iblattVG Montabaur
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Nr. 9/99
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mit werden alle Mitglieder form- und fristgerecht zur Jahresversammlung am 27.03.1999 im Vereinslokal eingeladen; ! U P 16 00 Uhr. Vor allem im Hinblick auf die bevorstehenden Neu- f'len wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
! ordnung: 1. Begrüßung, 2. Jahresbericht 1. Vorsitzender, 3. [^ bericht, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahlen, 6. Nach- farhtunq Kampagne 1998/99,7. Vorschau Kampagne 1999/2000, iVothaben 1999, 9. Verschiedenes
oem. der Satzung sind bis zum 22.03.1999 beim Vorstand aireichen. Der nächste Stammtisch findet bereits am 05.03.1999 Vereinslokal statt. Vorstandssitzung am Mittwoch, 10.03.1999, Joo Uhr im Thüringer Hof.
Lrt nach Frankreich
•sind noch Plätze frei! Der Deutsch-Französische Freundschafts- eis Neuhäusel e.V. startet am 13.05.1999 (Christi Himmelfahrt) zum (rtnerschaftsaustausch zur Partnergemeinde Sauvigny-Ies-Bois. Für litag und Samstag sind gemeinsame Aktivitäten geplant, und der Inntag ist für die Rückreise vorgesehen.
e Unterbringung erfolgt in Familien oder auch im Hotel Lgny/Imphy. Auch Nichtmitglieder des Vereins sind eingeladen, lern die Plätze nicht von Mitgliedern belegt sind, nskunfterteilen K. Krahwinkel, Tel. 2684, und A. Kern, Tel. 8618, bei Inen Sie sich innerhalb der kommenden 14Tage anmelden können.
bchen für Kinder und Jugendliche
I kochen Chinesisch
Inn: Freitag, 12.03.1999, 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr Peuhäusel, St.-Anna-Haus r: Kinder und Jugendliche ab 11 Jahre ing: Frau Bendlin, Ransbach-Baumbach lubringen: Brettchen, Küchenmesser, Teller, Trinkglas, Besteck Ihahmegebühr: 6,00 DM + Kosten für die Zutaten leldung bei Anne Stüber, Tel. 2724
lidenmalen
März treffen wir uns wieder zum Seidenmalen an folgenden Ter-
fen:
lienmalen für Kinder von 6 bis 8 Jahren
g, 08.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr Jnerstag, 11.03.1999, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr (denmalen für Kinder ab 9 Jahre Wag, 15.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr Jtastag, 18.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr |: Neuhäusel, ev. Gemeindehaus, Jugendraum Jung: Barbara Meurer
liaürnegebühr: 6,00 DM + Materialkosten pkünfte: Anne Stüber, Tel. 02620/2724 | gestalten Seidenkarten woch, 10.03.1999, 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr |Karten werden in der Folientechnik hergestellt, die ein einfaches Jeiten erlaubt. Auf Wunsch wird das Material gestellt, t: ev. Gemeindehaus, Jugendraum jnahmegebühr: 5,00 DM + Materialkosten (4,00 DM/Karte) fte: Anne Stüber, Tel. 02620/2724
bhmarkt im St.-Anna-Haus
Jeboten werden Kinderbekleidung, Bücher und Spielsachenam 19. |z 1999 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für das leibliche 1™ gibt es Kaffee und Kuchen.
per können sich unter der Tel.-Nr. 02620/8869 anmelden, jjdgebühr: 1 Kuchen, Verkaufstische müssen mitgebracht werden, pau ab 14.00 Uhr.
jphstunden des Ortsbürgermeisters
prstags i :i 02620/861 4
von 18.30 bis 19.30 Uhr von 18.30 bis 19.30 Uhr
Straßenreinigungspflicht erfüllen
Wegen der erneuten Beschwerden möchten wir auf die bestehende Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde hinweisen.
Daher noch einmal:
An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut - sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen von Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es, einen entsprechend breiten Streifen der Fahrbahn zu säubern.
Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Simmern, oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muß er einen Dritten mit der Reinigung beauftragen.
Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters. Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung
und des Entlastungsbeschlusses
des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1997
I. Haushaltsrechnung:
Feststellung des Ergebnisses
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kassenein
1.696.085,38
477.426,75
2.173.512,13
nahmereste Summe bereinigte
13.011,00
13.011,00
Soll-Einnahmen
1.696.085,38
464.415,75
2.160.501,13
Soll-Ausgaben + Neue Haushalts
1.696.085,38
416.412,24
2.112.497,62
ausgabereste Summe bereinigte
-
48.003,51
48.003,51
Soll-Ausgaben
Überschuß/
1.696.085,38
464.415,75
2.160.501,13
Fehlbetrag
festgestellt:
0,00
0,00
0,00
Montabaur, 03.04.1998 Schaaf, 1. Beigeordneter
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 08.03. bis 17.03.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, 26.02.1999 (S.) Schmidt
Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates
Simmern vom 09.02.1999
Aufstellung des Bebauungsplanes “Kreuzwiese”
- Entscheidung über die Umgemarkung von Flächen der Ortsgemeinde Simmern nach Neuhäusel - Herr Schaaf von der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte unter Bezug auf die Beschlußvorlage und die Übersichtspläne den Planungsstand zum Bebauungsplan “Kreuzwiese” und begründete die Überlegungen zu den Varianten 1 und 2 hinsichtlich der Flächen, die
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