jpOiatt VGMontabaur
r a ge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen H Wirkungen ein, wie werin ihnen an diesem Tage ein schriftlicher feid zugegangen wäre.
Lbehelfsbelehrung
F i je (jurch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Keabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Eanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- I indeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- mtz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dielst bei der Behörde eingegangen ist.
' .rjniegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der * a bgaben nicht aufgeschoben.
I. V. Schaaf, Erster Beigeordneter
“Saubere Landschaft 1999”
»wir hier im Westerwaldkreis wohnen, hören immer wieder, daß s besonders schön haben. Täglich erfreuen wir uns an unserer ,jj Leider scheint es Mitmenschen zu geben, die uns unsere Freu- an einer schönen Landschaft nicht so recht gönnen. Vorsätzlich oder ich verschmutzen sie unseren schönen Westerwald. Deshalb i der Landrat an die Solidargemeinschaft im Westerwaldkreis: Ei Sie mit im Kampf gegen die Umweltverschmutzer.
Lern Sinne ergeht von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hufruf Z ur Teilnahme an der Aktion „Saubere Landschaft 1999”. Mcksicht auf die „Ruhezeit” für die Natur findet diese Aktion am 1,1999 (Samstag) statt.
^Teilnahme sind Vereine, Gruppen sowie Einzelpersonen in den Orts- leinden herzlich eingeladen, gemeinsam mit dem Westerwaldkreis pirtschaftsbetrieb (WAB) die Aktion durchzuführen. Sperriges Gut Ei Außenbereich soll an einem zentralen für Lkw’s befahrbaren Izum Abtransport durch die Müllfahrzeuge des WAB bereitgestellt ta. Für den sonstigen Abfall werden spezielle Müllsäcke zur Verfü- I^stellt, die ebenfalls dort gelagert werden sollen, feierte Vereine, Gruppen etc. oder auch Einzelpersonen, die sich »Verein oder einer Gruppe anschließen und sich an der Aktion betei- jimöchten, schneiden bitte die nachstehende Teilnahmemeldung aus Iweifen sie bitte ausgefüllt - bis spätestens 30.09.1999 - in den Brief- nder Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel am Gemeindehaus ein.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
iahmemeldung Aktion
gemeinde Neuhäusel .52 5 Neuhäusel
.Saubere Landschaft 1999”
per, Verein, Gruppe etc. ,
levollstandige Adresse mit Telefonnummer) ahlder Personen, die sich an der Aktion beteiligen möchten:
. Personen.
intwortlicher für die Durchführung:
ä, Vorname:
fc, Nr. sowie Telefon:
Berschrift, Datum
hiiii
Nsache
perOrtsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufge- |® Fundsache abgegeben:
Pliisselbund mit mehreren Schlüsseln Pe Verlierer/in kann die o.a. Gegenstand (12/99) gegen entspre- r en Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der übli- P'enststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hin- pim Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Nwiarkt im St.-Anna-Haus Neuhäusel
F.09.1999 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
«werden alle Sachen rund ums Kind (Kleider, Spielsachen, Bücher ■Anbieter melden sich bitte unter der Nummer: 02620/8869. Standen Kuchen
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Nr. 36/99
Oktoberfest der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel
Am Samstag und Sonntag, 02.10.1999 und 03.10.1999, ist es wieder soweit: die Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel feiert ihr Oktoberfest. Beginn ist Sams-- tag um 18.00 Uhr mit einem zünftigen bayerischen Abend mit Tanz.
Weiter geht es am Sonntag mit einem Frühschoppen, der in eine deftiges Mittagessen übergeht und mit Kaffee und Kuchen ausklingt. Der Sonntag ist wieder Familientag. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel freuen sich auf Ihr Kommen.
Sportgemeinschaft Neuhäusel
Lauftreff/Walking
Wir wandern wieder. Am Sonntag, 26.09.1999, treffen wir uns um 10.00 Uhr am Edeka-Parkplatz. Nach einer ca. vier- bis fünfstündigen gemütlichen Wanderung im Umfeld der Augst lassen wir den Tag in gemütlicher Atmosphäre ganz in der Nähe Ihres Heimatortes ausklingen. Gönnen Sie Ihrem Auto einen Tag Ruhe, wandern Sie mit uns.
Fragen? W. Nink: 02620/1327.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Spielfrei. Nächstes Spiel am 19.09.1999 im Augst-Stadion gegen BSC Güls. Anstoß: 14.30 Uhr.
2. Mannschaft
Am Sonntag, 12.09.1999, um 11.00 Uhr in E’stein gegen den ESV II.
Simmern
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Simmern
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGB1.1 S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Simmern in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertetung: Schaaf, Erster Beigeordneter

