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Wochenblatt VG Montabaur
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Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Niedererbach, Bürgermeisteramt,
während der üblichen Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Niedererbach, Bahnhofstr. 41, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Niedererbach, 30.03.1999
Berthold Ortseifen Arnold Frink
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Freie Wählergruppe Niedererbach
Mitgliederversammlung
Am Montag, 12.04.1999, um 20.00 Uhr, findet im Saal des Gasthauses “Edelbrenner” eine Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Kandidatenliste für den Ortsgemeinderat statt. Wir bitten alle Mitglieder um Teilnahme.
Tanztee für Senioren im Haus Erlenbach
Am Sonntag, 18.04.1999, ab 15.00 Uhr, findet unser diesjähriger Tanztee statt. Gönnen Sie sich in gemütlicher Atmosphäre ein paar schöne Stunden bei Kaffee und Kuchen.
SV 1920 Niedererbach
Am Sonntag, 11.04.1999, spielt unsere I
. Mannschaft um 14.30 Uhr gegen
den SV Marienrachdorf.
Unsere II. Mannschaft spielt am Sonntag, 11.04.1999, um 12.30 Uhr in Niedererbach gegen die SG Horressen/Elg. III ALTE HERREN 4. Spiel im Jahr 1999!
Unsere AH-Mannschaft spielt am Samstag, 10.04.1999, um 17.00 Uhr in Niedererbach gegen den RSV Wayer. Treffpunkt: 16.00 Uhr.
Verein zur Förderung
der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach e.V.
Einladung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 16.04.1999, im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Beginn: 20.00 Uhr.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Wehrführer, 2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung, 3. Totenehrung, 4. Bericht des Geschäftsführers und Entlastung, 5. Bericht des Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl eines Wahlausschusses, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Wahl von zwei Kassenprüfern, 11. Anträge und Verschiedenes.
Anträge sind schriftlich bis eine Woche vor Versammlungsbeginn beim Wehrführer und 1. Vorsitzenden einzureichen. Der Vorstand bittet um rege Teilnahme an der Jahreshauptversammlung.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
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Die n
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des OrtsbürgermeisterjJ :
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des WesterwaldkreiseJ.,- vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kottj H 1 ’?® munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben: : bis ,
I. i Da w
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates ji biS 1 Nomborn sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höcl stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Beweri ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann eii Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wähl berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften)J Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit! die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter! Zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech) Die' tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. ; plf bl
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter- 1 Stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter-' schritten können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen) Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt!
IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
!V.
Die vollständig Unterzeichneten und mit-den erforderlichen Anlagen ver sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.) Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein-) dewahlleiter
in 56412 Nomborn, Gemeindehaus, Hauptstraße, während der üblichen) Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
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in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der] Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei-!
ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56412 Nömborn, Waldstraße 9,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der|
Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V- i
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei-1 tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der! jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich ; zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Nomborn, 30.03.1999
Walter Brach Johannes Hübinger
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt. Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
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Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom
Änderung des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße - Erweiterung”
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” für den Bereich “Auf dem Höppel”
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage”
Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße - Erweiterung” Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße”
Änderung des Bebauungsplanes “Südstraße”
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Sportplatz”
Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze Einwohnerfragestunde Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes
56412 Nomborn, 01.04.1999 Brach, Ortsbürgermeister
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