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Wochenblatt VG Montabaur

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II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes

56412 Heiligenroth, 06.04.1999 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 12.04.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 09.04.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 12.04.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 23.03.1999

Änderung des BebauungsplanesNeustraße

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte dem Entwurf zur Aufstel­lung des BebauungsplanesNeustraße einschließlich Begründung sowie den textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinde­rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemein­derat, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Trä­ger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte dem Entwurf zur zweiten Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg - Auf der Schlaf ein­schließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzun­gen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgele­gen hat. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat die zweite Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg - Auf der Schlaf einschließlich Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung.

Vogelsanghalle Heiligenroth - Sockelsanierung

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Auftrag zur Sockelsanie­rung an der Vogelsanghalle zu erteilen.

Satzung über den Erlaß einer Teilungsgenehmigung gern. § 19 BauGB

Im Geltungsbereich der folgenden Bebauungspläne der Ortsgemeinde Heiligenroth bedarf die Teilung von Grundstücken zukünftig der Geneh­migung der Gemeinde:

1. Auf der Kuh

2. Vogelsang

3. Vogelsang - Erweiterung

4. Goldhäuser Pfad

5. Ortsmitte

6. Im Güren

7. Neustraße

8. Schulstraße

9. Am hohlen Weg - Auf der Schlat

10. Faulenborn-Wollwe

11. Industriegebiet

12. Illbach

Für diese Planbereiche wurde eine Satzung über die Genehmigungspflicht von Teilungen nach § 19 I BauGB beschlossen. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntge­macht.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.449.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.964.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A. 250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund .50,00 DM

für den zweiten Hund .75,00 DM

für jeden weiteren Hund .100,00 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Die Haushaltswirtschaft 1998 schließt mit einem voraussichtlichen Fehl­betrag von 10.000,00 DM ab. Diese Feststellung kann zum gegenwärti­gen Zeitpunkt getroffen werden. Sie ist um so beachtlicher, wenn man

Nr. 14/9!

bedenkt, daß die Ortsgemeinde bei der Gewerbesteuer einen Nettover-'' n J Q lust von ca. 234 TDM zu verkraften hat. Kompensiert wurde dieser Ver-L lust teilweise durch Einsparungen bzw. Verlagerungen bei Investitionen!

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum 31.12.1998 beläuft sicll auf 746.736,53 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschulduntf von 531,48 DM liegt unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt voij 582,- DM.

Alles in allem kann man mit der finanziellen Ausgangslage für die Auf| Stellung des Etats 1999 zufrieden sein.

Haushalt 1999

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 4.413.000,00 DM. Hiervon entfalle! auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.449.000,00 DM und aul| den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.964.000,00 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden keine Kreditei benötigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von! 350.000,00 DM zu veranschlagen, deren konkrete Festsetzung in def. Haushaltssatzung erfolgt. Äpst

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersäl-j Bau£ zen ein. ' san 9

Erscl

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 2.637.000,001 DM um 188.000,00 DM auf 2.449.000,00 DM. Dieser Rückgang hat seil ne alleinige Ursache darin, daß die Einnahmen im Bereich der Steuern! stark zurückgehen.

Wie in all den Vorjahren wird der Bereich der Einnahmen geprägt von dem! Steueraufkommen im Unterabschnitt Steuern und allgem. Zuweisungen! Dieses Aufkommen erbringt 76,53 % aller Einnahmen des Verwaltungs-) haushaltes.

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Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man Bereichen:

aus folgenden|

Erstattungen, Zuweisungen

11,07 v.H.

1998| 9,33 v.H.

Gebühren

2,16 v.H.

2,25 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

5,92 v.H.

5,12 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen)

4,32 v.H.

4,11 v.H.

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Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru| hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech-j nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor ' gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die| "geß| einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal-) pen tungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben.21,72 v.H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.20,67 v.H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.0,28 v.H. i

4. Umlagen.52,91 v.H. |

5. Zinsausgaben..1,93 v.H. j*

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.2,49 v.H.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1999 errechnet sich|jj unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als ein­malig anzusehenden Sachkosten für das UmlegungsverfahrenAm hoh­len Weg/Auf der Schlat ein Betrag von Überschuß 114.000,00 DM. Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 23.06.1998 beschlossene lnvestitionspro-1 gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal-J tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen! das Volumen. *

Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt:

1 .

2 .

3.

4.

5.

6 .

*

Zuweisung an den Sportverein.5.000 DM

Bauausgaben Vogelsanghalle.100.000 DM

Ausgleichszahlungen an Beteiligte des r Bil

Umlegungsverfahrens.26.000 DMs ^Jf;

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaß- > m

nahmen.5.000 DM

ErschließungIllbach (s.S. 66/67 und 96).920.000 DM

ErschließungAm hohlen Weg/Auf der Schlat einschließlich Straßenoberflächenent­wässerungsanteil .266.000 DM

Ausbau Schlatweg einschließlich Straßen­oberflächenentwässerungsanteil .63.000 DM|

Damit dieJGesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Ver­pflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 DM veranschlagt.

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7.

8 .

9.

10 .

11 .

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14.

15.

Investitionskostenanteil zum Bau der i

Nordumgehung.250.000 DM

Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung von 250.000 DM| Investitionskostenanteil zum Bau eines Regen­rückhaltebeckens für das IndustriegebietIllbach.75.000 DM

Anschaffung von Maschinen und Geräten.10.000 DM

Wirtschaftswegebau.20.000 DM

Erwerb von Grundstücken.10.000 DM

Zuführung zur allgemeinen Rücklage.111.219 DM

Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.92.781 DM

Abwicklung Soll-Fehlbetrag 1998.10.000 DM