Wochenblatt VG Montabaur
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 27.03.1999, fahren wir zu unseren Sportkameraden nach Nistertal. Anstoß: 16.00 Uhr, Abfahrt: 15.15 Uhr, Spielkleidung: weiß/rot.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Großholbach vom
11.03.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.031.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.544.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund ..70,00 DM
für den zweiten Hund .140,00 DM
für jeden weiteren Hund.210,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deutlich, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 71.000,00 DM nicht erforderlich wird. Man kann voraussichtlich sogar noch einen Rücklagenbestand von rd. 45.000,00 DM ausweisen.
Diese überaus erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und auf Einsparungen bei einigen Investitionen zurückzuführen.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Großholbach beläuft sich zum 31.12.1998 auf 340.400,30 DM. Eine hieraus resultierende Pro-Kopf- Verschuldung von 399,06 DM liegt damit erstmals unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 426,00 DM.
Zusammenfassend kann festgestellt werden daß die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1999 als durchaus zufriedenstellend bezeichnet werden kann.
Haushalt 1999
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf enorme 2 575.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.031.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.544.000,00 DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden keine Kredite benötigt, so daß sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung erübrigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000,00 DM veranschlagt, deren Festsetzung in der Haushaltssatzung vorzunehmen ist. Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 863.000,00 DM um 168.000,00 DM auf 1.031.000,00 DM. Diese Steigerung ist darauf zurückzuführen, daß im Haushalt Planungs- und Umlegungskosten von 141.000,00 DM zu veranschlagen sind. Diese einmalige Mittelbereitstellung führt in der Konsequenz dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushalts nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 169.000,00 DM erreicht werden kann.
Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 64,54 v.H. das Gros der Einnahmen. Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Bereichen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen.5,14 v.H.
Gebühren.0,77 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.9,31 v.H.
sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).3,87 v.H.
Zuführung vom Vermögenshaushalt.16,37 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
26
Nr.<
tenblatt
Personalausgaben. 5 . .
Verwaltungs- und Betriebsausgaben.39 nl
Zuschüsse für soziale Zwecke oder . ,u |
ähnliche Einrichtungen. 51 „.
4. Umlagen."""Vgal
5. Zinsausgaben. 233I
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0 931
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großholbach e’rrel sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und der all malig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren “vf Kreuzwiese” mit F 64.000,00 DM. ^
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 22.05.1998 beschlossene Investitiol gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshan tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestil das Volumen. 1
1 .
2 .
3.
5.
6 .
1 .
4.
Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren “Vor der Kreuzwiese”.26.000,01
Erschließungsbeiträge.621.000,OJ
Zuweisungen des Landes für Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes umgesetzt werden.60.000,0|
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken.815.000,01
5. Investitionsschlüsselzuweisung.11.670,01
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.9.579,Oj
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
- Planabrundungsbetrag -.751,Oj
Ausblick 2000 - 2002
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung“' Kreuzwiese”, die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Verfl und Gestaltungskonzeptes, der Ausbau der Südstraße, der Ausbl Mittelstraße sowie die Friedhofserweiterung bilden mittelfristi Investitionsschwerpunkte.
Die Finanzierung dieser Vorhaben ist den Berechnungen der mitt| gen Finanzplanung zufolge gesichert.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.0|
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegungsverfahren Eppenrod
Endabrechnung und Erhebung der Zusammenlegungsbeiträfl
1. Nach § 19 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.f 16.03.1976 (BGBL I S. 546), zuletzt geändert durch Gesell 18.06.1997 (BGBl. I S.1430) kann die Teilnehmergemeinschaftdii nehmer (Eigentümer der am Verfahren beteiligten Grundstücke) zil beiträgen heranziehen, soweit die Aufwendungen der Zusammen! (Ausführungskosten § 105 FlurbG) dem Interesse der Teilnehmer^ und nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt werden.
Beiträge 1
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Aufgrund des beschlossenen Programmes sind für folgende Invei nen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entspref den Haushaltsmittel bereitzustellen: a
Rest-Investitionskostenanteil für den
Kindergartenspielplatz.8.412,o|
Ausgleichsleistungen an Beteiligte des Umlegungsverfahrens
“Vor der Kreuzwiese”.....10.0000
Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen.5.000,0(1
Fertigstellung des Baugebietes ’ j
“Am Strüthehen”.234.000,03
Erschließung “Vor der Kreuzwiese”, einschl. ’ ■
Straßenoberflächenentwässerungsanteils .485.000,0(]
Umsetzung des Verkehrs- und 1
Gestaltungskonzeptes Ortsdurchfahrt.100.000,0a
7. Bauausgaben Friedhof/Leichenhalle.6.00o'ol
8. Bauausgaben Bürgerhaus.22.00o’oq
9. Wirtschaftswegebau.e.ooo’ol
10. Erwerb von Grundstücken.5.000,0|
11. Haus- und Kanalanschlußkosten
für gemeindeeigene Grundstücke.150.000,oJ
12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.169.000,03
13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage...3.187,0a
14. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.340.401,00
Durch diese Tilgungsleistung wird die Ortsgemeinde Großholbachs denfrei.
Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch folgende Einnahme^ chert.
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