„biattVG Montabaur
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Nr. 31/99
r ,ojq Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für I ines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für Hw Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts- W» zus tehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre- / ie - IS p n kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Entschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2. | iaeor dnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera- J®' 3 rhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein-
I Ir Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie k «fflchungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO l“ r sqe |d in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das gleiche gilt, . in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver- F meinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister # , g Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Rdsaemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ineordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver- lemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in B des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die
Ja in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß
II gewährt wird.
»Abs, 3 und 4 gelten entsprechend.
fern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- Vch einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn- fer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und feie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die fidsentschädigung nicht angerechnet.
Jttreten
isichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 1 Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen jhtmachung in Kraft.
Bichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 09.10.1994 außer Kraft.
\Nomborn, 25.07.1999 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
Iß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) er Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert Ttrtikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf fol- (s hingewiesen:
|gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften |s Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen leiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig mde gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Bie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung leiletzt worden sind, oder
|or Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- lohriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Idenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Jnand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann mach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung |d machen.
2 Nomborn, 25.07.1999
(S.) Brach, Ortsbürgermeister
Sinsring Nomborner Kirmes
iste Sitzung des Kirmesausschusses nach der Kirmes 1999 findet Inntag, 08.08.1999,18.00 Uhr,.im “Florian” statt.
£t- und Gartenbauverein
^ordentliche Mitgliederversammlung
lonnerstag, 12.08.1999, findet im Gasthaus “Zu den Linden” eine lordsntliche Mitgliederversammlung statt, in: 20.00 Uhr
f r Tagesordnung steht u. a. die Feier und Gestaltung eines Ernte- |stsam 11 ./ 1 2.09.1999.
Bitglieder werden hiermit zu dieser Versammlung recht herzlich ein-
Versammlung ist auf jeden Fall mit den anwesenden Mitgliedern pußfähig.
Jtten um eine rege Beteiligung.
yntry- und Westernciub Nomborn l e Bull Riders” 1986
Jpitag, 06.08.1999, feiern wir wieder unser schon traditionelles Brun- wozu wir alle Nomborner herzlichst einladen. p evtl, auftretenden Lärm möchten wir uns im voraus schon einmal r Nachbarschaft entschuldigen.
| e musikalische Unterhaltung sorgt die Gruppe “Top Secret".
Speisen und Getränke ist reichlich gesorgt.
“ELBERTGEMEINDEN
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SG Elbert
1. Kreispokalrunde am Samstag, 07.08.1999 SG Elbert - FSV Stahhofen um 15.30 Uhr in Oberelbert
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederelbert
montags von. 1 8.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Tel. und Fax:-02602/3482.
Öffentliche Bekanntmachung
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Fiächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Durchführung der Offenlage nach § 3 II BauGB (Baugesetzbuch)
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 02.06.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.
Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte Veröffentlichung.
Sitzung des Gemeinderates am 24.06.1999
Bericht des Ortsbürgermeisters über seine Amtszeit
Die letzte “Arbeitssitzung” des Ortsgemeinderates in der auslaufenden Legislaturperiode war für Ortsbürgermeister Bode Anlaß, dem Rat einen Bericht über seine 10jährige Amtszeit abzugeben.
Zunächst bat er um Verständnis, daß er nicht über jedes Detail seiner Tätigkeit berichten könne, doch wollte er einige Schwerpunkte heraussteilen, die seine Arbeit bestimmten.
Als eine seiner ersten Tätigkeiten bezeichnete der Ortsbürgermeister sein erfolgreiches Bemühen, den Straßennutzungsplan der Gemeinde zu ergänzen, um somit entsprechende Zuschüsse für den Ausbau der innerörtlichen Straßen zu erhalten. Ohne diese finanziellen Zuwendungen wäre es nämlich nicht möglich gewesen, in 10 Jahren fast alle innerört- lichen Straßen auszubauen.
Neben der Fertigstellung der Hauptstraße mit dem Rathausvorplatz wurden der Äußere Weg mit Hohlweg, die Bachstraße, die Hollerer Straße mit der Brücke, die Straße „Am Hisgen”, die Gartenstraße von der Hollerer Straße bis zur Friedhofszufahrt, die Wiesenstraße mit Brücke, die Südstraße, die Nordstraße bis zur Neustraße, die verlängerte Herbergstraße und die Oststraße ausgebaut. Für die Neustraße sei der Ausbauauftrag bereits erteilt; ebenso der Planungsauftrag für die „verlängerte Nordstraße” bis zum Ende des dortigen Gewerbegebietes. Damit, so führte Ortsbürgermeister Bode aus, seien alle Straßen im Dorf ausgebaut bzw. es sei der Ausbau in die Wege geleitet.
Besonders hervorgehoben hat Ortsbürgermeister Bode, daß nicht nur die Ortsgemeinde sondern auch die Anlieger diese Straßenbaumaßnahmen finanziert hätten, doch bleibe festzustellen, daß ohne die erheblichen Zuschüsse dieser Straßenbau in dem Umfang nicht zu realisieren gewesen wäre. Im übrigen, so bemerkte er, seien in keinem Dorf der Verbandsgemeinde Montabaur in den letzten 10 Jahren so viele innerörtliche Straßen ausgebaut worden, wie in Niederelbert.
Der Straßenausbau, die Angleichung der Haus- und Hofeinfahrten sowie die Gestaltung der Gärten und Häuser haben wesentlich dazu beigetragen, das Bild der Gemeinde positiv zu verändern, so daß sich Niederelbert heute zu Recht zu den schönsten Dörfern in Rheinland-Pfalz, ja sogar in der Bundesrepublik zählen dürfe. Wer das Niederelbert des Jahres 1989 mit dem des Jahres 1999 vergleiche, der wisse, was sich im Dorf getan habe. Mehr brauche man eigentlich nicht zu sagen. In diesem Zusammenhang sei auch das 1989 beschlossene Dorferneuerungsprogramm zu erwähnen, das Voraussetzung war, private Umbauvorhaben mit insgesamt 288.000,— DM zu bezuschussen. Auch die Ortsgemeinde habe für den Ausbau des Äußeren Weges und der Bachstraße aus Mitteln des Dorferneuerungsprogramms erhebliche finanzielle Zuwendungen erhalten.
Mit der Erschließung des Neubaugebietes „Im Hardtfeld” habe man nicht nur zusätzliche Bauplätze geschaffen, sondern auch die örtliche Bebauung im Oberdorf abgerundet.

