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Wochenblatt VG Montabaur

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§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein­wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben wer­den.

§10

Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit­telnden Erschließungsbeitrages.

§11

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 24.11.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

56335 Neuhäusel, 22.02.1999 (Siegel) Roggenbach

Ortsgemeinde Neuhäusel Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän­dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56335 Neuhäusel, 22.02.1999 (Siegel) Roggenbach

Ortsgemeinde Neuhäusel Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 28.01.1999 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1997 I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Feststellung des Ergebnisses

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Soll-Einnahmen ./. Abgang alter

2.635.719,97

632.163,32

3.267.883,29

Kasseneinnahmereste Summe bereinigte

313,73

"

313,73

Soll-Einnahmen

2.635.406,24

632.163,32

3.267.569,56

Soll-Ausgaben + Neue Haushalts­

2.635.406,24

605.995,42

3.241.401,66

ausgabereste

Summe bereinigte

"

26.167,90

26.167,90

Soll-Ausgaben

2.635.406,24

632.163,32

3.267.569,56

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

0,00

0,00

0,00

Montabaur, 03.04.1998, Schaaf

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahres­rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Nr,

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht lism sichtnahme vom 08.03.-17.03.1999 bei der Verbandsgeme'^' waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrari-Ad ' Platz 8,5641 0 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mo? mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16 00Uh® nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 iih freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. ' nrsi Neuhäusel, 23.02.1999 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsöürgernle]

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend geführte Fundsache abgegeben: 1 Autoschlüssel. Der/Die V rer(in) kann den o. a. Gegenstand (3/99) gegen entspreche! Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der iin Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezOalichJ weise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

SPD-Ortsverein Neuhäusel

Einladung zur Mitgliederversammlung

An dieser Stelle lädt der Vorstand des SPD-Ortsvereins Neid zu einer Mitgliederversammlung am Dienstag, 09.03.1999 um J Uhr ins HotelThüringer Hof (Versammlungsraum im Erdgesä rechts vom Eingang) herzlich ein. 1

Einziger Tagesordnungspunkt ist die Wahl zur Aufstellung der! didatenliste der SPD für den Ortsgemeinderat Neuhäusel J Auch die Lebenspartner der Mitglieder sind herzlich willkommen Abschluß der Mitgliederversammlung lädt der Ortsverein zu ei kleinen Umtrunk ein.

Freie Wähler Vereinigung Neuhäusel e.V. (FW

Wir laden unsere Mitglieder sowie alle interessierten Mitt und Mitbürger, die unsere kommunalpolitischen Aktivitätei Neuhäusel unterstützen möchten, zu unserer ersten Informai Veranstaltung 1999 ein. Wirtreffen uns am Freitag, 05.03.1999 Uhr, im HotelThüringer Hof (G. Schippel), im Nebenraum,

Fastenessen in der Gemeinde St. Anna, Neuhäl

Zum diesjährigen Fastenessen laden wir ganz herzlich ein amSl tag, 21.03.1999, ca. 11.30 Uhr (nach dem Familiengottesdlef| 10.30 Uhr), ins St.-Anna-Haus, Gartenstraße, Neuhäusel.

Wie seit einigen Jahren wollen wir auch in diesem Jahr wieder ge| sam in der Fastenzeit ein bewußt einfaches Mahl zu uns nehmef mit dem gegenüber einem Sonntagsessen ersparten Geld Hi| jekte in der sogenanntenDritten Welt zu unterstützen.! Jahr wird der Reinerlös Projekten der Pallottinerlnnen in Ruj zugute kommen.

Schwester Ingrid Schüler SAC, die aus der Gemeinde St. Anna Neil sei stammt, hat uns über diese Projekte folgendes mitgeteilt:Ei um Hilfe für diejenigen, die am schlimmsten betroffen sind von Hi Armut und Krankheit. In Ruanda und Zaire sind es mehrere Emm und Gesundheitszentren, die von den Schwestern unterhaltenwej die Betreuung von Waisenkindern, die Sorge um Familien, d" Obdach haben und nichts wovon sie leben können, und die l/ei nungsarbeit zwischen Menschen verschiedener Volksgruppen,i Wir erbitten zur Planung des Essens soweit möglich eine Vorai düng. Anmeldezettel liegen in der Kirche aus und können dortf ausgefüllt hinterlegt oder in den Briefkasten des Pfarramtes eij worfen werden.

Gleichzeitig mit dem Fastenessen findet eine Ausstellung zur Kai gneErlaßjahr 2000 statt, zu der die Gemeindemitglieder bereits^ letzten Familiengottesdienst Faltblätter mit Informationen erhaltenhr Dort liegen auch noch einmal die Unterschriftenlisten zur Fort einer erträglichen Schuldenregulierung für die ärmsten Ländel die im Rahmen dergrößten Unterschriftenaktion, der Welt beim Gipfel in Köln den Staats- und Regierungschefs der 7 wicbll Industrienationen und Rußlands übergeben werden. Es beste! aussichtlich letztmals in Neuhäusel die Möglichkeit, die Forderu^ mit seiner Unterschrift zu unterstützen.

Frühlingsfest für Senioren

Hallo liebe Senioren! . j

Wir weisen jetzt schon hin auf denbunten NachrnW| 24.03.1999, gestaltet vom Pfarrgemeinderat. Um 14.30 Urirb«5 wir mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche. Anschließeno 9j 15.00 Uhr bieten wir Kaffee und Kuchen sowie ein intere | Unterhaltungsprogramm im St.-Anna-Haus an. Ein zur Verfügung. Wer abgeholt werden möchte, melde sicn j Freitag, 19.03.1999, im Pfarrhaus, Tel. 8636. Wir wurden wj Ihr Kommen freuen.