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loci

hanblatt VG Montabaur

an 8 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01,1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- Irt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) |d auf folgendes hingewiesen:

I ||naen , die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- üriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande Rommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Ifang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Irlie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- laung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­löt worden sind, oder

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- Indet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- liriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Jöenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Irhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

|t jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so Inn auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Irletzung geltend machen.

412 Nentershausen, 20.01.1999 (Siegel) Greiser

Ortsbürgermeister

bricht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

entershausen vom 18.12.1998

Ijfstellung des BebauungsplanesIm Hasenacker

|rr Hachenberg vom Planungsbüro lU-Plan erläuterte das geplan- RebauungsgebietIm Hasenacker': insbesondere wurden die Text- ftsetzungen vom Rat diskutiert und mit Herrn Hachenberg erörtert. [Hinblick auf die vielen Pkws, die schon heute in den Wohngebie- Ubgestellt sind, hielt es der Rat für erforderlich, daß pro Wohnung lei Stellplätze vorgesehen werden. Pro Gebäude sind nicht mehr Izwei Wohnungen zulässig. Als Wohnung in diesem Sinne gilt auch |je Einliegerwohnung. Durch die Begrenzung der Grundstücksgröße ddem Maß der baulichen Nutzung soll der Bau von mehr als Zwei- üilienhäusern verhindert werden. Der Ortsgemeinderat beschloß | Aufstellung des BebauungsplanesIm Hasenacker für den in der liegenden Planskizze abgegrenzten Bereich. Dabei begrüßte der |t die vorgesehene Kreiselanbindung. Der Ortsgemeinderat stimm- fdem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes, der Begrün- Ing sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen mit der gänzung zu, daß pro Wohneinheit zwei Pkw-Stellplätze vorzuhal- 1 sind. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der vorgezo- inen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher fange beauftragt.

Stellung des BebauungsplanesL 317/318

Ir Vorsitzende ging auf die Notwendigkeit einer zügigen Bereitstel- Ig eines weiteren Gewerbegebietes ein. Herr Becher vom Bauamt fr Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur stellte den Plan vor. Im Erlauf der Erörterung wurden verschiedene Einwendungen aus der |te des Rates erhoben. Im Hinblick auf die noch nötige Klärung wur- jdleser Tagesordnungspunkt vertagt.

»ratung und Beschlußfassung über die Änderung der Schließungsbeitragssatzung

|r Ortsgemeinderat Nentershausen beschloß den Entwurf der Schließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Sat- lng wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffent­lich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- $chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung i 04.12.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

-Kurs

1)6.15

pV-Grundkurs

P«nn durch Aufbaukurse bei der KVHS erweitert werden)

"|ginn: Montag, 08.02.1999, 19.40 Uhr

|uer: 16 Abende (ä 3 USt), jeweils Mo. und Do.

|hrmittel: nach Angaben des Kursleiters

Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen | tun 9 : Michael Gilles

Ibühren: 269,00 DM

ihere Informationen und Anmeldungen: VHS-Geschäftsstelle, Rat-

|us Montabaur, Tel.: 02602/126321

Ischäftszelten:

.von 08.30 bis 12.30 Uhr

.und von 13.30 bis 16.00 Uhr

ita 9S..von 08.00 bis 12.30 Uhr

.. bis 18.00 Uhr

..von 08.00 bis 12.30 Uhr

Nr. 4/99

Kreppeikaffee der Frauengemeinschaft

am Montag, 08.02.1999,15.11 Uhr, im Jugendheim. Anmeldung mit 6,00 DM bis Donnerstag, 04.02.1999, im Pfarrbüro. _____

Bitte gute Laune und Kaffeegedeck mitbringen!

Karnevalsverein Nentershausen

Am 13.02.1999, ab 20.11 Uhr, ist es soweit.

Der KVK läutet mit einer Kappensitzung den Endspurt für die tollen Tage ein.

In der Freiherr-vom-Stein-Halle Nentershausen werden wir wieder allen Besuchern ein unterhaltsames Programm präsentieren, für das die Aktiven bereits viele Wochen eifrig geübt haben.

U.a. werden mitwirkend der Tanzsportclub Nentershausen, unsere Tanzgarden, das Männerballett,De Höhner aus Nentershausen sowie viele neue einheimische Gesichter, die Sie bisher von den Sit­zungen des Karnevalsvereins noch nicht kannten.

Musik mitTop Secret.

Am Fastnachtsdienstag, 16.02.1999, ab 15.11 Uhr, findet wieder unsere schon zur Tradition gewordene Kinderkappensitzung statt. Wer sich von den sicherlich vielen vorhandenen Nachwuchstalenten am Programm beteiligen möchte, kann sich bei Werner Reusch anmelden, Tel.: 06484/911880.

TC87 Nentershausen veranstaltet Disco

DerTC87 Nentershausen e.V. veranstaltet am Samstag, 30.01.1999, 20.00 Uhr, in der alten Turnhalle in Nentershausen eine Disco. Mitglieder und Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.

_ Niedererbach _

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Telefon: 06485/224

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nie­dererbach findet am Freitag, 05.02.1999, 19.00 Uhr, im Haus Erlen- bach statt.

Tagesordnung:

i. Öffentliche Sitzung

1. Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen im NeubaugebietAuf dem Hahn

2. Erschließung des NeubaugebietesAuf dem Hahn

3. Anschaffung eines Reinigungsgerätes für das Haus Erlenbach

4. Verlagerung des Glascontainerstandortes

5. Antrag der Theaterfreunde auf Nutzungsänderung der ehema­ligen Behindertentoilette

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Finanzängelegenheit

4. Finanzangelegenheit

5. Grundstücksangelegenheit

6. Verschiedenes

56412 Niedererbach, 26.01.1999 Ortseifen

Ortsbürgermeister

Hinweise auf Fraktionssitzungen:

Liste Ortseifen: Donnerstag, 04.02.1999, 20.00 Uhr, im Büro

Liste Noll: nach telefonischer Vereinbarung

FWN: Montag, 01.02.1999, 20.00 Uhr, Ges.-raum Haus Erlenbach Liste Höhn: nach telefonischer Vereinbarung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach

über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige

Herstellung von Erschließungsanlagen

(Erschließungsbeiträge)

vom 18.01.1999

Der Ortsgemeinderat Niedererbach hat am 11.12.1998 aufgrund des

a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)

und

b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973

in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlos­sen, die hiermit bekanntgemacht wird.