Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
34
Jahrgang 1962 aus Steinefrenz, Weroth, Girod, Kleinholbach und Großholbach
Mit einer kurzen Wanderung vom Sportplatz Großholbach nach Bladernheim startet am Samstag, 04.09.1999, das Klassentreffen des Schuljahrganges 1962 der Hauptschule Girod. In Bladernheim angekommen, wird in der Gaststätte “Hubertus-Klause” eingekehrt.
Anmeldung bitte bei Jutta Hurtner (Jutta Endres) unter der Tel.-Nr. 02602/2172. Treffpunkt: 15.00 Uhr am Parkplatz des Sportplatzes Großholbach.
Eisbachtaler Sportfreunde
Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: Samstag, 04.09.1999,15.30 Uhr:
Eisbachtal I - BFV Hassia Bingen Sonntag, 05.09.1999, 14.30 Uhr:
Gutenacker - Eisbachtal II Samstag, 04.09.1999, 18.00 Uhr:
A-Jugend: Eisbachtal - Kaiserslautern, Regionalliga Südwest Sonntag, 05.09.1999,17.00 Uhr:
B1-Jugend: Eisbachtal - Hauenstein, Regionalliga Südwest Samstag, 04.09.1999, 16.30 Uhr:
B2-Jugend: Salmrohr - Eisbachtal Samstag, 04.09.1999,15.15 Uhr:
C1-Jugend: Weitefeld - Eisbachtal (Langenbach)
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Girod
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Tel.: 06485/4696
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 17.08.1999
Ortsbürgermeister Theo Hannappel eröffnete die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßte alle neugewählten Ratsmitglieder sowie den neugewählten Ortsbürgermeister Karl-Heinz Fend und zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer, unter denen sich auch ausgeschiedene Ratsmitglieder befanden.
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Theo Hannappel wies auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin, er verweist auf das allen Ratsmitgliedern vorliegende Kommunalbrevier, sprach den gewählten Ratsmitgliedern seinen Glückwunsch aus und verpflichtete alle Ratsmitglieder per Handschlag auf die Beachtung ihrer Rechte und Pflichten.
Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen
Der Ortsgemeinderat wählte die Ratsmitglieder Rudolf Zuber und Claudia Leitzbach sowie als Vertreter Hans-Jürgen Herbst und Wolfgang Münz als Unterzeichner der Sitzungsniederschriften vor.
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Theo Hannappel sprach Karl-Heinz Fend seine Glückwünsche zu dem großen Vertrauensbeweis durch die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Girod aus und vereidigte ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Gleichzeitig überreichte Herr Hannappel Karl- Heinz Fend unter Verlesen die Ernennungsurkunde und wünschte ihm für die neue Amtszeit guten Erfolg.
Der neu ernannte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Fend bedankte sich für das Vertrauen, das die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Girod in der Wahl zum Ausdruck gebracht habe.
Er versprach tatkräftiges Handeln zum Wohle der Ortsgemeinde und versicherte, dass er stets ein ehrlicher Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sein werde. Den Ortsgemeinderat und die gesamte Bürgerschaft bat er um Unterstützung in der Ausführung seines Amtes.
Neufassung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod in der in der Sitzung vorliegenden Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat wählte Franz-Josef Bauch zum I. Beigeordneten. Ortsbürgermeister Fend überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.
Sodann wählte der Ortsgemeinderat Gerd Noll zum II. Beigeordneten. Ortsbürgermeister Fend überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.
Bildung der Ausschüsse 1
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern J Vertretern des Rechnungsprüfungsausschusses: untt |
Mitglieder: I
1. Maria Daum I
2. Claudia Leitzbach I
3. Agnes Meurer I
4. Wolfgang Münz I
Stellvertreter: I
1. Jürgen Herbst I
2. Hans-Peter Zängerle 1
3. Günther Müller j
4. Hans-Peter Boersma I
Geschäftsordnung des Gemeinderates 1
Der Ortsgemeinderat beschloß die Geschäftsordnung des Gemein! tes für die Legislaturperiode 1999 bis 2004 in der in der Sitzuna v 1 genden Form. a °J
Im Anschluß an die Sitzung erfolgte die Verabschiedung von Ortsbüll meister Hannappel. In einer kurzen Ansprache würdigte Ortsbüraerl ster Karl-Heinz Fend die 13-jährige Amtszeit von OrtsbürgermeisterI Theo Hannappel. Er erwähnte unter anderem beispielhaft die wichtij Investitionsmaßnahmen (z. B. Bau des Sportplatzes und der Turii sowie Umbau des Gemeindehauses) und den in vielfältiger Hinsicht! spielhaften Einsatz von Theo Hannappel für die Ortsgemeinde Gim| sprach Herrn Hannappel den außerordentlichen Dank des Ortsgel derates aus und bedankte sich auch bei Frau Hannappel mit einss! menstrauß für die Unterstützung ihres Mannes im Amt. 1
Zum Abschluß seiner Dankansprache übergab OrtsbüfgermeisterFl mit mehreren Ratsmitgliedern Ortsbürgermeister a. D. Theo Hanna! als sichtbares Dankgeschenk einen neuen Fernsehsessel und wiinl ihm für die nächsten Jahre die nötige Zeit und Muße, diesen FenJ sessel auch zu nutzen. j
Ortsbürgermeister a. D. Theo Hannappel bedankte sich in einer Ans! che für die ihm stets gewährte Unterstützung aus dem OrtsgemeinJ und der Ortsgemeinde, wobei er auch einzelne kritische Anmerktira geraderückte. Es sei ihm stets ein großes Anliegen und Bedürfnisgi sen, sich täglich in seinem Amt für die Ortsgemeinde Girod ehrenanl einzusetzen und zahllose Stunden ehrenamtlich für die OrtsgemeinJ leisten. Er bedankte sich für die ihm überreichten Geschenke, insbti dere auch für ein Dankgeschenk der Kirmesgesellschaft KleinholbaJ Verbandsbürgermeister Dr. Possel-Dölken sprach im Namen derl bandsgemeinde Montabaur, der Verbandsgemeindeverwaltung undaj für die Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister in der Verbandsgemj de Theo Hannappel seinen aufrichtigen Dank aus. Herr Hannappel iti für die Ortsgemeinde Girod und deren künftige Dienstleistungs- und 1 ] sorgungsfunktion beispielhaftes geleistet, er habe in hervorragendem se mit der Verbandsgemeindeverwaltung zusammengearbeitet und I diene auch für 10 Jahre Tätigkeit als Sprecher der OrtsbürgermeistJ der Verbandsgemeinde die große Anerkennung und den Dankallerij leginnen und Kollegen Bürgermeister, was er auch aus der Sicht derSS Montabaur besonders hervorheben möchte. I
Anschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Karl-Heinz Fend beia ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Franz Hommrich, Christoph Hä] Bernhard Steinebach, Dieter Schmidt, Bernd Meudt und Helmut Schi und übergab den anwesenden ausscheidenden Ratsmitgliedern ein Keramikteller der Ortsgemeinde. ' j
Öffentliche Bekanntmachung I
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 27.08.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 GemeindeorthJ (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnungüj die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVOjJ folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht« 81
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben j
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen! Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus en gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adres “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Textet*
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermag Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In dies Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der At legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öfle liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Dm legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dien freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Aus gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Eins; genommen werden kann. ,
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorg
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten,! Absatz 2 entsprechend. ,
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend

