Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Grün-Weiß Görgeshausen
SENIOREN
Am Sonntag, 11.04.1999, spielen wir gegen die SG Horbach/Winden. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Horbach.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags .von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Telefon: 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Großholbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Großholbach, Bürgerhaus, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Großholbach, Am Strüthehen 2,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab. V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Großholbach, 30.03.1999
Winfried Röther Stefan Quirnbach
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
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“Tanzen wie die Backstreet Boys”, Kurs für coole Kids von acht bis zwölf Jahren
Wann: ab Mittwoch, 28.04.1999, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Wo: Löwensteinhalle Görgeshausen Kosten für 10 Stunden: 25,00 DM
Infos und Anmeldung: Ulrike Feiden, Telefonnummer: 8724.
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Am Samstag, 10.04.1999, um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Spoi|Dorfg
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr| U®* SI
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455 Wortr
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeistersl
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des WesterwaldkreiseJ vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Koni] munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
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I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates Heilberscheid sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen hoch) Spi stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerl
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ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein] Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften)]
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter! Zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech-WQff tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter ! Stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- 1 schritten können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichenl Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitl|
IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV. j Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver-' sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Heilberscheid, Dorfgemeinschaftshaus, während der üblichen) Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der) Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei-! ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56412 Heilberscheid, Dorfgemeinschaftshaus, während der üblichen) Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der! Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh-1 lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der 1 jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die j schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Heilberscheid, 30.03.1999 Egon Reich wein Ortsbürgermeister zugleich als Wahlleiter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 25.03.1999
Vorstellung des Entwurfes für das Neubaugebiet “Im Neuroth II”
Der Entwurf für das Neubaugebiet Neuroth II wurde im Ortsgemeinderat vorgestellt. Er wird überarbeitet und in der nächsten Sitzung noch einmal vorgestellt. t
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Die Eilentscheidung über die Vergabe der Maler- und Lackierarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus wurde vom Ortsgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
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