montabaur und dem Arbeitsamt initiierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Jugendliche auszuführen, Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Teilnehmer dieser ABM beinhalten u.a. Arbeiten in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau. Die Tätigkeiten werden unter fachkundiger Leitung ausgeführt. Den Umfang der Arbeiten will der Rat im Rahmen eines Rundganges noch genau festiegen.
Die zweite Linde soll ebenfalls zurückgeschnitten werden Nachdem kürzlich eine der beiden Linden oberhalb des Dorfes wegen Einsturzgefahr zurückgeschnitten werden mußte, entschloss sich der Rat jetzt, auch die zweite Linde einem Rückschnitt zu unterziehen. Nach Auskunft von Fachleuten kann aufgrund der statischen Gegebenheiten ein Einsturz auch hier nicht ausgeschlossen werden. Der Rat sprach sich für einen maßvollen Rückschnitt aus.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Rat diskutierte über Alternativen für “Haus Zimmermann”
Zuschüsse des Landes weitaus geringer als erwartet
Bis zum Jahre 1997 diente das Anwesen Kapellenstraße 9 (ehemalige Gaststätte Merz/Zimmermann) einer Vielzahl ausländischer Familien (Asylbewerber) als vorübergehende Unterkunft. Nach Wegzug fast aller Bewohner des Hauses hat die Ortsgemeinde Ende 1997 das Anwesen mit dem Ziel eines Umbaues und einer veränderten Nutzung erworben, Ziel der Ortsgemeinde war es, in diesem Gebäude einen zentralen dörflichen Mittelpunkt zu schaffen. Neben der Bereitstellung großzügiger Räume für den “Dorfladen” beinhalteten die Planungen die Errichtung eines Sitzungszimmers für den Ortsgemeinderat, in dem auch für Gäste ausreichend Platz geschaffen werden sollte. Ein Gemeindebüro sowie Archivräume zur Unterbringung wertvoller alter Dokumente und Akten, eine Wohnung im Obergeschoß und ein Jugendtreff waren weitere Bestandteile der Planungen.
Die Umbaukosten wurden mit ca. 770.000,00 DM veranschlagt. Nach der zum damaligen Zeitpunkt gängigen Förderpraxis des Landes konnte die Ortsgemeinde davon ausgehen, aus Mitteln der Dorferneuerung einen Zuschuß in Höhe von ca. 240.000,00 DM zu erhalten. Zwischenzeitlich hat das Land allerdings verschiedene Förderkriterien geändert und insbesondere die Zuschüsse für die Errichtung von Lebensmittelläden stark reduziert. Der Bewilligungsbescheid des Landes vom März d.J. beinhaltet daher nur noch einen Zuschuß von 80.000,00 DM anstatt der erhofften 240.000,00 DM.
Wiederholte Versuche, doch noch in den Genuß höherer Zuschüsse zu gelangen, schlugen leider fehl.
Die Reduzierung der Fördermittel würde im Falle eines Umbaues einen weitaus höheren finanziellen Einsatz der Gemeinde in den nächsten Jahren erfordern und sich zwangsläufig auf weitere Vorhaben der Gemeinde auswirken. Der Ortsgemeinderat hat sich daher unter Beteiligung des 1. Beig. der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Schaaf, wiederholt mit der neuer! Situation beschäftigt und die geänderten Förderrichtlinien bedauert.
Z.Zt. prüft der Rat, ob eine Reduzierung der Umbaukosten auf ein vertretbares Maß möglich ist, damit an dem Vorhaben festgehalten werden kann. Daneben wird auch über den Verkauf des Anwesens an einen privaten Interessenten nachgedacht.
Zumindest für den Sitzungsraum, das Gemeindebüro und die Archivräume könnte dann die jetzt freiwerdene Schulwohnung in der Buchfinkenlandhalle eine Alternative sein.
Ehe der Rat eine abschließende Entscheidung treffen will, sollen alle möglichen Alternativen hinreichend und sorgfältig geprüft werden.

