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bi a ttVG Montabaur

Name, Vorname, Geb.Dat., Staatsang., Beruf, Straße, Ort LruppeHüblnger

i/alter, 28.07.1946, deutsch, Justizvollzugsbeamter, Schulstraße 9,

Mom

Milche Bekanntmachung IP Nomborn

«ynalwahlen 1999

Diiimachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Orts-

jpe Hübinaer

Nr. 21/99

Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehr­heitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.

II.

Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 den von der Wäh­lergruppe Hübinger eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Orts­gemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

UL Name

l Vorname

Geb.Dat

Staatsang.

Beruf

Straße

Ort

Hübinger

Johannes

17.10.1954

deutsch

Finanzbeamter

Waldstraße 9 Nomborn

Schulze [ Uwe

25.03.1961

deutsch

Kriminalbeamter

Im Baumort 13 Nomborn

j Meurer | Ralf

28.12.1943

deutsch

Polizeibeamter

Bergstraße 5 Nomborn

Frink

Andreas

07.07.1966

deutsch

Architekt

Auf dem Höppel 9 Nomborn

| Rörig | Alexander

05.07.1965

deutsch

Werkspolier

Im Baumort 19 Nomborn

i Sassen

Claus

04.04.1963

deutsch

Beamter

Hochstraße 3 Nomborn

Frink

Ulrich

27.06.1962

deutsch

Gießereifacharbeiter

Mühlenstraße 6 Nomborn

! Kaiser

Kerstin

11.12.1963

deutsch

Bürokauffrau

Auf dem Höppel 17 Nomborn

Schmidt

Olaf

25.07.1968

deutsch

Polizeibeamter

Mittelstraße 3 Nomborn

0 Noll

Bernd

09.12.1946

deutsch

Landwirtschaftsmeister

Marienhof

Nomborn

I Brach

Patrick

03.08.1972

deutsch

Rechtsreferendar

Schulstraße 9 Nomborn

2 Frink

Volker

24.08.1974

deutsch

Polizeibeamter

Wiesenstraße 2 Nomborn

3 Görg

Joachim

11.12.1954

deutsch

Küchenmeister

Studentenmühle

Nomborn

4 Noll

Bernhard

24.10.1960

deutsch

Beamter

Hauptstraße 19 Nomborn

5 Klein

Armin

21.07.1958

deutsch

Justizbeamter

Hauptstraße 2a Nomborn

lern Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahl- pigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler »»viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Famili- Pen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel ffakt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Perso- n (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver­jüng mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Ein- müssen leserlich sein.

_ srgruppe Hübinger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimm- IMiitden unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die iS 8 ' dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum aufgelegt werden. (Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den >nen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet ß in Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die Prawill, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzu- iL°T ^ amen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmen- l un 9 (kumulieren) ist nicht zugelassen!

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahl­raum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahl­raums erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheits­wahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

Nomborn, 20.05.1999 Walter Brach

Ortsbürgermeister als Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Sportplatz der

Ortsgemeinde Nomborn

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Sportplatz beschlossen (siehe Plan­skizze auf der nächsten Seite oben links!)

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