fenblattVG Montabaur
Sie werden angeboten Ille Kinder zum Austoben.
! sorgen auf alle FäHe
ialholischen Junggeselle, r Pfarreienverband sie kommen,
I Gackenbach,“ Stahlhofen, diese Frommen,
J laut mit dem Hollerer Prinzenpaar Itian und Julia, lommtzum Bürgerhaus lacht Euch hier so richtig aus.
r k e nem Wetter beginnen wir mit dem Umzug um 15.00 Uhr Im «hinR heainnt die Feier im Bürgerhaus. Bei Regen findet die Feile! um 15.00 Uhr in der Halle statt.
i ta |ter Möhnenverein “Schmunzelgesichter”, Untershausen und »junge Gemeinde Rarreienverband Gackenbach-Holler-Stahlhofen
Horbach
echstunde des Ortsbürgermeisters
lindeverwaltung: .Telefon: 06439/7435
Lrgermeister privat: .Telefon: 06439/7404
irungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntsten.
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lanntmachung
■rlGrenzregelungsbeschluß vom 16.12.1998 im Grenzrege- ’ jsverfahren “Kleines Hühfeld” ist am 20.01.1999 unanfecht- jeworden
faß §83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbar- lermit bekanntgegeben.
jeser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bis- Sge Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzre- ihg vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt- |ung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz ligeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. litim Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht jigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten gzugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen ftümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Jüsgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugeinen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie wiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück |cken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Geldleistungen sind fällig.
pchtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage cli der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfah- lesetz).
jsbehelfsbelehruna
J&n diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Ttntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Jerbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, |0 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Tspruchsfrist (Satz 1 ) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch ■vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt pbaur eingegangen ist.
fch, 22.01.1999 (Siegel) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
^nenverein “Immerfroh”
tehwerdonnerstag, 11.02.1999, ist es soweit: Der Möhnenverein |rfroh” feiert sein 25jähriges Jubiläum. Wir beginnen mit Kreppel- pum 15.11 Uhr. Meldet Euch bis zum 08.02.1999 bei Agnes Hahn luden Proben zu unserem “Bunten Abend” ab 20.11 Uhr treffen llleMöhnen am Mittwoch, 03. und 10.02.1999, im “Grünen Baum”.
|v “Cacilia” Horbach e.V.
Imaskenball
Itionsgemäß veranstalten wir wieder am Fastnachtssonntag Bgen großen Preismaskenball im “Buchfinkenzentrum". Für die- sj}anr konnten wir wieder eine Band engagieren, die ganz im Stil l angjährigen Stammband “Hot shots" Stimmung für junge und gebliebene Narren zaubert. Unsere neuen heißen “Olli & Chris” Junren den Beinamen “mini hot shots”. Also die Voraussetzun- ”jrf ei, l eri tollen Fastnachtsball sind bestens. Wir haben auch wie- Pe Preise für die originellsten Masken ausgesetzt, deshalb pn besorgen, mitfeiern und gewinnen. n>robe
nkP r °b e am ■ beginnt für die 2. Tenöre und 2. Bässe J: Ua r. Für die 1. Tenöre und 1. Bässe beginnt die Probe um » ® unc * ab 19.30 Uhr proben wir dann gemeinsam. Wir bitten
Nr. 4/99
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Seniorenfußball
Das erste Training der 1. Mannschaft im neuen Jahr findet am Samstag, 30.01.1999, ab 16.00 Uhr auf dem Sportplatz Horbach statt.
_ Hübingen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Tel.: 06439/7607.
Öffentliche Bekanntmachung
Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) für die Wahl des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Hübingen
Wahlscheine können bis Freitag, 29.01.1999, 18.00 Uhr, im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 101,1. Obergeschoß im Rathausneubau, beantragt werden.
Für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und
1. nachweisen können, daß sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt haben,
2. die Voraussetzungen für ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
3. ihr Wahlrecht erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses im Rahmen des Verfahrens nach § 13 Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt wird sowie
für Wahlberechtigte, die
4. infolge nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können
besteht gemäß § 14 KWG in Verbindung mit § 18 Kommunalwahlordnung (KWO) die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag, Sonntag, 31.01.1999, 15.00 Uhr, Wahlscheine beim Wahlleiter, Franz-Josef Merz, Im Grund 6, 56412 Hübingen, Tel.: 06439/7601 oder im Wahlraum zu beantragen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist (§ 218 Abs. 2 KWO). Im Falle einer plötzlichen Erkrankung dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Hübingen, 25.01.1999 Franz-Josef Merz, Wahlleiter
Liebe Hübinger Mitbürgerinnen und Mitbürger
Am kommenden Sonntag, 31.01.1999, wählt unsere Gemeinde einen neuen Ortsbürgermeister. Alle Wahlberechtigten aus unserer Gemeinde haben bei dieser Wahl die Möglichkeit, sich aktiv an der Zukunft unseres Dorfes zu beteiligen und mit ihrer Stimme Einfluß zu nehmen.
Ich darf Sie ganz herzlich bitten, sich an der Ortsbürgermeisterwahl und dieser wichtigen Entscheidung zu beteiligen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Das Wahllokal in der Buchfinkenlandhalle ist am Sonntag, von 8.00 bis 18.00 Uhr für Ihre Stimmabgabe geöffnet.
Franz-Josef Merz, 1. Beigeordneter
“EISBACHGEMEINDEN”
DRK-Ortsverein Nentershausen
Jahreshauptversammlung
Gemäß unserer Satzung laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 26.02.1999,20.00 Uhr in Rotkreuzdepot Nentershausen herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht, 4. Kassenbericht, 1998, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kassierer und Vorstand, 7. Vorstandswahlen, 8. Haushaltsplan 1999, 9. Sonstiges.
Schwesternhelferinnen-Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Westerwald
In der Zeit vom 08.03. bis 27.04.1999 bieten wir im DRK-Kreisver- band Westerwald, Westerburg, einen Schwesternhelferinnen-Lehrgang an.
Die Aüsbildung zur Schwestemhelferin erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Wochen und umfaßt schwerpunktmäßig theoretische Inhalte wie: Erste Hilfe, Krankenbeobachtung, Grundpflege und pro-

