Wochenblatt VG Montabaur
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In dem Schluder
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße -
Erweiterung” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße - Erweiterung” beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Südstraße” der
Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Südstraße” zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze (siehe rechte Spalte oben).
Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Südstraße” der
Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Nr. 21/
Bebauungsplan
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Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderul des Bebauungsplanes “Südstraße" beschlossen (siehe vorstehendem Skizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele ur Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheitzi Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in o Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei der Ve bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konraj Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden) tags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00Uj bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Ul bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.]
Walter Brach, Ortsbürgermeist\
Hallo Nombomer Kinder der 1. bis 4. Klasse!
Habt Ihr Lust auf Ferienspiele?
Am 04., 05. und 06.08.1999 wollen wir Ferienspiele mit Euch veranstä ten. Auf dem Programm stehen Wanderung, Verfolgungsjagd, Lagert^ und noch viele andere tolle Sachen.
Das Ganze kostet Euch nur 3,00 DM.
Anmeldungen liegen ab sofort bei Maria Skrozki im Laden aus.
Bitte gebt Eure Anmeldung und das Geld bei uns ab. Bis bald!
Eure Kerstin Bernhard, Syike Lenei und Marion Schmidtlj
Frauentreff
Herzliche Einladung an alle interessierten Nombomer Frauen zum naa sten “Frauentreff am Montag, 07.06.1999, um 20.30 Uhr im Gasthaj “Zu den Linden”. Info: Christine Mai, Telefon 06485/911154.
VfR Nomborn 1920 e.V.
An Fronleichnam, 03.06.1999, ab 10.00 Uhr lädt der VfR Nomborn 19| e.V. alle Nombomer und Gäste zu seinem traditionellen Spielfest ein, [ Ab 13.30 Uhr finden die Spiele der Dorfvereine um Geschick, Spaß u| Sportlichkeit statt. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Frohe u| sportliche Stunden wünscht Der l/orslaj
“ELBERTGEMEINDEN’
Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach
B-Jugend: '
Samstag, 29.05.1999; 16.30 Uhr gegen JSG Windhagen IV. in Obere»]

