bi a ttVG Montabaur
Name, Vorname, Geb.Dat., Staatsang., Beruf, Straße, Ort LruppeHüblnger
i/alter, 28.07.1946, deutsch, Justizvollzugsbeamter, Schulstraße 9,
Mom
Milche Bekanntmachung IP Nomborn
«ynalwahlen 1999
Diiimachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Orts-
jpe Hübinaer
Nr. 21/99
Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.
II.
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 den von der Wählergruppe Hübinger eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:
UL Name
l Vorname
Geb.Dat
Staatsang.
Beruf
Straße
Ort
Hübinger
Johannes
17.10.1954
deutsch
Finanzbeamter
Waldstraße 9 Nomborn
Schulze [ Uwe
25.03.1961
deutsch
Kriminalbeamter
Im Baumort 13 Nomborn
j Meurer | Ralf
28.12.1943
deutsch
Polizeibeamter
Bergstraße 5 Nomborn
Frink
Andreas
07.07.1966
deutsch
Architekt
Auf dem Höppel 9 Nomborn
| Rörig | Alexander
05.07.1965
deutsch
Werkspolier
Im Baumort 19 Nomborn
i Sassen
Claus
04.04.1963
deutsch
Beamter
Hochstraße 3 Nomborn
Frink
Ulrich
27.06.1962
deutsch
Gießereifacharbeiter
Mühlenstraße 6 Nomborn
! Kaiser
Kerstin
11.12.1963
deutsch
Bürokauffrau
Auf dem Höppel 17 Nomborn
Schmidt
Olaf
25.07.1968
deutsch
Polizeibeamter
Mittelstraße 3 Nomborn
0 Noll
Bernd
09.12.1946
deutsch
Landwirtschaftsmeister
Marienhof
Nomborn
I Brach
Patrick
03.08.1972
deutsch
Rechtsreferendar
Schulstraße 9 Nomborn
2 Frink
Volker
24.08.1974
deutsch
Polizeibeamter
Wiesenstraße 2 Nomborn
3 Görg
Joachim
11.12.1954
deutsch
Küchenmeister
Studentenmühle
Nomborn
4 Noll
Bernhard
24.10.1960
deutsch
Beamter
Hauptstraße 19 Nomborn
5 Klein
Armin
21.07.1958
deutsch
Justizbeamter
Hauptstraße 2a Nomborn
lern Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahl- pigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler »»viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Famili- Pen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel ffakt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Perso- n (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verjüng mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Ein- müssen leserlich sein.
_ srgruppe Hübinger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimm- IMiitden unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die iS 8 ' dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum aufgelegt werden. (Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den >nen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet ß in Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die Prawill, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzu- iL°T ^ amen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmen- l un 9 (kumulieren) ist nicht zugelassen!
V.
Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Nomborn, 20.05.1999 Walter Brach
Ortsbürgermeister als Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Sportplatz” der
Ortsgemeinde Nomborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Sportplatz” beschlossen (siehe Planskizze auf der nächsten Seite oben links!)
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