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LblattVG Montabaur 71

«liehe Bekanntmachung

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Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. t'j, des Baugesetzbuches (BauGB)

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[ Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB Millich bekanntgemacht.

bpianbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Walter Brach, Ortsbürgermeister

Nr. 21/99

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Iffentliche Bekanntmachung

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f Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 f 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

^Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderung ^BebauungsplanesOrtslage für den BereichAuf dem Höppel wossen (siehe vorstehende Planskizze).

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Walter Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesSchulstraße

der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den BebauungsplanSchulstraße" zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Walter Brach, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesSchulstraße

der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Änderung des BebauungsplanesSchulstraße beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Walter Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesSchulstraße -

Erweiterung der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den BebauungsplanSchulstraße - Erweiterung zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze (siehe nächste Seite, links!).

Walter Brach, Ortsbürgermeister

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