Wochenblatt VG Montabaur
70
Nr. 21 /
A
). EracMttunf, VtnargiM
5. CrMnfehwi, Menrtind
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.05.1999 - 30.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Walter Brach, Ortsbürgermelster
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Sportplatz” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Unter dem Sportplatz” aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der oben abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße -
Erweiterung” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.
4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Baumort und Waldstraße - Erweiterung” zu ändern. Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs . 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze (unten links und mitte).
Walter Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße. Erweiterung” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nachsl Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) n
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.igg9 die ÄndpJ des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße - Erweiterung" besrhfl sen (siehe Planskizze unten links und mitte). n ®
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele i Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegener Äußerung und Erörterung zu geben. ”
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme ih 4 Zeit vom 31.05.1999 - 30.06.1999 ln 0
(einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur l amt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, währi der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 1 ?' Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr ü' 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentliche
Walter Brach, Ortsbürgermeisl
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §2 Abi 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 den BeschS gefaßt, den Bebauungsplan “Ortslage” zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 Bau! öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der unten rechts abgedruckten Skizzl
Walter Brach, Ortsbürgermeisl
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 ] Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die ÄndenJ des Bebauungsplanes “Ortslage” beschlossen (siehe Planskizze un| rechts).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele ul Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit^ Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme ih dl Zeit vom 31.05.1999 bis 30.06.1999 (einschließlich) bei derVerbanj gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenl er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (moniai dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr B 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr" 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Walter Brach, OrtsbürgermeisS
•• &
. NOMBÜRN - d«
Flur 3
a n z e i c h
f\n dtruHj
Bebauungsplan
'OKT ö L.'SL'
s V-v
J/urifn/u'f
. <■ 343, i . -S/i.

