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tent) latt VG Montabaur

Beiträge sind von den Teilnehmern nach dem Verhältnis des Wertes eeuen Grundstücke zu leisten, sofern im Zusammenlegungsplan kei- j e re Festsetzung getroffen ist (z.B. Beiträge nach Fläche oder

pauschale).

, 2 usammenlegungsverfahren "Eppenrod haben die Ortsgemeinden Md und Görgeshausen beschlossen, den Eigenleistungsanteil aus Einnahmen der Jagdpacht abzudecken.

Lohend diesen Gemeinderatsbeschlüssen wurde 1 im Zusammen- jsplan unter Ziffer 4.2.2.1 festgesetzt, daß die Ortsgemeinde Eppen- ne n Anteil von 90 % und die Ortsgemeinde Görgeshausen einen i'von 10 % der Beträge trägt. Der Vorstand der Teilnehmergemein- jltler Zusammenlegung Eppenrod hat dieser Regelung in der Vor- jssitzung vom 02.03.1999 zugestimmt.

Löhnung des Beitrages

jsgaben

bfiihrungskosten.565.100,00 DM

Jichlaufende Gelder.475.200,00 DM

Ustiges.700,00 DM

nieder Ausgaben:.1.041.000,00 DM

inahmen

Zuschüsse.493.800,00 DM

bondere Deckungsmittel.:.19.100,00 DM

peaus Nutzungen und Landverkäufe.37.400,00 DM

Lchlaufende Gelder.475.300,00 DM

Jischüsse zu Landespflegemaßnahmen.1.700,00 DM

jeeder Einnahmen.1.027.300,00 DM

Herstellung:

jneder Ausgaben .1.041.000,00 DM

me der Einnahmen.1.027.300,00 DM

leiben von den Teilnehmern [den Ortsgemeinden aufzu-

|en (=Beiträge). 13.700,00 DM

ITSBEHELFSBELEHRUNG

n diese Bekanntmachung kann innerhalb einer Frist von einem itnach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, iftlerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden lorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Dieter Lotz, Bornstr. 6, |Eppenrod oder beim Kulturamt Westerburg, in 56457 Westerburg, liraße 5, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs IWiderspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Jblauf dieser Frist bei einer der genannten Stellen eingegangen ist.

Der Vorsitzende des Vorstandes: Dieter Lotz

iengemeinschaft Heilberscheid

litwoch, 31.03.1999, um 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschafts- Edie Jahreshauptversammlung statt. Da Neuwahlen anstehen, wird ilzähliges Erscheinen gebeten. Die Bilder anläßlich der Fast- Iveranstaltung liegen in der Gaststätte Dorfschenke aus. Nachbe­igen können dort vorgenommen werden.

eit- und Gymnastikverein Heilberscheid

äistag, 06.04. werden wir auf vielfachen Wunsch im 14täglichen Wech­sle Wirbelsäulengymnastik unter der qualifizierten Anleitung von Mari­nier anbieten. Wir hoffen, daß das Angebot angenommen wird, und ji uns über eine rege Beteiligung, natürlich auch an den anderen Diens- Isehr freuen. Auch neue Interessenten sind herzlich willkommen, »den jetzt noch einmal eine Senfbestellung aufgeben. Infos und lllung bei Eva Weimer, Tel. 8228.

|och einige wichtige Termine: Unsere Jahreshauptversammlung fin- UFreitag, 21.05.1999, um 20.00 Uhr in der Dorfschänke statt.

g, 28.05.1999, veranstalten wir in der Grillhütte ein Helferfest für euns beim letzten Oldieabend so tatkräftig unterstützt haben.

Irden noch gesonderte Einladungen verteilt, bitte Termin vormerken. Ire Abschlußwanderung vor den Sommerferien findet am Dienstag, p.1999, statt. Wir werden nach Isselbach zur Liesel wandern.

pstunde des Ortsbürgermeisters

tts, von .17.00 bis 19.00 uhr

Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen. pFax:.:.06485/223.

