Wochenblatt VG Montabaur
Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am kommenden Wochenende aus:
A-Jugend: Sonntag, 29.08.1999,10.30 Uhr gegen TuS Montabaur in Oberelbert
B-Jugend: Samstag, 28.08.1999,15.15 Uhr gegen JSG Unkel/E. in Welschneudorf
C-2-Jugend: Samstag, 28.08.1999, 15.15 Uhr gegen JSG Girod/H./A. in Ruppach-G.
D-1-Jugend: Samstag, 28.08.1999, 14.00 Uhr gegen JSG Ransbach-B. in Oberelbert
D-2-Jugend: Samstag, 28.08.1999, 14.00 Uhr gegen SV Maischeid I in Großmaischeid
E-1 -Jugend: Samstag, 28.08.1999,13.00 Uhr gegen TuS Hilgert in Hilgert E-2-Jugend: Samstag, 28.08.1999,13.00 Uhr gegen Spvgg. Haiderbach- D. in Horbach
E-3-Jugend: Samstag, 28.08.1999, 13.00 Uhr gegen JSG Girod/H./A. in Heiligenroth
F-1-Jugend: Freitag, 27.08.1999,17.30 Uhr gegen JSG Girod/H./A. in Heiligenroth
F-2-Jugend: Freitag, 27.08.1999,17.30 Uhr gegen SV Maischeid in Horbach F-3-Jugend: Freitag, 27.08.1999, 17.30 Uhr gegen JSG Steinefrenz in Niederelbert
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Seniorenfußball
Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: Freitag, 27.08.1999,19.00 Uhr AH Horbach - AH Ruppach/G.
Sonntag, 29.08.1999,14.30 Uhr SG Ellingen/B./W. II - SG Horbach/Win- den in Willroth
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gackenbach
freitags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach
Einladung:
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am Donnerstag, 02.09.1999 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus, Im Wiesengrund
1, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.05.1999 (öffentlicher Teil)
3. Kenntnisnahme von eingetretenen unerheblichen über-/außerplan- mäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1998
4. Genehmigung von eingetretenen erheblichen über-/außerplan- mäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1998
5. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan 1999 zum Wirtschafts- und Fällungsplan 1999
6. Vorstellung des und Beratung über den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur (Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Novellierung)
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.05.1999 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Personalangelegenheiten
4. Pachtangelegenheiten
5. Verschiedenes
Ulrich Weidenfeller Ortsbürgermeister
Gackenbach feiert Kirmes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Wochenende feiert unsere Ortsgemeinde ihr Kirchweihfest, die Kirmes. Das Kirchweihfest stellt in jedem Jahr einen besonderen Höhepunkt im dörflichen Gemeinschaftsleben dar und bietet uns allen Gelegenheit, einmal abseits vom Alltagsstress gemeinsame und unterhaltsame Stunden zu verbringen.
Die Schausteller-Familie Heisse-König wird mit Karussell Los i und Schießwagen zur Unterhaltung von Groß und Klein ’beitra a Käthe und Helmut Zieger und ihre Mannschaft vom Gasthaus ?J sengrund” haben sich bestens auf das Festwochenende vorh" ■'I freuen sich auf viele Gäste und Besucher. 8reit !
Mitglieder der örtlichen Vereine - Möhnen, Freizeit- und G vmn ein und Sänger des MGV - haben sich erneut bereiterklärt dp t'l zug gemeinsam mit dem Musikverein aus Guckheim zu qestait j für schon heute mein herzlicher Dank. a ai,sil l
Ich lade alle Dieser, Gackenbacher und Kirchährer Mitbürn 1 und Mitbürger ganz herzlich ein, die Kirmes mitzufeiern Gens 1 kommen sind alle Gäste aus nah und fern. Ich wünsche Ihne! gemütliche und unterhaltsame Stunden in Gackenbach. en ä “ Das Festprogramm ist auf der dritten Seite des Wochenblatte'! hl abgedruckt, so dass auf eine Wiederholung an dieser Stelle ve werden kann. 6rz
Allen, die bei den Vorbereitungen und der Durchführung unserer kl mitgeholfen haben, darf ich auf diesem Wege herzlich danken ^ derer Dank auch Herrn Opitz, Wild- und Freizeitpark, der auch in d l Jahr unseren Kindern die Rutschbahn kostenlos zur Verfüi Straßensperrung An den Kirmestagen werden die Gemeindestraßen „Im WiesenqmnJ „An der Pumpe” für den Durchgangsverkehr gesperrt. a Häuser mit Ortsflagge schmücken Um auch äußerlich einen festlichen Rahmen zu schaffen, darf ich Sil bitten, ihre Häuser mit den Ortsflaggen zu schmücken. a
Staßenreinigung nicht vergessen
Wir wollen unseren Ort besonders an den Kirmestagen von seiner!» koladenseite präsentieren. Ich darf alle Grundstückseigentümer bl Straßenrinnen, Bürgersteige und Grundstücke von Unrat, Schmutä Unkraut zu befreien. ' ^
Ulrich. We/den| Ortsbürgermi
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horbach
dienstags.von 18.00 bis 19.3ö]
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/?
Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7^
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bektj| gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbach vom 15. Juli 1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 GemeindeordJ (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführw Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesven nung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenäl (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die I bekannt gemacht wird:
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Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgeij Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus« gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adrq “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte o Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch AusleguftJ einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jederma Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In dies Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der/ legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch ® liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die/ legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an die freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Au gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Eins genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vor schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelte Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich am germeisteramt, am Brunnenplatz und am Feuerwehrgerätehaus bet« bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung f“ Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson» Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht ang» werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche F°

