Wochenblatt VG Montabaur
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II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes
56412 Heiligenroth, 06.04.1999 Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 12.04.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 09.04.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.
Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 12.04.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 23.03.1999
Änderung des Bebauungsplanes “Neustraße”
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Neustraße” einschließlich Begründung sowie den textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg”
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte dem Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg - Auf der Schlaf einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Am hohlen Weg - Auf der Schlaf einschließlich Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung.
Vogelsanghalle Heiligenroth - Sockelsanierung
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Auftrag zur Sockelsanierung an der Vogelsanghalle zu erteilen.
Satzung über den Erlaß einer Teilungsgenehmigung gern. § 19 BauGB
Im Geltungsbereich der folgenden Bebauungspläne der Ortsgemeinde Heiligenroth bedarf die Teilung von Grundstücken zukünftig der Genehmigung der Gemeinde:
1. Auf der Kuh
2. Vogelsang
3. Vogelsang - Erweiterung
4. Goldhäuser Pfad
5. Ortsmitte
6. Im Güren
7. Neustraße
8. Schulstraße
9. Am hohlen Weg - Auf der Schlat
10. Faulenborn-Wollwe
11. Industriegebiet
12. Illbach
Für diese Planbereiche wurde eine Satzung über die Genehmigungspflicht von Teilungen nach § 19 I BauGB beschlossen. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.449.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.964.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .50,00 DM
für den zweiten Hund .75,00 DM
für jeden weiteren Hund .100,00 DM.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Die Haushaltswirtschaft 1998 schließt mit einem voraussichtlichen Fehlbetrag von 10.000,00 DM ab. Diese Feststellung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt getroffen werden. Sie ist um so beachtlicher, wenn man
Nr. 14/9!
bedenkt, daß die Ortsgemeinde bei der Gewerbesteuer einen Nettover-'' n J Q lust von ca. 234 TDM zu verkraften hat. Kompensiert wurde dieser Ver-L lust teilweise durch Einsparungen bzw. Verlagerungen bei Investitionen!
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum 31.12.1998 beläuft sicll auf 746.736,53 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschulduntf von 531,48 DM liegt unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt voij 582,- DM.
Alles in allem kann man mit der finanziellen Ausgangslage für die Auf| Stellung des Etats 1999 zufrieden sein.
Haushalt 1999
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 4.413.000,00 DM. Hiervon entfalle! auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.449.000,00 DM und aul| den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.964.000,00 DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden keine Kreditei benötigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von! 350.000,00 DM zu veranschlagen, deren konkrete Festsetzung in def. Haushaltssatzung erfolgt. Äpst
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersäl-j Bau£ zen ein. ' san 9
Erscl
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 2.637.000,001 DM um 188.000,00 DM auf 2.449.000,00 DM. Dieser Rückgang hat seil ne alleinige Ursache darin, daß die Einnahmen im Bereich der Steuern! stark zurückgehen.
Wie in all den Vorjahren wird der Bereich der Einnahmen geprägt von dem! Steueraufkommen im Unterabschnitt Steuern und allgem. Zuweisungen! Dieses Aufkommen erbringt 76,53 % aller Einnahmen des Verwaltungs-) haushaltes.
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Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man Bereichen:
aus folgenden|
Erstattungen, Zuweisungen
11,07 v.H.
1998| 9,33 v.H.
Gebühren
2,16 v.H.
2,25 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
5,92 v.H.
5,12 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen)
4,32 v.H.
4,11 v.H.
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Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru| hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech-j nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor ' gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die| "geß| einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal-) pen tungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben.21,72 v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.20,67 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.0,28 v.H. i
4. Umlagen.52,91 v.H. |
5. Zinsausgaben..1,93 v.H. j*
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.2,49 v.H. ‘
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1999 errechnet sich|jj unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren “Am hohlen Weg/Auf der Schlat” ein Betrag von Überschuß 114.000,00 DM. Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 23.06.1998 beschlossene lnvestitionspro-1 gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal-J tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen! das Volumen. *
Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt:
1 .
2 .
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4.
5.
6 .
*
Zuweisung an den Sportverein.5.000 DM
Bauausgaben Vogelsanghalle.100.000 DM
Ausgleichszahlungen an Beteiligte des r Bil
Umlegungsverfahrens.26.000 DMs ^Jf;
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaß- > m ‘
nahmen.5.000 DM
Erschließung “Illbach” (s.S. 66/67 und 96).920.000 DM
Erschließung “Am hohlen Weg/Auf der Schlat” einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil .266.000 DM
Ausbau Schlatweg einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil .63.000 DM|
Damit dieJGesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 DM veranschlagt.
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7.
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Investitionskostenanteil zum Bau der i
Nordumgehung.250.000 DM
Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung von 250.000 DM| Investitionskostenanteil zum Bau eines Regenrückhaltebeckens für das Industriegebiet “Illbach”.75.000 DM
Anschaffung von Maschinen und Geräten.10.000 DM
Wirtschaftswegebau.20.000 DM
Erwerb von Grundstücken.10.000 DM
Zuführung zur allgemeinen Rücklage.111.219 DM
Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.92.781 DM
Abwicklung Soll-Fehlbetrag 1998.10.000 DM

