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fenblattVG Montabaur

Sie werden angeboten Ille Kinder zum Austoben.

! sorgen auf alle FäHe

ialholischen Junggeselle, r Pfarreienverband sie kommen,

I Gackenbach, Stahlhofen, diese Frommen,

J laut mit dem Hollerer Prinzenpaar Itian und Julia, lommtzum Bürgerhaus lacht Euch hier so richtig aus.

r k e nem Wetter beginnen wir mit dem Umzug um 15.00 Uhr Im «hinR heainnt die Feier im Bürgerhaus. Bei Regen findet die Fei­le! um 15.00 Uhr in der Halle statt.

i ta |ter MöhnenvereinSchmunzelgesichter, Untershausen und »junge Gemeinde Rarreienverband Gackenbach-Holler-Stahlhofen

Horbach

echstunde des Ortsbürgermeisters

lindeverwaltung: .Telefon: 06439/7435

Lrgermeister privat: .Telefon: 06439/7404

irungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt­sten.

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lanntmachung

rlGrenzregelungsbeschluß vom 16.12.1998 im Grenzrege- jsverfahrenKleines Hühfeld ist am 20.01.1999 unanfecht- jeworden

faß §83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbar- lermit bekanntgegeben.

jeser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bis- Sge Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzre- ihg vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt- |ung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz ligeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. litim Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht jigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten gzugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen ftümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Jüsgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zuge­inen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie wiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück |cken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Geldleistungen sind fällig.

pchtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage cli der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfah- lesetz).

jsbehelfsbelehruna

J&n diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Ttntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Jerbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, |0 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Tspruchsfrist (Satz 1 ) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt pbaur eingegangen ist.

fch, 22.01.1999 (Siegel) Wilhelmi, Ortsbürgermeister

^nenvereinImmerfroh

tehwerdonnerstag, 11.02.1999, ist es soweit: Der Möhnenverein |rfroh feiert sein 25jähriges Jubiläum. Wir beginnen mit Kreppel- pum 15.11 Uhr. Meldet Euch bis zum 08.02.1999 bei Agnes Hahn luden Proben zu unseremBunten Abend ab 20.11 Uhr treffen llleMöhnen am Mittwoch, 03. und 10.02.1999, imGrünen Baum.

|vCacilia Horbach e.V.

Imaskenball

Itionsgemäß veranstalten wir wieder am Fastnachtssonntag Bgen großen Preismaskenball imBuchfinkenzentrum". Für die- sj}anr konnten wir wieder eine Band engagieren, die ganz im Stil l angjährigen StammbandHot shots" Stimmung für junge und gebliebene Narren zaubert. Unsere neuen heißenOlli & Chris Junren den Beinamenmini hot shots. Also die Voraussetzun- jrf ei, l eri tollen Fastnachtsball sind bestens. Wir haben auch wie- Pe Preise für die originellsten Masken ausgesetzt, deshalb pn besorgen, mitfeiern und gewinnen. n>robe

nkP r °b e am beginnt für die 2. Tenöre und 2. Bässe J: Ua r. Für die 1. Tenöre und 1. Bässe beginnt die Probe um » ® unc * ab 19.30 Uhr proben wir dann gemeinsam. Wir bitten

Nr. 4/99

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

Seniorenfußball

Das erste Training der 1. Mannschaft im neuen Jahr findet am Sams­tag, 30.01.1999, ab 16.00 Uhr auf dem Sportplatz Horbach statt.

_ Hübingen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Tel.: 06439/7607.

Öffentliche Bekanntmachung

Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) für die Wahl des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Hübingen

Wahlscheine können bis Freitag, 29.01.1999, 18.00 Uhr, im Bürger­büro der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 101,1. Obergeschoß im Rathausneubau, beantragt werden.

Für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und

1. nachweisen können, daß sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt haben,

2. die Voraussetzungen für ihre Eintragung in das Wählerver­zeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwen­dungen eingetreten sind,

3. ihr Wahlrecht erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses im Rahmen des Verfahrens nach § 13 Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt wird sowie

für Wahlberechtigte, die

4. infolge nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können

besteht gemäß § 14 KWG in Verbindung mit § 18 Kommunalwahl­ordnung (KWO) die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag, Sonntag, 31.01.1999, 15.00 Uhr, Wahlscheine beim Wahlleiter, Franz-Josef Merz, Im Grund 6, 56412 Hübingen, Tel.: 06439/7601 oder im Wahl­raum zu beantragen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist (§ 218 Abs. 2 KWO). Im Falle einer plötzlichen Erkrankung dürfen die Brief­wahlunterlagen auch an einen anderen als den Wahlberechtigten per­sönlich ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Emp­fangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewie­sen wird.

Hübingen, 25.01.1999 Franz-Josef Merz, Wahlleiter

Liebe Hübinger Mitbürgerinnen und Mitbürger

Am kommenden Sonntag, 31.01.1999, wählt unsere Gemeinde einen neuen Ortsbürgermeister. Alle Wahlberechtigten aus unserer Gemein­de haben bei dieser Wahl die Möglichkeit, sich aktiv an der Zukunft unseres Dorfes zu beteiligen und mit ihrer Stimme Einfluß zu neh­men.

Ich darf Sie ganz herzlich bitten, sich an der Ortsbürgermeisterwahl und dieser wichtigen Entscheidung zu beteiligen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Das Wahllokal in der Buchfinkenlandhalle ist am Sonntag, von 8.00 bis 18.00 Uhr für Ihre Stimmabgabe geöffnet.

Franz-Josef Merz, 1. Beigeordneter

EISBACHGEMEINDEN

DRK-Ortsverein Nentershausen

Jahreshauptversammlung

Gemäß unserer Satzung laden wir alle aktiven und passiven Mitglie­der zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 26.02.1999,20.00 Uhr in Rotkreuzdepot Nentershausen herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht, 4. Kassenbericht, 1998, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kassierer und Vorstand, 7. Vorstandswahlen, 8. Haushaltsplan 1999, 9. Sonstiges.

Schwesternhelferinnen-Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Westerwald

In der Zeit vom 08.03. bis 27.04.1999 bieten wir im DRK-Kreisver- band Westerwald, Westerburg, einen Schwesternhelferinnen-Lehr­gang an.

Die Aüsbildung zur Schwestemhelferin erstreckt sich über einen Zeit­raum von acht Wochen und umfaßt schwerpunktmäßig theoretische Inhalte wie: Erste Hilfe, Krankenbeobachtung, Grundpflege und pro-