Wochenblatt VG Montabaur
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phylaktische Maßnahmen, hygienische Maßnahmen und medizinische Themen sowie ein Praktikum im Krankenhaus.
Die Ausbildung findet jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr 2. im Schulungsraum des DRK-Kreisverbandes Westerwald, Langen- hahner Straße 1, 56457 Westerburg, statt und kostet pro Teilnehmer/in 250,00 DM.
Die Teilnahme ist im Alter von 17 bis 55 Jahren möglich.
Interessenten melden sich bitte beim DRK-Kreisverband Westerwald, Langenhahner Straße 1, 56457 Westerburg, Telefon 02663/9427-0.
Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
Der Schützenverein plant einen Viertagesausflug vom 13.05.1999 bis 16.05.1999 nach Dresden mit Unterkunft im Hotel Obermarkt in Freiberg. Zusätzlich eine Fahrt in die Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge, sowie ins Erzgebirge. Der Fahrpreis pro Person mit HP beträgt 399,00 DM. Anmeldungen mit Anzahlung von 100,00 DM pro Person sind bei Friedhelm Hannappel oder Dieter Schmidt zu tätigen. Anmeldeschluß ist der 13.03.1999.
TC ‘87 Nentershausen veranstaltet Disco
DerTC '87 Nentershausen e.V. veranstaltet am Samstag, 30.01.1999 (ab 20.00 Uhr), in der alten Turnhalle in Nentershausen eine Disco. Mitglieder und Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Telefon: 06485/4696
Fastnachtszug in Girod
Gerne werden noch Anmeldungen entgegengenommen. Auch auswärtige Gruppen sind willkommen. Anmeldungen bei Axel Meudt, Telefon privat: 02602/7705, oder dienstl. 06431/295-247.
MGV “Concordia” Girod
Festausschußsitzung am 04.02.1999
Der Festausschuß für das 90jährige Bestehen des MGV “Concordia” Girod trifft sich am 04.02.1999, 20.00 Uhr im Gemeindehaus.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
An alle Jugendlichen aus Girod
Was machen wir aus unserem Jugendtreff?
Aus aktuellem Anlaß laden wir alle Jugendlichen ab 13 Jahren zu einer Vollversammlung am Dienstag, 02.02.1999, um 20.00 Uhr, in den Jugendtreff ein.
Dort wollen wir gemeinsam ein neues Team von Verantwortlichen wählen.
Wir hoffen, daß möglichst viele von Euch kommen.
Bis dann
Petra Best Johannes Wisser
Jugendpflegerin Pfarrer
Der Vorstand
_ Görgeshausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben,
Telefon: 06485/222 5.
Tiefbrunnen Görgeshausen
Entwurf
Bekanntmachung zur Festsetzung eines
Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)
1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 6.
(BGBl. IS. 1695) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Veibandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.
Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11)von 7. Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere
Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben denv nannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs an! Geltungsbereich der Rechtsverordnung: ' LW
Das geplante Wasserschutzgebiet liegt südwestlich derOii ge Görgeshausen, hat eine Größe von 49,36 ha undwirdtf 3 Schutzzonen gebildet. * D|
Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wa« Schutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit* Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im 1:10.000 entnommen werden.
Fassungsbereich (nicht schraffiel Engere Schutzzone (senkrecht schJ
Weitere Schutzzone (diagonal s
Zone I =
Zone II =
und
Zone lll =
fiert)
Die Zone I
erstreckt sich auf die Gemarkung Görgeshausen, Flures stück Nr. 717. '
Die Zone li
erstreckt sich auf die Gemarkung Görgeshausen, Fluren ei
Die Zone lil
erstreckt sich auf die Gemarkung Görgeshausen, Fluren 6 19, 23 und 15 sowie auf die Gemarkung Eppenrod, Flu« Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechts Ordnung, Az.: 54-43-61-12/1993, bzw. über die nach den zelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen i
- Lagepläne ]
- Auszug aus dem Flurbuch j
- Eigentümerverzeichnis i
- etc. i
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wassed gebietes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem’ aussichtlichen Verbotskatalog)
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Elnsli nähme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 08.02.1999 bis 08.03.1; einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Moni Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur ]
Dienstzimmer Nr. 217 I
Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr] und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr I Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr I
und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-S| Straße 1, 65572 Diez j
Dienstzimmer Nr. 213 und 214 j
Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30Uhr| und 13.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr 1
und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr j
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt weil kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegun| schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.; ’ Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 23.03.1! einschließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörclej bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5,58 Koblenz, erhoben werden. ^
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden isltj gebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Ein| düngen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatijf liehen Titeln beruhen. ]
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitii benen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behöi dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Persoj die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörteg Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche fl ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des’ habens und diejenigen, die Einwendungen erhoben habeitji den von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn Im & rungstermin verhandelt werden.
Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen. Zustellung
können die Personen, die Einwendungen erhoben I® von dem Erörterungsterm.in durch öffentliche Bekanntmaf benachrichtigt werden,
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einv® gen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wero Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den bei ten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührtwe bekanntgegeben.

