VG Montabaur
Nr. 21/99
29.05.1999; 15.15 Uhr gegen JSG Horressen in Niederelbert
29.05.1999; 14.15 Uhr gegen SV Feldkirchen in Welschneudorf octl . 02.06.1999; 18.00 Uhr gegen JSG Ransbach-B. in Wel
siidorf
ugend:
29.05.1999; 14.15 Uhr gegen SV Melsbach in Melsbach
29 05.1999; 13.15 Uhr gegen JSG Steinefrenz in Niedererbach
29.05.1999; 13.15 Uhr gegen SF Eisbachtal in Horbach
29.05.1999; 13.15'Uhr gegen JSG Niederahr III in Otzingen
28 05.1999.17.30 Uhr gegen JSG Horressen in Horbach
Niederelbert
echstunden des Ortsbürgermeisters
18.00 bis 20.00 Uhr
erslags von.18.00 bis 20.00 Uhr
athaus, Telefon und Fax: 02602/3482.
tliche Bekanntmachung
Stellung des Bebauungsplanes “Im stigfeldchen” der Ortsgemeinde Niederelbert
eines Verfahrensfehlers gern. § 215 a Abs. 2 gesetzbuch (BauGB)
itwird der Bebauungsplan “Im Hostigfeldchen” erneut öffentlich «gemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung anurkunde behoben
Ortsgemeinderat Niederelbert am 18.03.1982 als Satzung lossene Bebauungsplan “Im Hostigfeldchen” wurde mit Schreiben reisverwaltung des Westerwaldkreises vom 26.05.1982 - Az. 6 a, gern. § 12 BauGB genehmigt.
m + 49-2602126253
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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaurwährend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung trifft der Bebauungsplan rückwirkend zum 01.07.1982 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit der Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften den § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögendnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzungs- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Niederelbert, 25.05.1999 Willi Bode, Ortsbürgermeister
Niederelberter Dorfspatzen im Fernsehen!
Der Kinder- und Jugendchor “Niederelberter Dorfspatzen” (Leitung: Walter Frink) wird am Freitag, 28.05.1999, ab 20.15 Uhr in der Sendung “Heimatklänge” im WDR (Westdeutscher Rundfunk) zu sehen sein. Die Außenaufnahmen zu dieser Sendung wurden im September vergangenen Jahres auf der Ehrenburg bei Brodenbach gedreht.
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Niederelbert
Kommunalwahlen 1999
Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürgermeister am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden. Niederelbert, 20.05.1999 Willi Bode
Ortsbürgermeister als Wahlleiter Lfd. Nr., Name, Vorname, Geb. Dat., Staatsang., Beruf, Straße, Ort 1 Wählergruppe Hübinger
Müller, Willi, 15.02.1946, deutsch, Beamter a.D., Wiesenstr. 24, Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Niederelbert
Kommunalwahlen 1999
Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemein- derat am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden.
Niederelbert, 20.05.1999 Willi Bode
Ortsbürgermeister als Wahlleiter
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