Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, 27.03.1999, fahren wir zu unseren Sportkameraden nach Nistertal. Anstoß: 16.00 Uhr, Abfahrt: 15.15 Uhr, Spielkleidung: weiß/rot.

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Großholbach vom

11.03.1999

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.031.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.544.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund ..70,00 DM

für den zweiten Hund .140,00 DM

für jeden weiteren Hund.210,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deutlich, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 71.000,00 DM nicht erforderlich wird. Man kann voraussichtlich sogar noch einen Rücklagen­bestand von rd. 45.000,00 DM ausweisen.

Diese überaus erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und auf Einsparungen bei eini­gen Investitionen zurückzuführen.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Großholbach beläuft sich zum 31.12.1998 auf 340.400,30 DM. Eine hieraus resultierende Pro-Kopf- Verschuldung von 399,06 DM liegt damit erstmals unter dem vergleich­baren Landesdurchschnitt von 426,00 DM.

Zusammenfassend kann festgestellt werden daß die finanzielle Grundla­ge für die Aufstellung des Etats 1999 als durchaus zufriedenstellend bezeichnet werden kann.

Haushalt 1999

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf enorme 2 575.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.031.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.544.000,00 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden keine Kredite benötigt, so daß sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung erübrigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000,00 DM veranschlagt, deren Festsetzung in der Haushaltssatzung vorzuneh­men ist. Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 863.000,00 DM um 168.000,00 DM auf 1.031.000,00 DM. Diese Steigerung ist darauf zurück­zuführen, daß im Haushalt Planungs- und Umlegungskosten von 141.000,00 DM zu veranschlagen sind. Diese einmalige Mittelbereitstel­lung führt in der Konsequenz dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungs­haushalts nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 169.000,00 DM erreicht werden kann.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 64,54 v.H. das Gros der Einnahmen. Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Berei­chen erwartet:

Erstattungen, Zuweisungen.5,14 v.H.

Gebühren.0,77 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.9,31 v.H.

sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).3,87 v.H.

Zuführung vom Vermögenshaushalt.16,37 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben:

26

Nr.<

tenblatt

Personalausgaben. 5 . .

Verwaltungs- und Betriebsausgaben.39 nl

Zuschüsse für soziale Zwecke oder . ,u |

ähnliche Einrichtungen. 51.

4. Umlagen."""Vgal

5. Zinsausgaben. 233I

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0 931

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großholbach errel sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und der all malig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahrenvf Kreuzwiese mit F 64.000,00 DM. ^

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 22.05.1998 beschlossene Investitiol gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshan tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestil das Volumen. 1

1 .

2 .

3.

5.

6 .

1 .

4.

Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungs­verfahrenVor der Kreuzwiese.26.000,01

Erschließungsbeiträge.621.000,OJ

Zuweisungen des Landes für Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrs- und Gestaltungs­konzeptes umgesetzt werden.60.000,0|

Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken.815.000,01

5. Investitionsschlüsselzuweisung.11.670,01

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.9.579,Oj

7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

- Planabrundungsbetrag -.751,Oj

Ausblick 2000 - 2002

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung' Kreuzwiese, die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Verfl und Gestaltungskonzeptes, der Ausbau der Südstraße, der Ausbl Mittelstraße sowie die Friedhofserweiterung bilden mittelfristi Investitionsschwerpunkte.

Die Finanzierung dieser Vorhaben ist den Berechnungen der mitt| gen Finanzplanung zufolge gesichert.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.0|

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455

Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegungsverfahren Eppenrod

Endabrechnung und Erhebung der Zusammenlegungsbeiträfl

1. Nach § 19 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.f 16.03.1976 (BGBL I S. 546), zuletzt geändert durch Gesell 18.06.1997 (BGBl. I S.1430) kann die Teilnehmergemeinschaftdii nehmer (Eigentümer der am Verfahren beteiligten Grundstücke) zil beiträgen heranziehen, soweit die Aufwendungen der Zusammen! (Ausführungskosten § 105 FlurbG) dem Interesse der Teilnehmer^ und nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt werden.

Beiträge 1

[fieußn G Klare Fi Jjjnpauscl iZnsamr prod unc pnahm Lchenc

feplan 1 1 An- J ton 10 der Zu jssitzunc nrechnui

Aufgrund des beschlossenen Programmes sind für folgende Invei nen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entspref den Haushaltsmittel bereitzustellen: a

Rest-Investitionskostenanteil für den

Kindergartenspielplatz.8.412,o|

Ausgleichsleistungen an Beteiligte des Umlegungsverfahrens

Vor der Kreuzwiese.....10.0000

Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen.5.000,0(1

Fertigstellung des Baugebietes j

Am Strüthehen.234.000,03

ErschließungVor der Kreuzwiese, einschl.

Straßenoberflächenentwässerungs­anteils .485.000,0(]

Umsetzung des Verkehrs- und 1

Gestaltungskonzeptes Ortsdurchfahrt.100.000,0a

7. Bauausgaben Friedhof/Leichenhalle.6.00o'ol

8. Bauausgaben Bürgerhaus.22.00ooq

9. Wirtschaftswegebau.e.ooool

10. Erwerb von Grundstücken.5.000,0|

11. Haus- und Kanalanschlußkosten

für gemeindeeigene Grundstücke.150.000,oJ

12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.169.000,03

13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage...3.187,0a

14. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.340.401,00

Durch diese Tilgungsleistung wird die Ortsgemeinde Großholbachs denfrei.

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch folgende Einnahme^ chert.

Isfiihrun phlauf« lustiges geden liiahme Isehüss Besonder 5 au fehlauf Isehüss Iiederl laiibersl [jeden ue der I leiben vi Iden Ort |en (=Be ITSBEh n diese |lnach d fiderspri lorstand jEppeni ilraße 5, 1 Widers IMaufdi

jpengei

woch, idie Jahr lollzählig iveransi igen köi

zeit- u

ig,c le Wirbt Iler anbi n uns üb isehrfre »erden je |lung be locheini' m Freitae g,2f Jfeuns b liden no< [teAbscf 11999, s

|8Chstl

Wis, voi fndeaing iMFax:.

pich JZusam; EEndabre |lach § 1 »6.03.1 5 6.19 pilnehn P Geld