Einzelbild herunterladen

Nr, 14/99

14/s ?Wochenblatt VG Montabaur

35

Vergabe von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten im Spoijoij'fgemeinschaftshaus

hr. Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag für Parkett- und Bodenbelags­arbeiten im Dorfgemeinschaftshaus.

Hiebesatzabsenkung im Gemeindeforstbetrieb ' Der Ortsgemeinderat stimmte der Hiebesatzabsenkung von 47 fm/a (bis­heriger Hiebesatz = 1.063 fm/a, neuer Hiebesatz = 1.016 fm zu.)

I Aßrundungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Flur L l2pFlurstück 13/3

* Der Ortsgemeinderat beschloß die Abrundungssatzung für einen Teilbe- I reifeh des Grundstückes der Parz. 13/3, Flur 12 als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, 24 GemO.

) Uhrl Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) - 7 Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Te'lekommunikationslinien durch die Telekom

Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- tiSfislinien zwischen der Ortsgemeinde Heilberscheid und der Telekom s0 |vie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wur­den der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Nentershausen

höchf Sprechstunde des Ortbürgermeisters

ewe, | mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr

n ei1 ® Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­nehmen.

Tel. und Fax:.06485/223.

[ffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises icheito v ^ m io.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- chnitpj^jjnaiYvahien wird folgendes bekanntgegeben:

: I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in 1 ver ' Nentershausen sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. rden.j n

Tlein ' 1 In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer- ichenl ber. benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl- e derf berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter- ihllei-i Zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. chen| l||.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter- s|ützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- e derl Schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

[ Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- IVäh. i sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Frei- Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein- nC j er i dewahlleiter

ß die | ain 56412 Nentershausen, Bürgermeisteramt, alte Turnhalle, Eppenroder ftlich j 'ÜJraße 18, während der üblichen Sprechzeiten, t die: oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Nentershausen, Koblenzer Str. 8,

> oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der I Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,

Jerat einzureichen.

nma I Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh- n für j lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei- d zur, tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.

Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Nentershausen, 30.03.1999

Hans-Jürgen Greiser Kurt Rörig

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Freie Wählergruppe Rörig

Einladung zur Wahiberechtigtenversammlung

Die Wahiberechtigtenversammlung findet am Donnerstag, 15.04.1999, um 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Wahl und Festlegung der Reihenfolge der Bewerber für den Wahl­vorschlag der Gemeinderatswahl am 13.06.1999

3. Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle Wahlberechtigten von Nentershausen ein­geladen.

Frauengymnastikgruppe Eisbachtaier Sportfreunde

Nach den Osterferien treffen wir uns wieder ab Montag, 19.04.1999, um 18.30 Uhr und Mittwoch, 21.04.1999, um 19.30 Uhr zu unserem Fit­neßtraining in der Freiherr-vom-Stein-Turnhalle in Nentershausen. Inter­essierte Frauen sind zu einer Schnupperstunde herzlich eingeladen.

Tennisclub 87 Nentershausen

An den Samstagen, 10. und 17.04.1999, 9.00 Uhr wird die Tennisanlage für die Sommersaison hergerichtet. Es werden alle Vereinsmitglieder gebeten, sich daran tatkräftig zu beteiligen. Bringt bitte entsprechendes Arbeitsgeräte mit!

Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.

Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

am Freitag, 16.04.1999, um 19.30 Uhr im GasthausZur Post in Nen­tershausen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch Präsident Bernd Müller, 2. Beratung und Beschlußfassung über eine Fusion mit dem Koopertionspartner Ein­tracht Glas-Chemie Wirges.

Über TOP 2 wird namentlich abgestimmt, daher wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags .von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Telefon: 06485/224

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Niedererbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

f

7

X