LblattVG Montabaur 71
«liehe Bekanntmachung
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Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. t'j, des Baugesetzbuches (BauGB)
saemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gjden Bebauungsplan “Ortslage” für den Bereich “Auf dem Höppel” Bändern.
[ Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB Millich bekanntgemacht.
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Walter Brach, Ortsbürgermeister
Nr. 21/99
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Iffentliche Bekanntmachung
prung des Bebauungsplanes “Ortslage” für t Bereich “Auf dem Höppel” der Ortsgemeinde
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f Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 f 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
^Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderung ^Bebauungsplanes “Ortslage “ für den Bereich “Auf dem Höppel” wossen (siehe vorstehende Planskizze).
Pb § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und ^®der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur. ™ng und Erörterung zu geben.
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Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße”
der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Schulstraße" zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Walter Brach, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße”
der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße” beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße -
Erweiterung” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Schulstraße - Erweiterung” zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze (siehe nächste Seite, links!).
Walter Brach, Ortsbürgermeister
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