Nr, 14/99
14/s ?Wochenblatt VG Montabaur
35
Vergabe von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten im Spoijoij'fgemeinschaftshaus
hr. Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus.
Hiebesatzabsenkung im Gemeindeforstbetrieb ' Der Ortsgemeinderat stimmte der Hiebesatzabsenkung von 47 fm/a (bisheriger Hiebesatz = 1.063 fm/a, neuer Hiebesatz = 1.016 fm zu.)
I Aßrundungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Flur L l2pFlurstück 13/3
* Der Ortsgemeinderat beschloß die Abrundungssatzung für einen Teilbe- I reifeh des Grundstückes der Parz. 13/3, Flur 12 als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, 24 GemO.
) Uhrl Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) - 7 Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Te'lekommunikationslinien durch die Telekom
Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- tiSfislinien zwischen der Ortsgemeinde Heilberscheid und der Telekom s0 |vie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wurden der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Nentershausen
höchf Sprechstunde des Ortbürgermeisters
ewe, | mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
n ei1 ® Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
„Tel. und Fax:.06485/223.
[ffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises icheito v ^ m io.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- chnitpj^jjnaiYvahien wird folgendes bekanntgegeben:
: I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in 1 ver ' Nentershausen sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. rden.j n ‘
Tlein ' 1 In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer- ichenl ber. benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl- e derf berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter- ihllei-i Zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. chen| l||.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter- s|ützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- e derl Schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
[ Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- IVäh. i sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Frei- Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein- nC j er i dewahlleiter
ß die | ain 56412 Nentershausen, Bürgermeisteramt, alte Turnhalle, Eppenroder ftlich j 'ÜJraße 18, während der üblichen Sprechzeiten, t die: oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Nentershausen, Koblenzer Str. 8,
> oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der I” Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
Jerat einzureichen.
nma I Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh- n für j lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei- d zur, tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.
Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Nentershausen, 30.03.1999
Hans-Jürgen Greiser Kurt Rörig
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Freie Wählergruppe Rörig
Einladung zur Wahiberechtigtenversammlung
Die Wahiberechtigtenversammlung findet am Donnerstag, 15.04.1999, um 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Wahl und Festlegung der Reihenfolge der Bewerber für den Wahlvorschlag der Gemeinderatswahl am 13.06.1999
3. Verschiedenes
Zu der Versammlung sind alle Wahlberechtigten von Nentershausen eingeladen.
Frauengymnastikgruppe Eisbachtaier Sportfreunde
Nach den Osterferien treffen wir uns wieder ab Montag, 19.04.1999, um 18.30 Uhr und Mittwoch, 21.04.1999, um 19.30 Uhr zu unserem Fitneßtraining in der Freiherr-vom-Stein-Turnhalle in Nentershausen. Interessierte Frauen sind zu einer Schnupperstunde herzlich eingeladen.
Tennisclub 87 Nentershausen
An den Samstagen, 10. und 17.04.1999, 9.00 Uhr wird die Tennisanlage für die Sommersaison hergerichtet. Es werden alle Vereinsmitglieder gebeten, sich daran tatkräftig zu beteiligen. Bringt bitte entsprechendes Arbeitsgeräte mit!
Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.
Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Freitag, 16.04.1999, um 19.30 Uhr im Gasthaus “Zur Post” in Nentershausen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch Präsident Bernd Müller, 2. Beratung und Beschlußfassung über eine Fusion mit dem Koopertionspartner Eintracht Glas-Chemie Wirges.
Über TOP 2 wird namentlich abgestimmt, daher wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags .von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Telefon: 06485/224
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Niedererbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
f
7
X

