Einzelbild herunterladen

iblattVG Montabaur

29

Nr. 9/99

, ih eiseler Baljatscher lshauP tversammlun9

mit werden alle Mitglieder form- und fristgerecht zur Jahres­versammlung am 27.03.1999 im Vereinslokal eingeladen; ! U P 16 00 Uhr. Vor allem im Hinblick auf die bevorstehenden Neu- f'len wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

! ordnung: 1. Begrüßung, 2. Jahresbericht 1. Vorsitzender, 3. [^ bericht, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahlen, 6. Nach- farhtunq Kampagne 1998/99,7. Vorschau Kampagne 1999/2000, iVothaben 1999, 9. Verschiedenes

oem. der Satzung sind bis zum 22.03.1999 beim Vorstand aireichen. Der nächste Stammtisch findet bereits am 05.03.1999 Vereinslokal statt. Vorstandssitzung am Mittwoch, 10.03.1999, Joo Uhr im Thüringer Hof.

Lrt nach Frankreich

sind noch Plätze frei! Der Deutsch-Französische Freundschafts- eis Neuhäusel e.V. startet am 13.05.1999 (Christi Himmelfahrt) zum (rtnerschaftsaustausch zur Partnergemeinde Sauvigny-Ies-Bois. Für litag und Samstag sind gemeinsame Aktivitäten geplant, und der Inntag ist für die Rückreise vorgesehen.

e Unterbringung erfolgt in Familien oder auch im Hotel Lgny/Imphy. Auch Nichtmitglieder des Vereins sind eingeladen, lern die Plätze nicht von Mitgliedern belegt sind, nskunfterteilen K. Krahwinkel, Tel. 2684, und A. Kern, Tel. 8618, bei Inen Sie sich innerhalb der kommenden 14Tage anmelden können.

bchen für Kinder und Jugendliche

I kochen Chinesisch

Inn: Freitag, 12.03.1999, 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr Peuhäusel, St.-Anna-Haus r: Kinder und Jugendliche ab 11 Jahre ing: Frau Bendlin, Ransbach-Baumbach lubringen: Brettchen, Küchenmesser, Teller, Trinkglas, Besteck Ihahmegebühr: 6,00 DM + Kosten für die Zutaten leldung bei Anne Stüber, Tel. 2724

lidenmalen

März treffen wir uns wieder zum Seidenmalen an folgenden Ter-

fen:

lienmalen für Kinder von 6 bis 8 Jahren

g, 08.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr Jnerstag, 11.03.1999, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr (denmalen für Kinder ab 9 Jahre Wag, 15.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr Jtastag, 18.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr |: Neuhäusel, ev. Gemeindehaus, Jugendraum Jung: Barbara Meurer

liaürnegebühr: 6,00 DM + Materialkosten pkünfte: Anne Stüber, Tel. 02620/2724 | gestalten Seidenkarten woch, 10.03.1999, 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr |Karten werden in der Folientechnik hergestellt, die ein einfaches Jeiten erlaubt. Auf Wunsch wird das Material gestellt, t: ev. Gemeindehaus, Jugendraum jnahmegebühr: 5,00 DM + Materialkosten (4,00 DM/Karte) fte: Anne Stüber, Tel. 02620/2724

bhmarkt im St.-Anna-Haus

Jeboten werden Kinderbekleidung, Bücher und Spielsachenam 19. |z 1999 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für das leibliche 1 gibt es Kaffee und Kuchen.

per können sich unter der Tel.-Nr. 02620/8869 anmelden, jjdgebühr: 1 Kuchen, Verkaufstische müssen mitgebracht werden, pau ab 14.00 Uhr.

jphstunden des Ortsbürgermeisters

prstags i :i 02620/861 4

von 18.30 bis 19.30 Uhr von 18.30 bis 19.30 Uhr

Straßenreinigungspflicht erfüllen

Wegen der erneuten Beschwerden möchten wir auf die bestehende Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde hinweisen.

Daher noch einmal:

An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbe­baut - sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen von Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien.

Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es, einen entsprechend brei­ten Streifen der Fahrbahn zu säubern.

Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Simmern, oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muß er einen Drit­ten mit der Reinigung beauftragen.

Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters. Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung

und des Entlastungsbeschlusses

des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1997

I. Haushaltsrechnung:

Feststellung des Ergebnisses

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kassenein­

1.696.085,38

477.426,75

2.173.512,13

nahmereste Summe bereinigte

13.011,00

13.011,00

Soll-Einnahmen

1.696.085,38

464.415,75

2.160.501,13

Soll-Ausgaben + Neue Haushalts­

1.696.085,38

416.412,24

2.112.497,62

ausgabereste Summe bereinigte

-

48.003,51

48.003,51

Soll-Ausgaben

Überschuß/

1.696.085,38

464.415,75

2.160.501,13

Fehlbetrag

festgestellt:

0,00

0,00

0,00

Montabaur, 03.04.1998 Schaaf, 1. Beigeordneter

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahres­rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Ein­sichtnahme vom 08.03. bis 17.03.1999 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Simmern, 26.02.1999 (S.) Schmidt

Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

Simmern vom 09.02.1999

Aufstellung des BebauungsplanesKreuzwiese

- Entscheidung über die Umgemarkung von Flächen der Ortsgemeinde Simmern nach Neuhäusel - Herr Schaaf von der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte unter Bezug auf die Beschlußvorlage und die Übersichtspläne den Pla­nungsstand zum BebauungsplanKreuzwiese und begründete die Überlegungen zu den Varianten 1 und 2 hinsichtlich der Flächen, die

A