Ptliche Bekanntmachung

l'Zusammenlegungsverfahren Eppenrod

Endabrechnung und Erhebung der Zusammenlegungsbeiträge

pch§ 19 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBL I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. IS. 1430) kann die Teilnehmergemeinschaft die Ptehmer (Eigentümer der am Verfahren beteiligten Grundstücke) Tu Geldbeiträgen heranziehen, soweit die Aufwendungen der

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Nr. 12/99

Zusammenlegung (Ausführungskosten § 105 FlurbG) dem Interes­se der Teilnehmer dienen und nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt werden. Die Beiträge sind von den Teilnehmern nach dem Verhältnis des Wertes ihrer neuen Grundstücke zu leisten, sofern im Zusammenlegungsplan keine andere Festsetzung getroffen ist (z.B. Beiträge nach Fläche oder Kostenpauschale).

2. Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod haben die Ortsgemein­den Eppenrod und Görgeshausen beschlossen, den Eigenlei­stungsanteil aus den Einnahmen der Jagdpacht abzudecken. Entsprechend diesen Gemeinderatsbeschlüssen wurde im Zusam­menlegungsplan unter Ziffer 4.2.2.1 festgesetzt, daß die Ortsge­meinde Eppenrod einen Anteil von 90 % und die Ortsgemeinde Gör­geshausen einen Anteil von 10 % der Beträge trägt. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Eppenrod hat dieser Regelung in der Vorstandssitzung vom 02.03.1999 zuge­

stimmt.

3. Berechnung des Beitrages

I. Ausgaben

1.1 Ausführungskosten.565.100,00 DM

1.2 Durchlaufende Gelder.475.200,00 DM

1.3 Sonstiges.700,00 DM

Summe der Ausgaben: .1.041.000,00 DM

II. Einnahmen

11.1 Zuschüsse.493.800,00 DM

11.2 Besondere Deckungsmittel.19.100,00 DM

11.3 Erlöse aus Nutzungen und Landverkäufe.37.400,00 DM

11.4 Durchlaufende Gelder.475.300,00 DM

11.5 Zuschüsse zu Landespflegerischen

Maßnahmen. 1.700,00 DM

Summe der Einnahmen: .1.027.300,00 DM

Gegenüberstellung:

Summe der Ausgaben.1.041.000,00 DM

Summe der Einnahmen.1.027.300,00 DM

verbleiben von den Teilnehmern bzw. den Ortsgemeinden aufzubringen (= Beiträge). A 3.700,00 DM

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Dieter Lotz, Bornstr. 6, 65558 Eppenrod oder beim Kulturamt Westerburg, in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei einer der genannten Stellen eingegangen ist.

Der Vorsitzende des Vorstandes Dieter Lotz

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 25.02.1999

Sportplatzsanierung

Im Sachvortrag wurden noch einmal die Notwendigkeit der Sanierung und insbesondere die Auflagen des Zuschußgebers dargelegt. Dies sind im wesentlichen die Drainage des Tennenplatzes, das Anbringen einer Berie­selungsanlage und das Einsetzen eines Tankes für die Berieselungsan­lage (50 cbm). Hiermit soll die Quelle aus dem hinteren Bereich des Hart­platzes (frühere Sprunggrube) genutzt werden. Nach Erörterung der ein­zelnen Positionen des vorgelegten Angebotes beschloß der Ortsgemein­derat, das Planungsbüro Brüll mit der Ausschreibung der Arbeiten zu beauftragen. Die rasche Ausschreibung soll einen Baubeginn im Mai 1999 sicherstellen.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben.je 2.518.000,00 DM

Vermögenshauhalt:

Einnahmen/Ausgaben.je 1.390.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A.220 v.H.

Grundsteuer B. 240 v.H.

Gewerbesteuer.300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.36,00 DM

für den zweiten Hund.54,00 DM

für jeden weiteren Hund. 72,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vor­bericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.