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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 21 /

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Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.05.1999 - 30.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Walter Brach, Ortsbürgermelster

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Sportplatz der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den BebauungsplanUnter dem Sportplatz aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der oben abgedruck­ten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Walter Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesBaumort und Waldstraße -

Erweiterung der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.

4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den BebauungsplanBaumort und Waldstraße - Erweiterung zu ändern. Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs . 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze (unten links und mitte).

Walter Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesBaumort und Waldstraße. Erweiterung der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nachsl Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) n

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.igg9 die ÄndpJ des BebauungsplanesBaumort und Waldstraße - Erweiterung" besrhfl sen (siehe Planskizze unten links und mitte). n ®

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele i Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegener Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme ih 4 Zeit vom 31.05.1999 - 30.06.1999 ln 0

(einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur l amt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, währi der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 1 ?' Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr ü' 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentliche

Walter Brach, Ortsbürgermeisl

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §2 Abi 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den BeschS gefaßt, den BebauungsplanOrtslage zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 Bau! öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der unten rechts abgedruckten Skizzl

Walter Brach, Ortsbürgermeisl

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 ] Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die ÄndenJ des BebauungsplanesOrtslage beschlossen (siehe Planskizze un| rechts).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele ul Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit^ Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme ih dl Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei derVerbanj gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenl er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (moniai dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr B 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr" 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Walter Brach, OrtsbürgermeisS

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