Wochenblatt VG Montabaur
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§8
Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§9
Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
§10
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§11
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 24.11.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.
56335 Neuhäusel, 22.02.1999 (Siegel) Roggenbach
Ortsgemeinde Neuhäusel Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56335 Neuhäusel, 22.02.1999 (Siegel) Roggenbach
Ortsgemeinde Neuhäusel Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 28.01.1999 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1997 I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Feststellung des Ergebnisses
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Soll-Einnahmen ./. Abgang alter
2.635.719,97
632.163,32
3.267.883,29
Kasseneinnahmereste Summe bereinigte
313,73
"
313,73
Soll-Einnahmen
2.635.406,24
632.163,32
3.267.569,56
Soll-Ausgaben + Neue Haushalts
2.635.406,24
605.995,42
3.241.401,66
ausgabereste
Summe bereinigte
"
26.167,90
26.167,90
Soll-Ausgaben
2.635.406,24
632.163,32
3.267.569,56
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
0,00
0,00
0,00
Montabaur, 03.04.1998, Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Nr,
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht lism sichtnahme vom 08.03.-17.03.1999 bei der Verbandsgeme'^' waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrari-Ad ' Platz 8,5641 0 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mo? mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16 00Uh® nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 iih freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. ' nrsi Neuhäusel, 23.02.1999 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsöürgernle]
Fundsache
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend geführte Fundsache abgegeben: 1 Autoschlüssel. Der/Die V rer(in) kann den o. a. Gegenstand (3/99) gegen entspreche! Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der iin Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezOalichJ weise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
SPD-Ortsverein Neuhäusel
Einladung zur Mitgliederversammlung
An dieser Stelle lädt der Vorstand des SPD-Ortsvereins Neid zu einer Mitgliederversammlung am Dienstag, 09.03.1999 um J Uhr ins Hotel “Thüringer Hof” (Versammlungsraum im Erdgesä rechts vom Eingang) herzlich ein. 1
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Wahl zur Aufstellung der! didatenliste der SPD für den Ortsgemeinderat Neuhäusel J Auch die Lebenspartner der Mitglieder sind herzlich willkommen Abschluß der Mitgliederversammlung lädt der Ortsverein zu ei kleinen Umtrunk ein.
Freie Wähler Vereinigung Neuhäusel e.V. (FW
Wir laden unsere Mitglieder sowie alle interessierten Mitt und Mitbürger, die unsere kommunalpolitischen Aktivitätei Neuhäusel unterstützen möchten, zu unserer ersten Informai Veranstaltung 1999 ein. Wirtreffen uns am Freitag, 05.03.1999 Uhr, im Hotel ‘Thüringer Hof” (G. Schippel), im Nebenraum,
Fastenessen in der Gemeinde St. Anna, Neuhäl
Zum diesjährigen Fastenessen laden wir ganz herzlich ein amSl tag, 21.03.1999, ca. 11.30 Uhr (nach dem Familiengottesdlef| 10.30 Uhr), ins St.-Anna-Haus, Gartenstraße, Neuhäusel.
Wie seit einigen Jahren wollen wir auch in diesem Jahr wieder ge| sam in der Fastenzeit ein bewußt einfaches Mahl zu uns nehmef mit dem gegenüber einem Sonntagsessen ersparten Geld Hi| jekte in der sogenannten “Dritten Welt’ zu unterstützen.! Jahr wird der Reinerlös Projekten der Pallottinerlnnen in Ruj zugute kommen.
Schwester Ingrid Schüler SAC, die aus der Gemeinde St. Anna Neil sei stammt, hat uns über diese Projekte folgendes mitgeteilt: “Ei um Hilfe für diejenigen, die am schlimmsten betroffen sind von Hi Armut und Krankheit. In Ruanda und Zaire sind es mehrere Emm und Gesundheitszentren, die von den Schwestern unterhaltenwej die Betreuung von Waisenkindern, die Sorge um Familien, d" Obdach haben und nichts wovon sie leben können, und die l/ei nungsarbeit zwischen Menschen verschiedener Volksgruppen,i Wir erbitten zur Planung des Essens soweit möglich eine Vorai düng. Anmeldezettel liegen in der Kirche aus und können dortf ausgefüllt hinterlegt oder in den Briefkasten des Pfarramtes eij worfen werden.
Gleichzeitig mit dem Fastenessen findet eine Ausstellung zur Kai gne “Erlaßjahr 2000” statt, zu der die Gemeindemitglieder bereits^ letzten Familiengottesdienst Faltblätter mit Informationen erhaltenhr Dort liegen auch noch einmal die Unterschriftenlisten zur Fort einer erträglichen Schuldenregulierung für die ärmsten Ländel die im Rahmen der “größten Unterschriftenaktion”, der Welt beim Gipfel in Köln den Staats- und Regierungschefs der 7 wicbll Industrienationen und Rußlands übergeben werden. Es beste! aussichtlich letztmals in Neuhäusel die Möglichkeit, die Forderu^ mit seiner Unterschrift zu unterstützen.
Frühlingsfest für Senioren
Hallo liebe Senioren! . j
Wir weisen jetzt schon hin auf den “bunten NachrnW| 24.03.1999, gestaltet vom Pfarrgemeinderat. Um 14.30 Urirb«5 wir mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche. Anschließeno 9j 15.00 Uhr bieten wir Kaffee und Kuchen sowie ein intere | Unterhaltungsprogramm im St.-Anna-Haus an. Ein zur Verfügung. Wer abgeholt werden möchte, melde sicn j Freitag, 19.03.1999, im Pfarrhaus, Tel. 8636. Wir wurden wj Ihr Kommen freuen.

