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Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Grün-Weiß Görgeshausen

SENIOREN

Am Sonntag, 11.04.1999, spielen wir gegen die SG Horbach/Winden. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Horbach.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags .von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntge­geben. Telefon: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Telefon: 02602/970867.

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Großholbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56412 Großholbach, Bürgerhaus, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Großholbach, Am Strüthehen 2,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab. V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh­lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Großholbach, 30.03.1999

Winfried Röther Stefan Quirnbach

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Nr. 14/

Tanzen wie die Backstreet Boys, Kurs für coole Kids von acht bis zwölf Jahren

Wann: ab Mittwoch, 28.04.1999, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Wo: Löwensteinhalle Görgeshausen Kosten für 10 Stunden: 25,00 DM

Infos und Anmeldung: Ulrike Feiden, Telefonnummer: 8724.

Alte Herren Eisbachtal V e rg r

Am Samstag, 10.04.1999, um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Spoi|Dorfg

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kameraden in Bad Ems. Spielkleidung: weiß/rot, Abfahrt: 15 .15 Uhr.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr| U®* SI

im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455 Wortr

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeistersl

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des WesterwaldkreiseJ vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Koni] munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

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I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates Heilberscheid sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen hoch) Spi stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerl

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ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein] Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften)]

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter! Zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech-WQff tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter ! Stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- 1 schritten können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichenl Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitl|

IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV. j Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver-' sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56412 Heilberscheid, Dorfgemeinschaftshaus, während der üblichen) Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der) Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei-! ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

in 56412 Heilberscheid, Dorfgemeinschaftshaus, während der üblichen) Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der! Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh-1 lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der 1 jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die j schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Heilberscheid, 30.03.1999 Egon Reich wein Ortsbürgermeister zugleich als Wahlleiter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 25.03.1999

Vorstellung des Entwurfes für das NeubaugebietIm Neuroth II

Der Entwurf für das Neubaugebiet Neuroth II wurde im Ortsgemeinderat vorgestellt. Er wird überarbeitet und in der nächsten Sitzung noch einmal vorgestellt. t

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Die Eilentscheidung über die Vergabe der Maler- und Lackierarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus wurde vom Ortsgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

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