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VG Montabaur

Nr. 21/99

29.05.1999; 15.15 Uhr gegen JSG Horressen in Niederelbert

29.05.1999; 14.15 Uhr gegen SV Feldkirchen in Welschneudorf octl . 02.06.1999; 18.00 Uhr gegen JSG Ransbach-B. in Wel

siidorf

ugend:

29.05.1999; 14.15 Uhr gegen SV Melsbach in Melsbach

29 05.1999; 13.15 Uhr gegen JSG Steinefrenz in Niedererbach

29.05.1999; 13.15 Uhr gegen SF Eisbachtal in Horbach

29.05.1999; 13.15'Uhr gegen JSG Niederahr III in Otzingen

28 05.1999.17.30 Uhr gegen JSG Horressen in Horbach

Niederelbert

echstunden des Ortsbürgermeisters

18.00 bis 20.00 Uhr

erslags von.18.00 bis 20.00 Uhr

athaus, Telefon und Fax: 02602/3482.

tliche Bekanntmachung

Stellung des BebauungsplanesIm stigfeldchen der Ortsgemeinde Niederelbert

eines Verfahrensfehlers gern. § 215 a Abs. 2 gesetzbuch (BauGB)

itwird der BebauungsplanIm Hostigfeldchen erneut öffentlich «gemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung anurkunde behoben

Ortsgemeinderat Niederelbert am 18.03.1982 als Satzung lossene BebauungsplanIm Hostigfeldchen wurde mit Schreiben reisverwaltung des Westerwaldkreises vom 26.05.1982 - Az. 6 a, gern. § 12 BauGB genehmigt.

m + 49-2602126253

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25/05 *99 14:40 0 : 04/04

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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baurwährend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung trifft der Bebauungsplan rückwirkend zum 01.07.1982 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit der Bekanntmachung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften den § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögendnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzungs- oder Formvor­schriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel­tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Niederelbert, 25.05.1999 Willi Bode, Ortsbürgermeister

Niederelberter Dorfspatzen im Fernsehen!

Der Kinder- und JugendchorNiederelberter Dorfspatzen (Leitung: Wal­ter Frink) wird am Freitag, 28.05.1999, ab 20.15 Uhr in der SendungHei­matklänge im WDR (Westdeutscher Rundfunk) zu sehen sein. Die Außenaufnahmen zu dieser Sendung wurden im September vergange­nen Jahres auf der Ehrenburg bei Brodenbach gedreht.

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Niederelbert

Kommunalwahlen 1999

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürger­meister am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden. Niederelbert, 20.05.1999 Willi Bode

Ortsbürgermeister als Wahlleiter Lfd. Nr., Name, Vorname, Geb. Dat., Staatsang., Beruf, Straße, Ort 1 Wählergruppe Hübinger

Müller, Willi, 15.02.1946, deutsch, Beamter a.D., Wiesenstr. 24, Nieder­elbert

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Niederelbert

Kommunalwahlen 1999

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.05.1999 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemein- derat am 13.06.1999 zugelassen, die hiermit bekanntgemacht werden.

Niederelbert, 20.05.1999 Willi Bode

Ortsbürgermeister als Wahlleiter

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